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Einleitung
Phänomene, die direkt mit dem Herrschertod in Verbindung stehen, er-
freuen sich hingegen seit geraumer Zeit der Aufmerksamkeit der Mediävistik:
Die Nachfolgeregelungen und Vorbereitungen vor dem unvermeidlichen Ende
der Herrschaft wurden wie auch die Beisetzungen, Grablegen und Memoria der
Herrscher bereits thematisiert.4 Darüber hinaus wurden auch die Auswirkungen
auf das Reich diskutiert und Rückschlüsse auf das Verständnis von Herrschaft
gezogen.5 Diesen Untersuchungen fehlt allerdings bislang eine ergänzende
Aufarbeitung des im Zentrum stehenden Moments, dem Tod des Herrschers.
Um sich dem herrscherlichen Tod anzunähern, sind wir maßgeblich auf
historiographische Werke angewiesen. Es handelt sich um die Quellengattung,
in der die meisten Informationen überliefert sind. Historiographische Quellen
bringen allerdings Schwierigkeiten mit sich, egal ob die Chronisten das Ereignis
lediglich kurz notierten oder breit schilderten. Neben den spezifischen Eigen-
heiten der Quellengattungen müssen beim hier behandelten Thema besonders
Vorstellungen von guten und schlechten Toden beachtet werden. Da dem Tod
eines Herrschers große Aufmerksamkeit zukam, halten meist vergleichsweise
viele historiographische Werke Informationen bereit, selbst wenn man sich auf
die zeitgenössische Überlieferung beschränkt.
Dieses große Korpus muss noch ergänzt werden. Weitere zeitgenössische
schriftliche Quellen wie Urkunden, Testamente oder Briefe bieten wichtige Er-
kenntnisse zur Kontextualisierung der historiographischen Werke. Alle diese
Quellen sind dabei nur mittelbare Zeugnisse von den zu betrachtenden Ge-
schehnissen. Die einzigen unmittelbaren Zeugnisse von den Toden der Könige
sind deren sterbliche Überreste, die Gebeine. Den Beisetzungen, den Grablegen
als Orten der Überlieferungen und diesen sterblichen Überresten ist ein aus-
führlicher Anhang gewidmet. Die Miteinbeziehung dieser Quellen zwingt dabei
unter anderem zur Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen Unter-
suchungen. Die Ergebnisse aus dem Anhang sind im Hauptteil miteingearbeitet.
Durch diese Erweiterung der Quellengrundlage können die historiographischen
Quellen kontextualisiert und somit in ihren gattungsspezifischen Eigenheiten
erfasst werden.
Als Untersuchungszeitraum wurde die Zeit zwischen 1150 und 1349 aus-
gewählt. Die knapp 200 Jahre zwischen den Toden Heinrichs (VI.) und Günthers
von Schwarzburg sind bislang nicht aufgearbeitet und bieten die Möglichkeit,
4 Eine detaillierte Aufarbeitung des Forschungsstands erfolgt in Kapitel 1. - Exemplarisch für die
intensive Diskussion über die herrscherliche Nachfolge im Reich: Giese, Versuch. Zu Beiset-
zungen und Grablegen: Meyer, Königs- und Kaiserbegräbnisse (siehe hierzu S. 27 bes. Anm. 84).
Zur Memoria einzelner Herrscher siehe: Althoff, König Konrad I.; Fuchs, Arnolfs Tod; Menzel,
Memoria; Schmid, Memoria; Schütte, Königsmord; dies., Gedenken.
5 Exemplarisch für die immer wieder berichteten Unruhen nach dem Tod eines Herrschers sei die
Zerstörung der Pfalz Pavia nach dem Tod Heinrichs II. genannt, siehe hierzu Bornscheuer,
Miseriae Regum, S. 190. Berühmt sind die Überlegungen von Kantorowicz, King's Two Bodies,
der ebd., S. 317f. auch auf die Zerstörung der Pfalz zu sprechen kommt. Diese Arbeit und die
daran anknüpfenden Studien widmen sich der ewigen Dignität der Herrschaft und ihrem
zeitlichen Inhaber. Schlüsselmoment der Betrachtungen ist wiederum der Tod des Herrschers
(siehe hierzu S. 21 Anm. 35).
Einleitung
Phänomene, die direkt mit dem Herrschertod in Verbindung stehen, er-
freuen sich hingegen seit geraumer Zeit der Aufmerksamkeit der Mediävistik:
Die Nachfolgeregelungen und Vorbereitungen vor dem unvermeidlichen Ende
der Herrschaft wurden wie auch die Beisetzungen, Grablegen und Memoria der
Herrscher bereits thematisiert.4 Darüber hinaus wurden auch die Auswirkungen
auf das Reich diskutiert und Rückschlüsse auf das Verständnis von Herrschaft
gezogen.5 Diesen Untersuchungen fehlt allerdings bislang eine ergänzende
Aufarbeitung des im Zentrum stehenden Moments, dem Tod des Herrschers.
Um sich dem herrscherlichen Tod anzunähern, sind wir maßgeblich auf
historiographische Werke angewiesen. Es handelt sich um die Quellengattung,
in der die meisten Informationen überliefert sind. Historiographische Quellen
bringen allerdings Schwierigkeiten mit sich, egal ob die Chronisten das Ereignis
lediglich kurz notierten oder breit schilderten. Neben den spezifischen Eigen-
heiten der Quellengattungen müssen beim hier behandelten Thema besonders
Vorstellungen von guten und schlechten Toden beachtet werden. Da dem Tod
eines Herrschers große Aufmerksamkeit zukam, halten meist vergleichsweise
viele historiographische Werke Informationen bereit, selbst wenn man sich auf
die zeitgenössische Überlieferung beschränkt.
Dieses große Korpus muss noch ergänzt werden. Weitere zeitgenössische
schriftliche Quellen wie Urkunden, Testamente oder Briefe bieten wichtige Er-
kenntnisse zur Kontextualisierung der historiographischen Werke. Alle diese
Quellen sind dabei nur mittelbare Zeugnisse von den zu betrachtenden Ge-
schehnissen. Die einzigen unmittelbaren Zeugnisse von den Toden der Könige
sind deren sterbliche Überreste, die Gebeine. Den Beisetzungen, den Grablegen
als Orten der Überlieferungen und diesen sterblichen Überresten ist ein aus-
führlicher Anhang gewidmet. Die Miteinbeziehung dieser Quellen zwingt dabei
unter anderem zur Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen Unter-
suchungen. Die Ergebnisse aus dem Anhang sind im Hauptteil miteingearbeitet.
Durch diese Erweiterung der Quellengrundlage können die historiographischen
Quellen kontextualisiert und somit in ihren gattungsspezifischen Eigenheiten
erfasst werden.
Als Untersuchungszeitraum wurde die Zeit zwischen 1150 und 1349 aus-
gewählt. Die knapp 200 Jahre zwischen den Toden Heinrichs (VI.) und Günthers
von Schwarzburg sind bislang nicht aufgearbeitet und bieten die Möglichkeit,
4 Eine detaillierte Aufarbeitung des Forschungsstands erfolgt in Kapitel 1. - Exemplarisch für die
intensive Diskussion über die herrscherliche Nachfolge im Reich: Giese, Versuch. Zu Beiset-
zungen und Grablegen: Meyer, Königs- und Kaiserbegräbnisse (siehe hierzu S. 27 bes. Anm. 84).
Zur Memoria einzelner Herrscher siehe: Althoff, König Konrad I.; Fuchs, Arnolfs Tod; Menzel,
Memoria; Schmid, Memoria; Schütte, Königsmord; dies., Gedenken.
5 Exemplarisch für die immer wieder berichteten Unruhen nach dem Tod eines Herrschers sei die
Zerstörung der Pfalz Pavia nach dem Tod Heinrichs II. genannt, siehe hierzu Bornscheuer,
Miseriae Regum, S. 190. Berühmt sind die Überlegungen von Kantorowicz, King's Two Bodies,
der ebd., S. 317f. auch auf die Zerstörung der Pfalz zu sprechen kommt. Diese Arbeit und die
daran anknüpfenden Studien widmen sich der ewigen Dignität der Herrschaft und ihrem
zeitlichen Inhaber. Schlüsselmoment der Betrachtungen ist wiederum der Tod des Herrschers
(siehe hierzu S. 21 Anm. 35).