290 Apparate zum Kopieren, Entwickeln, Waschen u. s. w.
dergl. für photographische Zwecke besitzt eine in dem
Rahmen b (Fig. 148) drehbar gelagerte, mit dem einen Ende
des in den Rahmen eingelegten Papierblattes e oder dergl.
zusammen wirkende Streckwalze i, durch deren Drehung das
Papierblatt nach Bedarf mehr oder weniger straff gespannt
werden kann („Phot. Chronik“ 1904, S. 401).
Ernst Friedrich Gerstäcker in Vryheid (Transvaal)
konstruierte zum Glätten von durch Aufrollen nach
einer Richtung gekrümmten Gegenständen, wie
photographischen Films c (Fig. 149), Photographieen auf Papier
oder überhaupt Papieren
jeder Art eine Rolle,
bestehend aus einem
Bogen Papier b, der
mit seinem einen Ende
an einer starken Rolle
aus Holz, Pappe oder
ähnlichem, zweckmäßig
unter mehrmaligem Aufwinden auf die Rolle, befestigt ist und
erhielt darauf ein D. R.-P. Nr. 147456 vom 13. Dezember 1902
(„Phot. Chronik“ 1904, S. 452).
Chr. Hülsmeyer in Düsseldorf macht als Lichtquelle
eine Trockenvorrichtung für photographische Bildbänder
benutzbar (D. R.-P. Nr. 14759 c vom 8. Oktober 1902), bei der
eine elektrische Glühlampe a (Fig. 150) mit Reflektor b von
einer drehbaren, an einem Ende offenen, an der Mantelfläche
durchbrochenen und gegebenenfalls mit porösem Stoff be-
zogenen Trommele umgeben ist („Phot. Chronik“ 1904, S. 457)-
dergl. für photographische Zwecke besitzt eine in dem
Rahmen b (Fig. 148) drehbar gelagerte, mit dem einen Ende
des in den Rahmen eingelegten Papierblattes e oder dergl.
zusammen wirkende Streckwalze i, durch deren Drehung das
Papierblatt nach Bedarf mehr oder weniger straff gespannt
werden kann („Phot. Chronik“ 1904, S. 401).
Ernst Friedrich Gerstäcker in Vryheid (Transvaal)
konstruierte zum Glätten von durch Aufrollen nach
einer Richtung gekrümmten Gegenständen, wie
photographischen Films c (Fig. 149), Photographieen auf Papier
oder überhaupt Papieren
jeder Art eine Rolle,
bestehend aus einem
Bogen Papier b, der
mit seinem einen Ende
an einer starken Rolle
aus Holz, Pappe oder
ähnlichem, zweckmäßig
unter mehrmaligem Aufwinden auf die Rolle, befestigt ist und
erhielt darauf ein D. R.-P. Nr. 147456 vom 13. Dezember 1902
(„Phot. Chronik“ 1904, S. 452).
Chr. Hülsmeyer in Düsseldorf macht als Lichtquelle
eine Trockenvorrichtung für photographische Bildbänder
benutzbar (D. R.-P. Nr. 14759 c vom 8. Oktober 1902), bei der
eine elektrische Glühlampe a (Fig. 150) mit Reflektor b von
einer drehbaren, an einem Ende offenen, an der Mantelfläche
durchbrochenen und gegebenenfalls mit porösem Stoff be-
zogenen Trommele umgeben ist („Phot. Chronik“ 1904, S. 457)-