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Antiquitäten-Zeitung — 4.1896

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Nr. 52 (23. Dezember)
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https://doi.org/10.11588/diglit.61939#0413
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Verbürgte
Auflage 4000.

' Versteigerungen und Alterthnmsknnde.

Herausgegeben unter Mitwirkung bewährter Fachleute von Udo Beckert in Stuttgart, Böblingerstr. 2, Verlagsbuchhandlung ünd Buchdruckerei,
gegründet 1881, prämiirt mit goldenen Medaillen in Stuttgart, Heidelberg, München, Paris, Gent und London.

Nr. 52.

Abonnement:
Deutschland u. Oesterreich s.so
vierteljährlich, Ausland s.—

Stuttgart, 2». Dezember 18S«. «»zeige«:
" ' Die Nonparellle>elle oder deren
(Erscheint wöchentlich.) Raum so Pfg., Auktionen so Psg.

4. Jahrgang.

Die Wissenschaften sind Gemeingut, weil das Denken!8°
Gemeingut ist, und das Denken aus der Quelle des Wissens


Anleitung zum Sammeln
von Münzen.
Von
Dr. M. KirmiS.
(Fortsetzung.)
(Nachdruck verboten.)

Ludwig I. ist der letzte Karo-
linger, von welchem man goldene
Gelegenheitsstücke in zwei Größen,
zu 4 und 7 Gramm, kennt. Im
rechtsrheinischen Gebiet wurde un-
ter Ludwig eine Münze zu Regens-
burg (M6.L—M88—IILO) neu
eröffnet. Der von Cappe (Mün-
zen .... Hildesheim Nr. 1096)
Hildesheim zugeschriebene Denar
gehört nicht dorthin.
Die Denare der Nachfolger
Ludwig's I. sind nicht immer
sicher zu bestimmen, weil die
Namen Karl und Ludwig ohne
nähere Unterscheidung auf ihnen
vorkommen. Die Münzen Kaiser
Lothars I. sind mangelhaft ge-
prägt, der gewöhnliche Typus ist
das Kreuz und die viersäulige
Kirche. Von Ludwig dem
Deutschen kennt man mit Sicher-
heit keine eigenen Gepräge; einige
Denare, welche zugleich den Namen
Ludwig und das Monogramm
Karl's tragen, dürften von Lud-
wig d. D. und Karl d. Kahlen
gemeinsam bald nach dem Ver-
trage von Mersen geprägt worden sein. Sie tragen die
Bezeichnung: LOMN.L," oder „IN
VIVO NLIILONO" (Äastriodt), oder „IN VIOO
8010" (Hey), oder „IN VIOO VIOS^TO (Visst).
Ludwig HI. (876—882), Sohn Ludwig's d. D., von
den französischen Numismatikern als „äs 8axs" unter-
schieden, prägte in Metz, Marsal und Mainz, der Main-
zer Denar führt ein charakteristisches Monogramm.
Karl dem Dicken läßt sich mit Sicherheit nur ein
Metzer Denar mit dem Monogramm und der Legende:
„lAMMTOL ^V — LlUrriZ OIVII^S zuschreiben;
von Arnulf kennt man einen Denar von Mainz (H.R-
808VII8 M) und einen von Toul (.-VMMLl78
RLX). Zwentibold prägte als Herr von Lotharingien
in Cambrai (8VIXMMV MX) und Trier (T2VLX-

1ILOLO MX). Zahlreich sind die Münzen Ludwig's
des Kindes. Man kennt Gepräge aus: Antwerpen,
Köln, Dinant (?) Huy, Mainz, Metz, Namur, Straß-
burg, Trier, Verdun, Würzburg, Zürich (?), Constanz(?).
In den westlichen Reichstheilen, in Frankreich,
Lothringen, Italien war die Münzthätigkeit eine viel
regere wie in Deutschland, insbesondere kennt man viele,
aus etwa 80 Münzorten herrührende Gepräge Karl's
des Kahlen, des vierten Sohnes Ludwig's d. From-
men. Karl, von 843—877 König von Frankreich, 869
von Lothringen und Burgund, 875—76 von Italien,
und 875—877 Kaiser, hinterließ in dem Edikt von
Pistes, das zunächst nur für die westliche Reichshälfte
bestimmt war, sicher aber auch in Deutschland die Grund-
lage für die Prägung bildete, ausführliche Bestimmungen

Oefsentlicher Liftsaal. 17. Jahrhundert.
Über das Münzwesen. Bis zum Jahre 1231 sind für
Deutschland keine späteren Münzgesetze bekannt geworden.
Das „Läi 0 tnm Li 8 tsn 8 s" vom 25. Juni 864
handelt in den Artikeln 8 bis 24 vom Münzwesen. Ab-
sicht des Königs ist es, eine neue gleichmäßige Münze
prägen zu lassen, durch welche alle alten Denare über-
flüssig werden, doch sollten die letzteren, sofern sie voll-
haltig, bis zum Martinstage genommen werden. Das
Gepräge der neuen Denare wird festgestellt: Ilt in äs-
uariis novae uootras moustas sx nun parts nomsn
nostrnw lrabskttur in A>'ro et in wsäio nootri nominis
Monogramms, ex alters vsro yarte nomsn civitatis st
in wsäio ornx lmbsatnr. Derartige Denare, dem Haupt-
typus Karl's d. Gr. entsprechend, sind vielfach erhalten,
neu ist aus ihnen die Zufügung „vsi Oratia".

Gemünzt soll werden: Am Hofe, in Quentovir,
Rouen, Reims, Sens, Paris, Orleans, Chalons für
Saone, Melle und Narbonnc. Der Graf, welchem eine
Münze unterstellt ist, soll den Münzmeister auswählen
und ihm den Eid abaehmen, daß er die Münze in rich-
tigem Schrot und Korn Herstellen und Diejenigen nicht
Übervortheilen wolle, welche ihm Silber zum Reinigen,
oder zum Auswechseln übergeben würden. Zuwider-
handelnde sollen die Hand verlieren und öffentlicher
Buße unterworfen werden. Am 1. Juli soll jeder Graf,
in dessen Gau sich eine Münze befindet, seinen Vicekomes,
zwei Vertrauensmänner und seinen Münzmeister nach
Senlis (in silvausotw sivitate) senden, um dort 5 Pfund
reinen Silbers zu empfangen, und am Sabbat vor
Quadragesima (12/11) des kommenden Jahres soll jeder
Münzmeister ebendort dafür 5
Pfund neue Denare abliefern;
diese 5 Pfund Silber bildeten
also das nöihige Betriebskapital
der Prägestätten. — Nach der
Marlinsmesse d. I. 864 sollten
die neuen Denare Zwangskurs
haben. — Scbarfe Maßregeln ge-
gen Falschmünzerei, sowie gegen
das Kippen und Wippen der
Münzen werden anbefohlen, und
Diejenigen werden mit Strafen
bedroht, welche die für den Groß-
verkehr bestimmten Gold- und
Silberbarren zu legiren versuchen
würden. Das Pfund reinen Gol-
des soll für 12 Pfund der neuen
und reinen Denare gehandelt
werden, das Gold aber, welches
zwar gereinigt ist, aber nicht
zum Vergolden benutzt werden
kann, soll zehn Pfund Denare
gelten (illuä vsro aurnm ooetnm
gniäsw l'usrit, 8S(l uon tantum
ut sx so äsanratnra üsri possst
libra uns äs auro vsuäatur äs-
esm lidrio orgsnti äs novis st
rnsris äsnarüs); die letztere Vor-
schrift ist technisch unverständlich.
Das Münzen war unter den
Karolingern ausschließlich Kronregal, die Erlaubniß zur
Errichtung einer Prägestelle wurde hier und da gestattet,
wenn es der Verkehr erforderte, oder wenn die Ein-
künfte aus der Münze einem frommen Zwecke dienen
sollten. Von diesen sogenannten Münzprivilegien aus
dem 9. Jahrhundert haben sich viele als gefälscht, oder
doch als zweifelhaft erwiesen; unverdächtig sind die
Urkunden zu Gunsten des Bischofs Erchenraus von Cha-
lons-sur-Marne v. I. 865 und die von Lothar
dem Jüngeren der Abtei Prüm i. I. 861 verliehene.
Für Deutschland kämen noch in Betracht Korvei (833),
Worms (856), Osnabrück (889), Münstereifel (898),
Hohnhusen (der Villa Horohusen für Korvei 900); in-
dessen sind aus so früher Zeit stammende Denare dieser
Orte bis jetzt nicht bekannt geworden.
 
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