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Kamenzin, Manuel; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]; Universität Heidelberg [Mitarb.]; Universität Heidelberg [Mitarb.]
Die Tode der römisch-deutschen Könige und Kaiser (1150-1349) — Mittelalter-Forschungen, Band 64: Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.62605#0240

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6.13. Günther von Schwarzburg: Plötzlich dahingerafft, doch ehrenvoll beigesetzt

239

den.1385 Die Überlieferung zu Günthers Tod ist jedoch stark geprägt von der
Zuschreibung, er sei von seinem Arzt vergiftet worden, womit sich auch der
moralische Fokus verschob.
Vom Tod des abgedankten Königs berichten Schilderungen und Notizen in
der zeitgenössischen Historiographie, wichtige Indizien liefern jedoch auch ei-
nige Urkunden.1386 Der Forschung lag in Bezug auf den Tod Günthers von
Schwarzburg bislang daran, den Wahrheitsgehalt der Giftmordzuschreibungen
zu hinterfragen. Eine Aufarbeitung der Überlieferung erfolgte bislang nicht.1387
Die frühesten Quellen, die es für den Tod Günthers von Schwarzburg zu
beachten gilt, sind drei jeweils wortgleiche Urkunden des Erzbischofs von
Mainz, des Pfalzgrafen bei Rhein und des Markgrafen von Brandenburg an die
Stadt Frankfurt vom 13. Juni 1349.1388 Die Kurfürsten wiesen die Stadt an, Karl IV.
als König anzuerkennen und in die Stadt einzulassen, da Günther von
Schwarzburg auf das Königtum verzichtet habe. In der Narratio begründeten sie
dies wie folgt: Nuo han wir gesehen und befuonden, das der selbe kuenyg Guenther in
solicher crangheid was und ist sines lybes, das he dem Ryche, den kuerfuersten und der
cristenheid nicht nuotze mochte gesin zuo eyme houbete [...].1389 Kurz vor dem Tod
ihres ehemaligen Kandidaten begründeten die Kurfürsten somit ihren Wechsel
in das Lager des Luxemburger Kontrahenten mit einer schweren Krankheit, die
Günther von Schwarzburg als König ungeeignet gemacht habe.
Mit wörtlichen Anleihen gab der Rat von Frankfurt dies am 3. Juli in einem
Schreiben an Bürgermeister und Rat von Nordhausen weiter: Günther von
Schwarzburg sei in krangheid sines Lybes gewesen und schließlich verstorben (von
todes wegen ist virfarn), daher hätten die Kurfürsten beschlossen, dass he dem
Ryche vnd der Crystenheid vnd den kürfürsten nicht nütze mochte gesin zü eyme
houbite.1390 Des Weiteren hätten sie Frankfurt angewiesen, Karl IV. anzuerkennen

1385 Siehe Kapitel 4.3.2., Abschnitt „Plötzlichkeit".

1386 Die Überlieferung ist zum Teil dokumentiert bei RI VIII Nr. 13a. - Für eine Aufarbeitung dieses
Todesfalls wohl von unschätzbarem Wert wären die verlorenen zeitgenössischen Annalen des
St. Bartholomäusstifts in Frankfurt. Diese sind teilweise in die Acta aliquot vetustiorita und die
Antiquitates des im 16. Jahrhundert schreibenden Johannes Latomus eingegangen. Die Schil-
derung aus den Acta stammt jedoch nachweislich nicht aus den zeitgenössischen Annalen,
Janson, Königtum, S. 114-117; Froning, Chroniken, S. 286. Die Notiz intoxicatus obiit aus den
Antiquitates, S. 90 hingegen ist nicht zuzuordnen und bietet für die Untersuchung keinen
Mehrwert.

1387 Vor allem Janson, Königtum, S. 113-117, der allerdings hauptsächlich den Nachweis führt, dass
die Schilderung aus den Acta des Latomus nicht auf die Annalen des Bartholomäusstifts zu-
rückgeht (siehe S. 239 Anm. 1386); Hoffmann, Günther, S. 188 f. Anm. 69; Römer-Büchner, Tod,
S. 6 f.; Werunsky, Geschichte, Bd. 2,1, S. 190 f.; Ütterodt, Günther, S. 80-82, der als einziger an dem
Giftmordvorwurf festhält, ebd., S. 98: „Nur Gift allein hatte die Riesenkraft unsres Helden zu
brechen vermocht." Nach flüchtiger Sichtung des Mathias von Neuenburg und Heinrichs Taube
von Selbach kommt Lewin, Gifte, S. 84 f. zu dem Schluss: „Die Wahrscheinlichkeit ist nicht
gering, dass ihm Arsenik gereicht worden ist [...]."

1388 MGH Const. 9, Nr. 92, S. 63-65.

1389 Ebd., S. 64.

1390 Vermischte Urkunden, Nr. 3, S. 150f., Zitat S. 150.
 
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