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Dannehl, Jens
Siegelschäden und ihre Konservierung und Restaurierung. Am Beispiel der Urkunden eines geistlichen westfälischen Kapitels aus dem nordrhein-westfälischen Staatsarchiv in Münster (zugl.: Dipl.-Arbeit, Köln 1993) — Köln, 1993

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https://doi.org/10.11588/diglit.2052#0047

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4.1.1. GOLDBULLEN

Goldbullen wurden schon im byzantinischen Reich seit
Justinian I. (527-565) als ausschließliches Vorrecht des
Kaisers verwendet und später im Abendland von den Päpsten und
Kaisern übernommen. Interessant ist dabei, daß der Empfänger
der mit Gold besiegelten Urkunde für die Goldbulle bezahlen
mußte60).

Die Bullen bestehen im Gegensatz zu den Bleibullen nicht aus
massivem Gold, sondern aus zwei dünnen Goldblechen, die auf
verschiedene Weise miteinander verbunden werden konnten61>:

a) auf einen ringförmigen Rand aufgelötete Platten (Hein-
rich IV., Friedrich I., Königsbulle Friedrichs II., frühe
Bullen Karls IV.) (vgl. auch Abb. 22).

b) der Rand der größeren Platte wurde über die kleinere Platte
gezogen und geglättet (späte Bullen Karls IV., Kaiserbullen
Friedrichs II.). Z.T. wurden innen Stäbchen oder Wachs ein-
gelegt, um die Platten auseinanderzuhalten (s. Abb. 19).

6°) BRESSLAU 1931, S.567
61) BRESSLAU 1931, S.558ff.
 
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