12.2. Institutionelle Rahmenbedingungen der psychosozialen Versorgung
kannte Zahl wird in Allgemeinkrankenhäusern behandelt, vielfach ohne
gezielte Therapie des psychiatrischen Grundleidens. Es ist angesichts
dieser Zahl davon auszugehen, daß eine erhebliche Menge psychiatrisch
Behandlungsbedürftiger jährlich nicht behandelt wird.
In der sogenannten Allgemeinpsychiatrie (Erwachsene im erwerbsfähigen
Alter mit Psychosen, schweren Neurosen und Persönlichkeitsstörungen)
ist weder in der Bundesrepublik Deutschland noch international ein zah-
lenmäßiger Anstieg der psychischen Krankheiten festzustellen. Eine ste-
tige Zunahme ist jedoch bei den Abhängigkeitskrankheiten (Alkohol, Me-
dikamente, Drogen) feststellbar. Die Zahl der behandelten und unbehan-
delten Abhängigkeitskranken wird derzeit auf ca. 2 Mio. geschätzt. Eine
Zunahme ist ferner bei den Alterskrankheiten zu konstatieren. Sie ist be-
dingt durch das Anwachsen der Zahl der über 65jährigen. Die zuneh-
mende gesundheitspolitische Relevanz der Versorgung alter Menschen
wird durch Untersuchungen deutlich, nach denen 24% von ihnen psy-
chische Störungen haben; dabei sind 7% bis 8% dringend psychiatrisch
behandlungsbedürftig (ca. 750 000 alte Menschen). Adäquate fachärzt-
liche Hilfe erhalten jedoch allenfalls
Trotz spürbarer Fortschritte in der Entwicklung rehabilitativer Behand-
lungsverfahren gibt es in allen psychiatrischen Patientengruppen einen
erheblichen Anteil von chronisch psychisch Kranken und Behinderten,
die nicht angemessen versorgt sind. Sie bilden ein wesentliches Problem
der Psychiatrie. Ihre Zahl läßt sich auf etwa 500.000 schätzen.
Die gesundheitliche, soziale und materielle Lage der chronisch psychisch
Kranken und Behinderten ist nach Meinung der Expertenkommission ka-
tastrophal: Es fehlt für sie weitgehend an qualifizierten fachlichen Hilfen.
Sie sind nahezu 90% aus dem Erwerbsleben ausgegrenzt. Sie fristen von
Kleinrenten und Sozialhilfe ein Leben an der Armutsgrenze. Ihre Chan-
cen, am gesellschaftlich-kulturellen Leben teilzunehmen, sind in einem
Ausmaß beschränkt, daß es die Expertenkommission als beschämend für
ein so wohlhabendes und dem Sozialstaatsprinzip verpflichtetes Land
wie die Bundesrepublik Deutschland empfindet..." (Deutscher Bundes-
tag, 1990, S. 31 - 32).
Das Prinzip der bedarfsgerechten und umfassenden Gesundheitsversorgung ist na-
türlich nicht nur durch eine Vielfalt und Unterschiedlichkeit der in das Standardan-
gebot einbezogenen Dienstleistungen realisiert, sondern zwischen den Institutionen
müssen vor allem auch die Möglichkeiten flexibler Kooperation und Integration er-
probt und gefestigt werden. Deshalb ist diese Leitlinie eng verknüpft zu sehen mit
dem
3. Prinzip der bedarfsgerechten Koordination aller Versorgungsdienste: Für die-
ses integrierte Zusammenwirken sind sogenannte "psychosoziale Arbeitsgemein-
schaften" vorgesehen. Sie sind als Vertreterversammlung der unterschiedlichen
Dienstleistungsträger der psychosozialen Versorgung geplant. Sie haben sich
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kannte Zahl wird in Allgemeinkrankenhäusern behandelt, vielfach ohne
gezielte Therapie des psychiatrischen Grundleidens. Es ist angesichts
dieser Zahl davon auszugehen, daß eine erhebliche Menge psychiatrisch
Behandlungsbedürftiger jährlich nicht behandelt wird.
In der sogenannten Allgemeinpsychiatrie (Erwachsene im erwerbsfähigen
Alter mit Psychosen, schweren Neurosen und Persönlichkeitsstörungen)
ist weder in der Bundesrepublik Deutschland noch international ein zah-
lenmäßiger Anstieg der psychischen Krankheiten festzustellen. Eine ste-
tige Zunahme ist jedoch bei den Abhängigkeitskrankheiten (Alkohol, Me-
dikamente, Drogen) feststellbar. Die Zahl der behandelten und unbehan-
delten Abhängigkeitskranken wird derzeit auf ca. 2 Mio. geschätzt. Eine
Zunahme ist ferner bei den Alterskrankheiten zu konstatieren. Sie ist be-
dingt durch das Anwachsen der Zahl der über 65jährigen. Die zuneh-
mende gesundheitspolitische Relevanz der Versorgung alter Menschen
wird durch Untersuchungen deutlich, nach denen 24% von ihnen psy-
chische Störungen haben; dabei sind 7% bis 8% dringend psychiatrisch
behandlungsbedürftig (ca. 750 000 alte Menschen). Adäquate fachärzt-
liche Hilfe erhalten jedoch allenfalls
Trotz spürbarer Fortschritte in der Entwicklung rehabilitativer Behand-
lungsverfahren gibt es in allen psychiatrischen Patientengruppen einen
erheblichen Anteil von chronisch psychisch Kranken und Behinderten,
die nicht angemessen versorgt sind. Sie bilden ein wesentliches Problem
der Psychiatrie. Ihre Zahl läßt sich auf etwa 500.000 schätzen.
Die gesundheitliche, soziale und materielle Lage der chronisch psychisch
Kranken und Behinderten ist nach Meinung der Expertenkommission ka-
tastrophal: Es fehlt für sie weitgehend an qualifizierten fachlichen Hilfen.
Sie sind nahezu 90% aus dem Erwerbsleben ausgegrenzt. Sie fristen von
Kleinrenten und Sozialhilfe ein Leben an der Armutsgrenze. Ihre Chan-
cen, am gesellschaftlich-kulturellen Leben teilzunehmen, sind in einem
Ausmaß beschränkt, daß es die Expertenkommission als beschämend für
ein so wohlhabendes und dem Sozialstaatsprinzip verpflichtetes Land
wie die Bundesrepublik Deutschland empfindet..." (Deutscher Bundes-
tag, 1990, S. 31 - 32).
Das Prinzip der bedarfsgerechten und umfassenden Gesundheitsversorgung ist na-
türlich nicht nur durch eine Vielfalt und Unterschiedlichkeit der in das Standardan-
gebot einbezogenen Dienstleistungen realisiert, sondern zwischen den Institutionen
müssen vor allem auch die Möglichkeiten flexibler Kooperation und Integration er-
probt und gefestigt werden. Deshalb ist diese Leitlinie eng verknüpft zu sehen mit
dem
3. Prinzip der bedarfsgerechten Koordination aller Versorgungsdienste: Für die-
ses integrierte Zusammenwirken sind sogenannte "psychosoziale Arbeitsgemein-
schaften" vorgesehen. Sie sind als Vertreterversammlung der unterschiedlichen
Dienstleistungsträger der psychosozialen Versorgung geplant. Sie haben sich
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