6.8. Konrad IV.: Zwei Brüder, eine Krone und Gift
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Über den Tod Konrads IV. informieren Notizen und Schilderungen in der
Historiographie des Reichs nördlich und südlich der Alpen sowie Siziliens.935 Ein
beträchtlicher Teil der Quellen nennt keine Todesursache, in der restlichen
Überlieferung ist von einer Krankheit oder einem Giftmord die Rede. Beide
Zuschreibungen sind in dieser Form erwartbar, denn sie sind verbreitete Reak-
tionen auf den abrupten Tod eines jungen Herrschers. Auffallend ist jedoch die
weite Verbreitung der Giftmordzuschreibung in den Quellen. Signifikante Ei-
genheit dieser Überlieferung ist der große Einfluss, der einer Notiz aus der
Chronik Martins von Troppau zukam. Über die historiographischen Quellen
hinaus ist das Fragment eines Testaments erhalten. Eine kritische Beschäftigung
mit der Gesamtüberlieferung erfolgte bislang nicht.936
In einem Brief an die Einwohner Cremonas aus dem Jahr 1253, hatte sich
Konrad noch selbst explizit als gesund bezeichnet.937 Eine solche Betonung kann
eine vorhergehende, allgemein bekannte Krankheit oder das Gerücht hiervon
zum Hintergrund haben. Hierfür gibt es in diesem Fall jedoch keine Indizien.
Auf Mai 1254 wird das Fragment eines Testaments datiert, von dem lediglich die
Arenga und der Beginn der Dispositio erhalten sind.938 Der König wird hierin als
bereits erkrankt bezeichnet.939 Aus einer späteren Urkunde seines Sohns Kon-
radin und einer Nachricht in der früher Nicolaus von Jamsilla zugeschriebenen
Chronik geht hervor, dass Konrad IV. seinen Sohn Konradin in die Obhut der
Kirche gab.940 (Pseudo) Nicolaus von Jamsilla, Saba Malaspina und Tholomeus
von Lucca geben darüber hinaus an, Berthold von Hohenburg sei zum Statthalter
in Sizilien ernannt worden.941 Damit wurde Manfred übergangen, der gemäß des
Testaments Friedrichs II. auf Konrad IV. hätte folgen müssen.942
935 Zur Einteilung der historiographischen Überlieferung in Notizen und Schilderungen siehe
Kapitel 3. - Die Überlieferung ist zu einem großen Teil zusammengestellt bei RI V,l,2 Nr. 4632a,
muss allerdings um die hier behandelten Quellen ergänzt werden.
936 Lewin, Gifte, S. 229-235 diskutiert einige Quellen und diagnostiziert, der Ausrichtung seines
Werks folgend, eine Vergiftung. Winkle, Geißeln, S. 749 hingegen verzichtet auf Nachweise jeder
Art und attestiert Malaria. Saba Malaspina, Chronik, S. 100 Anm. 59 verweist „zur Widerlegung
der Mordtheorie" auf Schirrmacher, Hohenstaufen, S. 423 und Winkelmann, Beiträge 4/5,
S. 452 f. Schirrmacher verweist hingegen selbst auf Raumer, Geschichte, Bd. 4, S. 348 sowie
ebenfalls auf Winkelmann. Von Raumer und Winkelmann haben an diesen Stellen gemein, dass
sie lediglich die Glaubwürdigkeit von Thomas Tuscus diskutieren. Da die „Mordtheorie" nicht
ausschließlich bei diesem Schreiber überliefert ist, ist sie somit nicht widerlegt.
937 HB 6,1, S. 442 f.
938 MGH Const. 2, Nr. 345, S. 452 f. Zum Testament: Zeller, Konrad IV, S. 93 L; Hampe, Geschichte
Konradins, S. 5f. Anm. 8; Rodenberg, Innocenz IV, S. 169-171; Karst, Geschichte, S. 9f. Van
Eickels, Herrscher führt zwar Konrad IV. im Titel, begnügt sich jedoch mit der Feststellung: „Vom
Testament Konrads IV. ist nur die Arenga überliefert."
939 MGH Const. 2, Nr. 345, S. 453. Siehe Kapitel 4.3.2., Abschnitt „Testamente".
940 Döberl, Berthold von Vohburg-Hohenburg, S. 230f. - (Pseudo) Nicolai de Jamsilla Historia,
S. 118.
941 Ebd.; Saba Malaspina, Chronik, S. 100; Tholomeus von Lucca, Historia ecclesiastica nova, lib. XII,
cap. 11, S. 554. Zu Berthold von Hohenburg: Döberl, Berthold von Vohburg-Hohenburg.
942 Siehe die Ausführungen zum Testament des Kaisers in Kapitel 6.6.
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Über den Tod Konrads IV. informieren Notizen und Schilderungen in der
Historiographie des Reichs nördlich und südlich der Alpen sowie Siziliens.935 Ein
beträchtlicher Teil der Quellen nennt keine Todesursache, in der restlichen
Überlieferung ist von einer Krankheit oder einem Giftmord die Rede. Beide
Zuschreibungen sind in dieser Form erwartbar, denn sie sind verbreitete Reak-
tionen auf den abrupten Tod eines jungen Herrschers. Auffallend ist jedoch die
weite Verbreitung der Giftmordzuschreibung in den Quellen. Signifikante Ei-
genheit dieser Überlieferung ist der große Einfluss, der einer Notiz aus der
Chronik Martins von Troppau zukam. Über die historiographischen Quellen
hinaus ist das Fragment eines Testaments erhalten. Eine kritische Beschäftigung
mit der Gesamtüberlieferung erfolgte bislang nicht.936
In einem Brief an die Einwohner Cremonas aus dem Jahr 1253, hatte sich
Konrad noch selbst explizit als gesund bezeichnet.937 Eine solche Betonung kann
eine vorhergehende, allgemein bekannte Krankheit oder das Gerücht hiervon
zum Hintergrund haben. Hierfür gibt es in diesem Fall jedoch keine Indizien.
Auf Mai 1254 wird das Fragment eines Testaments datiert, von dem lediglich die
Arenga und der Beginn der Dispositio erhalten sind.938 Der König wird hierin als
bereits erkrankt bezeichnet.939 Aus einer späteren Urkunde seines Sohns Kon-
radin und einer Nachricht in der früher Nicolaus von Jamsilla zugeschriebenen
Chronik geht hervor, dass Konrad IV. seinen Sohn Konradin in die Obhut der
Kirche gab.940 (Pseudo) Nicolaus von Jamsilla, Saba Malaspina und Tholomeus
von Lucca geben darüber hinaus an, Berthold von Hohenburg sei zum Statthalter
in Sizilien ernannt worden.941 Damit wurde Manfred übergangen, der gemäß des
Testaments Friedrichs II. auf Konrad IV. hätte folgen müssen.942
935 Zur Einteilung der historiographischen Überlieferung in Notizen und Schilderungen siehe
Kapitel 3. - Die Überlieferung ist zu einem großen Teil zusammengestellt bei RI V,l,2 Nr. 4632a,
muss allerdings um die hier behandelten Quellen ergänzt werden.
936 Lewin, Gifte, S. 229-235 diskutiert einige Quellen und diagnostiziert, der Ausrichtung seines
Werks folgend, eine Vergiftung. Winkle, Geißeln, S. 749 hingegen verzichtet auf Nachweise jeder
Art und attestiert Malaria. Saba Malaspina, Chronik, S. 100 Anm. 59 verweist „zur Widerlegung
der Mordtheorie" auf Schirrmacher, Hohenstaufen, S. 423 und Winkelmann, Beiträge 4/5,
S. 452 f. Schirrmacher verweist hingegen selbst auf Raumer, Geschichte, Bd. 4, S. 348 sowie
ebenfalls auf Winkelmann. Von Raumer und Winkelmann haben an diesen Stellen gemein, dass
sie lediglich die Glaubwürdigkeit von Thomas Tuscus diskutieren. Da die „Mordtheorie" nicht
ausschließlich bei diesem Schreiber überliefert ist, ist sie somit nicht widerlegt.
937 HB 6,1, S. 442 f.
938 MGH Const. 2, Nr. 345, S. 452 f. Zum Testament: Zeller, Konrad IV, S. 93 L; Hampe, Geschichte
Konradins, S. 5f. Anm. 8; Rodenberg, Innocenz IV, S. 169-171; Karst, Geschichte, S. 9f. Van
Eickels, Herrscher führt zwar Konrad IV. im Titel, begnügt sich jedoch mit der Feststellung: „Vom
Testament Konrads IV. ist nur die Arenga überliefert."
939 MGH Const. 2, Nr. 345, S. 453. Siehe Kapitel 4.3.2., Abschnitt „Testamente".
940 Döberl, Berthold von Vohburg-Hohenburg, S. 230f. - (Pseudo) Nicolai de Jamsilla Historia,
S. 118.
941 Ebd.; Saba Malaspina, Chronik, S. 100; Tholomeus von Lucca, Historia ecclesiastica nova, lib. XII,
cap. 11, S. 554. Zu Berthold von Hohenburg: Döberl, Berthold von Vohburg-Hohenburg.
942 Siehe die Ausführungen zum Testament des Kaisers in Kapitel 6.6.