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Kamenzin, Manuel; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]; Universität Heidelberg [Mitarb.]; Universität Heidelberg [Mitarb.]
Die Tode der römisch-deutschen Könige und Kaiser (1150-1349) — Mittelalter-Forschungen, Band 64: Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2020

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.62605#0334

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7.2.2. Tod auf dem Schlachtfeld - König Adolf

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im Mittelalter ist dies aus mehreren Gründen ein herausragendes Ereignis: Trotz
mehrfach eintretenden Phasen - auch militärisch - rivalisierender Könige kam es
vergleichsweise selten zu offenen Schlachten zwischen Kontrahenten um die
Krone.1955 Darüber hinaus muss es wohl ebenso als exzeptionell angesehen
werden, dass ein König selbst auf dem Schlachtfeld stand, wie es König Adolf
und auch Albrecht I. bei Göllheim taten.1956 Damit wäre zumindest teilweise das
seltene Vorkommen eines königlichen Schlachtentodes im Reich begründet -
lediglich Adolf starb in einer solchen Situation.1957 Darüber hinaus ist die Sel-
tenheit des Schlachtentods römisch-deutscher Könige auch durch die Regeln der
hoch- und spätmittelalterlichen Kriegsführung bedingt. Hochrangige Adlige
wurden auf dem Schlachtfeld selten getötet, vielmehr gefangen genommen und
gegen Zugeständnisse oder Lösegeldzahlungen wieder freigelassen.1958 Knapp
ein Vierteljahrhundert nach dem Tod Adolfs zeigte sich genau dies in der
Schlacht bei Mühldorf zwischen Ludwig IV. und Friedrich dem Schönen: Lud-
wig nahm seinen unterlegenen Kontrahenten gefangen, statt ihn zu töten.1959
Mathias von Neuenburg schilderte eine überspitzte Reaktion auf genau diesen
Umgang mit dem Kontrahenten: Leopold, der Bruder Friedrichs des Schönen,
soll über dessen Gefangennahme betrübt, aber auch erfreut und verwundert

1955 Um zu verdeutlichen, wie selten solche Schlachten im Verlauf des hohen und späten Mittelalters
eintraten, seien einige Beispiele genannt: Im Verlauf der Auseinandersetzungen zwischen
Heinrich IV. und Rudolf von Rheinfelden kam es zu drei offenen Feldschlachten der beiden
Kontrahenten. 1078 bei Mellrichstadt, 1080 bei Flarchheim und ebenfalls 1080 bei Hohenmölsen,
siehe Robinson, Henry IV, S. 171-210. 1246 folgte die Schlacht an der Nidda/bei Frankfurt
zwischen Konrad IV. und Heinrich Raspe, siehe Egelhaaf, Schlacht. 1322 kam es zwischen
Ludwig IV. und Friedrich dem Schönen zur Schlacht bei Mühldorf, siehe Murr, Art. „Schlacht
von Mühldorf, 1322". Es ist hierbei nicht immer auszumachen, ob die Kontrahenten aktiv an der
jeweiligen Schlacht teilnahmen oder von einer übergeordneten Stellung aus beobachteten, siehe
die folgende Anmerkung.

1956 Der König als Kämpfer wird nun erstmals ausführlich thematisiert in König, hg. Clauss/Stiel-
dorf/Weller. Bislang galt die Ansicht, dass die Anführer es auch im Mittelalter meist vermieden
hätten, in der Schlacht oder gar der ersten Reihe zu kämpfen: Fichtenau, Lebensordnungen,
Bd. 1, S. 232-236. Dem folgend: Kortüm, Kriege, S. 167 f. Zu einem ähnlichen Urteil kommt Hack,
Alter, S. 120: „Der persönlich in das Kampfgetümmel eingreifende karolingische König ist
demnach offenbar nichts anderes als literarische Fiktion." Dagegen positionieren sich nun
Prietzel/Stieldorf/Weller, Einführung, S. 10 und Stieldorf, Bild. Beide Ansichten zum König auf
dem Schlachtfeld wurden bisher jedoch nur auf kleiner Quellengrundlage vertreten. Bis mehr
Belege zusammengetragen wurden, kann diese Frage nicht geklärt werden. Siehe auch Clauss,
Kriege.

1957 Friedrich I. starb auf dem Kreuzzug ins heilige Land, König Wilhelm wohl im Umfeld einer
kriegerischen Auseinandersetzung, aber nicht in einer offenen Feldschlacht. Auch außerhalb des
Untersuchungszeitraums dieser Arbeit wäre ein Vergleich zunächst nur mit Rudolf von
Rheinfelden möglich, allerdings verstarb dieser erst nach der Schlacht bei Hohenmölsen an einer
schweren Verletzung und nicht auf dem Schlachtfeld, hierzu Schneidmüller, Canossa, S. 118-
120.

1958 Siehe hierzu Witowski, Ehering. - Eine Ausnahme hiervon ist der Tod König Manfreds von
Sizilien, siehe hierzu Prietzel, Schlachtentod.

1959 Siehe hierzu Heckmann, Doppelkönigtum.
 
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