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Sethe, Kurt [Editor]; Partsch, Josef [Oth.]
Demotische Urkunden zum ägyptischen Bürgschaftsrechte vorzüglich der Ptolemäerzeit — Leipzig, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.44567#0358

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344 Sethe-Partsch, Demot. Bürgschaftsurkunden. [Xäxii.
als Genitiv von swn abhängt, p % „das i/f‘, geradezu als Gegen-
stand der Schuld genannt ist. Den Worten des äg. Textes hd 963
ntj (n) swn ... η p’> „963 Silberlinge, welches der Wert ... des
74 ist“ steht im griechischen Text nur την τετάρτην gegenüber.
Das Nächstliegende wäre, an den Ausdruck swn n hd „Silber-
wert“ zu denken, der in den demot. Kaufverträgen so oft zur Be-
zeichnung des Geldwertes vorkommt; doch füllt das die Lücke
nicht. Das entsprechende swn hmt n 24 „Wert in Kupfergeld
(zum Kurse) von 24 (Kupferkite auf 2 Silberkite)“, das wir in
Urk. 6 antrafen, beansprucht zuviel Raum und paßt auch nicht
zu den erhaltenen Zeichenresten am Ende der Lücke. Dagegen
würde swn n hmt „Kupferwert“, d. i. Geldwert, allein gut zum
Raum passen (hmt ohne n würde zu wenig sein). Die Zeichenreste
in Z. 4 (die Pluralstriche in ihrer alten hierat. -Form, darüber oben
ein Punkt) stimmen so ausgezeichnet dazu (vgl.’Griff. Ryl. III 372),
daß an der Lesung kaum zu zweifeln ist. Auch die Reste in Z. 14
lassen sich wohl damit vereinen, hmt „Kupfer“ muß dann hier
wieder wie ob. Urk. 6, § 18a das Kupfergeld oder Geld schlecht-
weg im Unterschied zu dein hd „Silber“ bezeichnen, das eine be-
stimmte Geldeinheit bezeichnete, die in beiden Metallen gezahlt
werden konnte.
Man könnte sonst noch an eine quantitative Bestimmung
denken, wie dr-f „ganz“' (vgl. swn di dr-f „der ganze Ackerwert“
Eleph. 2, 6 = Urk. i3bi8, wo dr-f nicht zu dem indeterminierten di
„Acker“ gehören kann) oder ntj mh resp. tw-f mh „der volle Wert“
(vgl. sp-j swn-t-f n hd iw-f mh (nf iwtj sp nb „ich habe seinen
Silberwert empfangen, voll, ohne jeden Rest“ in den Kaufverträ-
gen). Denkbar wäre auch etwas wie der „Marktwert“ oder eine
zeitliche Bestimmung wie der „Wert von heute“, „der Wert vom
Jahre 16“, „der Wert seiner Zeit“ 0. ä„ doch passen zu allen diesen
Möglichkeiten die Zeichenreste nicht. Die Anknüpfung des folgen-
den Genitivs „des x/4“ durch n macht sie (mit Ausnahme von dr-f
s. Steind., Kopt. Gr.3 §167 a. E.) auch unwahrscheinlich; sie läßt
vielmehr nur ein einzelnes Nomen (wie swn) oder eine feste Wort-
verbindung als Nomen regens erwarten, wie es swn n hmt „Kupfer-
wert“, „Geldwert“ in der Tat sein würde.
§ 16. Über dem Zeichen für x/4 scheint nach der Phot, ein
schräger Strich zu stehen, wie er sonst die Bruchzahlen charakte-
 
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