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Kamenzin, Manuel; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]; Universität Heidelberg [Mitarb.]; Universität Heidelberg [Mitarb.]
Die Tode der römisch-deutschen Könige und Kaiser (1150-1349) — Mittelalter-Forschungen, Band 64: Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.62605#0133

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6. Tod ohne Gewalteinwirkung

kontinuierlich vom 13. Jahrhundert bis in die Forschung des 21. Jahrhunderts
zukam,688 ist die Forschungstradition zu seinem Tod bisher kurz. Klaus van
Eickels thematisierte verschiedene historiographische Schilderungen, Andrea
Sommerlechner analysierte einen großen Teil der historiographischen Überlie-
ferung ausführlich und sowohl Wolfgang Stümer als auch Olaf Rader gingen in
ihren Biographien auf verschiedene Aussagen zum Tod ein.689
Im Folgenden wird zunächst drei zentralen Eigenheiten der Überlieferung
zum Tod Friedrichs II. Rechnung getragen. Da sich südlich und nördlich der
Alpen aufgrund unterschiedlicher Ausgangssituationen und Entwicklungen
verschiedene Schwerpunkte in der Rezeption bildeten, werden diese beiden
Bereiche zunächst gesondert behandelt. Im Mythos vom entrückten Kaiser, der
zurückkehren und seine Herrschaft wieder errichten wird, kamen jedoch Details
beider Überlieferungsgruppen zusammen, weshalb daraufhin der Mythos be-
handelt wird. Die beiden auf dieses Kapitel folgenden Fallstudien widmen sich
schließlich der Komplexität einer historiographischen Notiz zum Tod Fried-
richs II. sowie der Aufarbeitung einer Erzähltradition, die auch auf den Staufer
angewandt wurde.
6.6.1. Durchfall, Würmer und ein Kissen: Der Tod des Kaisers im Süden
Unmittelbar vor seinem Tod setzte der Kaiser in Fiorentino ein neues Testament
auf.690 Die Bestimmungen sind geprägt von Nachfolgeregelungen, Restituie-
rungen und auch persönlicher Fürsorge. Wie der exkommunizierte Kaiser mit
der Kirche zu verbleiben gedachte, zeigt die 17. Bestimmung: „Wir bestimmen
ferner, dass der heiligen römischen Kirche, unserer Mutter, alle ihre Rechte zu-
rückerstattet werden, in allem und bei allem unbeschadet des Rechts und der
Ehre des Reichs, unserer Erben und unserer anderen Getreuen, falls die Kirche
selbst die Rechte des Reichs zurückerstattet/'691 In der folgenden Bestimmung
wird schließlich ausgeführt, dass Friedrich II., wenn er an der „gegenwärtigen
Krankheit" (infirmitas presens) versterben sollte, in Palermo beigesetzt werden
möchte.692 Der Gesundheitszustand klingt auch in der sana-mente-Yormel des
Testaments durch eine auf späteres weisende Formulierung an: „ [Wir wollen] für
das Heil unserer Seele sorgen und über Reich und Länder verfügen, da uns das

688 Zur Rezeption des Kaisers siehe Thomson, Herr. - Aufgrund des anhaltend großen Interesses an
dem Staufer ist es nahezu unmöglich, einen aktuellen Forschungsüberblick zu geben. Willem-
sen, Bibliographie reicht bis 1986, für neuere Studien sind die genannten Biographien heran-
zuziehen.

689 van Eickels/Brüsch, Friedrich II., S. 425; Sommerlechner, Stupor Mundi, S. 461-468; Stümer,
Friedrich II., Bd. 2, S. 585-590; Rader, Friedrich II., S. 485-491.

690 Grundlage der folgenden Ausführungen ist die in MGH Const. 2, Nr. 274, S. 382-389 edierte
Version des Testaments. Einen Überblick über die verschiedenen Versionen geben van Eickels,
Herrscher, S. 361-366 und Rader, Friedrich II., S. 491-495.

691 MGH Const. 2, Nr. 274, S. 387: Item statuimus, ut sancte Romane ecclesie matri nostre restituantur
omnia iura sua, salvis in omnibus et per omnia iure et honore imperii et heredum nostrorum et aliorum
nostrorum fidelium, si ipsa ecclesia restituat iura imperii.

692 Ebd. Zur Bestattung siehe Kapitel A 1.1.4.
 
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