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Kunstgeschichtliche Gesellschaft zu Berlin [Editor]
Kunstchronik und Kunstmarkt: Wochenschrift für Kenner und Sammler — 57.1921/​1922 (März - September)

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Nr. 27
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Woermann, Karl: Zur Geschichte der Ankäufe für die Dresdener Galerie
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https://doi.org/10.11588/diglit.39787#0013

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435

ZUR GESCHICHTE DER ANKÄUFE
FÜR DIE DRESDENER GALERIE
VON KARL WOERMANN
DER fchöne Nachruf, den mein langjähriger Freund Max Lehrs in einer
der letzten Nummern der Kunltchronik unferem gemeinfamen unver»
geßlichen Freund Woldemar von Seidlitz gewidmet hat, ilt mir aus der Seele
gefchrieben. Er enthält in dem Abfatz <S. 337), der von dem Ankaufsfyltem
der Gemäldegalerie handelt, aber einige midi nahe berührende tatfächlidie
Irrtümer, die ich, zumal fie in allerfchärflte Worte gekleidet find, beim beiten
Willen und bei andauernd freundfchaftlichlter Gefinnung gegen Lehrs nicht
ohne Einfprudi in dem am meilten gelefenen Kunltblatt Deutfdilands weiter»
wirken lafien kann, Ich weiß, daß Lehrs, als er jenen Satz fchrieb, »vom
beiten Willen befeelt« war, Seidlitz und midi von den Vorwürfen, die er
den Galerieankäufen unferer Zeit machen zu dürfen meinte, zu entlaßen, und
Lehrs weiß auch, daß ich diefe Riditigltellung lediglich fdireibe, um weiteren
Legendenbildungen, zu denen fein Auffatz unbeabfiditigt das Seine beitragen muß,
vorzubeugen. Lehrs war genötigt, den Auffatz in großer Eile zu fdireiben,
und fein Gedächtnis hat ihm dabei offenbar einen Streich gefpielt.
Es ilt eben nicht richtig, daß Seidlitz und ich die Kommiffion nicht ver»
hindern gekonnt hätten, Ankäufe zu machen, die wir nicht gewünfcht hätten.
Der Ausdruck »unverantwortlidilte Ankäufe« ilt Lehrs wohl überhaupt nur
in der Eile und in feinem Feuereifer, den ihm verhaßten Kommiffionen zu
Leibe zu gehen, entflohen. Es ilKaber wirklich nicht richtig, daß wir uner»
wünfchte Ankäufe nidit hindern gekonnt hätten. Der Galeriekommiffion, an
deren Spitze feit meiner Berufung im Jahre 1882 ein Prinz Itand, wurden,
nachdem ich den alten Brauch, daß jeder Beliebige Bilder zur Abltimmung
in den Sitzungsfaal bringen konnte, abgefchafft hatte, in der Regel nur Bilder
vorgeltellt, die ich felblt zum Ankauf oder doch zur Befprechung vorfchlug,-
und feit Seidlitz Vortragender Rat der Generaldirektion war, habe ich fogar
kaum jemals Bilder zum Ankauf vorgefchlagen, ohne mich vorher der Zu»
Itimmung Seidlitz' verfichert zu haben. Direktion und Kommiffion konnten,
wenn fie 'nicht in befonderen Fällen, wie lauf auswärtigen Ausfüllungen,
dazu beauftragt; waren, überhaupt [keine Ankäufe machen. Die Ankäufe
konnten nur von der Generaldirektion der Sammlungen abgefchloffen werden.
Der Vortragende Rat mußte! die Befchliiffe der Direktion und der Kom»
miffion dem mit der! Generaldirektion beauftragten Minifter, diefer mußte fie
dem König, deffen Zufiimmung in jedem Einzelfalle nötig war, empfehlen.
Daß diefes umltändliche Ankaufsfyltem jede freie (Tätigkeit des Direktors
lähmte, ilt gewiß wahr. Trotzdem aber kann man den Direktor nicht von
der Verantwortung für 'die Ankäufe freifprechen wollen. Die meilten der
 
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