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Kamenzin, Manuel; Universität Heidelberg [Mitarb.]; Universität Heidelberg [Mitarb.]; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Tode der römisch-deutschen Könige und Kaiser (1150-1349) — Mittelalter-Forschungen, Band 64: Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2020

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.62605#0444

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A 1.2. Umbettungen

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erregte und damit auch der Verantwortliche Aufmerksamkeit erfuhr. Die Um-
bettungen im Untersuchungszeitraum erfolgten mit Ausnahme König Wilhelms
wiederum durch Könige, darum müssen diese Akte einerseits als Memorialakt
für das Seelenheil der Vorgänger, andererseits auch als Handlungen zur Stei-
gerung des eigenen Ansehens betrachtet werden, worin das Hauptinteresse der
Organisatoren zu sehen sein wird:2579 Die Umbettung eines Vorgängers war für
einen Nachfolger ein ausdrucksstarkes Statement.
A 1.2.1. Friedrich II. als Nachfahre von Königen: Philipp II. und Heinrich VI.
Sowohl die Umbettung Heinrichs VI. als auch die Philipps II. ist mit der Person
Friedrichs II. verbunden.2580 Diese Umbettungen betreffen mit Speyer und Pa-
lermo die traditionellen Grablegen des Reichs und Siziliens. Odilo Engels hat die
Tendenz zu zentralen Grablegen als Reaktion auf die Beisetzungspraxis der
Päpste bezeichnet, da diese im 12. Jahrhundert sehr oft zentral in der Lateran-
basilika in Rom bestattet wurden. Hieran habe sich Friedrich II. orientiert.2581 Mit
den Handlungen seiner Mutter Konstanze und der politische Situation in den
1210er Jahren sollen hier zusätzliche Begründungen für die Umbettungen
Heinrichs VI. und Philipps II. angeführt werden.
1197 starb Kaiser Heinrich VI., Friedrichs Vater, bei Messina und wurde
zunächst im dortigen Dom bestattet.2582 Dies wird in der Forschung als von vorne
herein provisorische Bestattung betrachtet. Man vermutet, dass von den Hin-
terbliebenen stets eine Beisetzung in Palermo angestrebt wurde.2583 Der Grund
für diese ,Ubergangslösung' ist nicht sicher zu ermitteln. Eine in sich plausible
Begründung lieferte der englische Benediktiner Roger von Howden, der angab,
Heinrich sei als Exkommunizierter gestorben, da er den Kreuzfahrer Richard
Löwenherz gefangen genommen hatte. Daher habe der Papst eine Beisetzung
untersagt, wenn nicht der englische König zustimme und das als Lösegeld ge-
zahlte Geld zurückgezahlt werde.2584 So gut sich diese Information in das Bild

2579 Am Beispiel Heinrichs II. und seiner Rolle beim Transport des verstorbenen Ottos III. prägte
Bornscheuer, Miseriae Regum, S. 122-168, für solches Handeln die griffige Formel „Der Dienst
am Toten als Legitimation des Nachfolgers".

2580 Diese Umbettung wurde in der Forschung bereits mehrfach bearbeitet. Heinrich VT: Toeche,
Heinrich VT, S. 471 (impliziert falsch eine sofortige Überführung nach Palermo, siehe S. 460
Anm. 2671); Deer, Tombs, S. 83 f.; Csendes, Heinrich VI., S. 193 f.; Stümer, Friedrich II., Bd. 1,
S. 80/193. Philipp II.: Winckelmann, Philipp von Schwaben/Otto IV, Bd. 2, S. 348; Gütermann,
Stuhlbrüder, S. 57-65; Mamsch, Kommunikation, S. 187-193. Eine übergeordnete Perspektive
bieten: Rader, Onkel; Engels, Grablegen.

2581 Ebd., S. 254. Als maßgeblich zu den Grablegen der Päpste muss Borgolte, Petrusnachfolge gelten.

2582 Zum Tod siehe Kapitel 6.3. Heinrich VI. hatte zum Dom einen persönlichen Bezug, wenige Tage
vor seinem Tod hatte er angeordnet, dass die seit Langem ungeweihte Kirche geweiht werden
solle, RI IV,3 Nr. 611.

2583 Deer, Tombs, S. 83; Kölzer, Urkunden, S. 21; Stümer, Friedrich II., Bd. 1, S. 80.

2584 Roger von Howden, Chronica, Bd. 4, S. 31: [...] respondit dominus Coelestinus papa, quod non
permitteret corpus imperatoris sepeliri, nisi de consensu regis Angliae, et nisi pecunia, quam ipse de rege
Angliae ceperat, redderetur.
 
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