12. Psychosoziale Intervention und Anwendungsfelder der Klinischen Psychologie
12.5.1. Struktur und Aufgaben bundesdeutscher Rehabilitationsein-
richtungen
Die derzeit vorhandenen Rehabilitationsangebote sind vielfältig und auf komplexe
Weise miteinander verschränkt. Üblicherweise wird dabei zwischen medizinischen,
beruflichen und schulischen Rehabilitationsmaßnahmen unterschieden.
# Der Großteil der medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen erfolgt im stationären Bereich (vgl. Nau
& Jochheim, 1988). Sie beginnen häufig bereits während einer allgemeinen Krankenhausbehandlung
(z.B. mit der sog. aktivierenden Krankenpflege und Krankengymnastik, der Physio-, Bewegungs-
und Sporttherapie, der Belastungs- und Arbeitstherapie). Die meisten medizinischen Rehabilitati-
onsmaßnahmen erfolgen jedoch in speziellen Einrichtungen und reichen von den sogenannten Bade-
kuren in Pensionen und Kurheimen bis hin zu den größeren Sanatorien, Kurkliniken und Schwer-
punktkliniken für spezielle Klientengruppen (z.B. Kliniken für Psychosomatische oder Herz-Kreis-
lauf-Erkrankungen ; Krebs-Nachsorge-Kliniken).
# Die berufliche Rehabilitation dient der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung von behin-
derten und erkrankten Personen (vgl. Tews, 1988). In der Bundesrepublik gibt es derzeit 21 Berufs-
förderungswerke (mit ca. 12 000 Plätzen) für erwachsene körperlich und seelisch Behinderte, deren
vorrangiges Rehabilitationsziel die berufliche Umschulung im Rahmen einer internatsmäßigen Un-
terbringung ist. Aufgenommen werden in aller Regel körperbehinderte Erwachsene und Jugendliche
ohne weitere geistige oder Lernbehinderungen, deren Ausbildungsdauer bei ein bis zwei Jahren und
länger liegt. Die wesentlichen Rehabilitationsziele der derzeit 42 Berufsbildungswerke (mit insge-
samt über 10 000 Plätzen) liegen in der Erstausbildung jugendlicher Behinderter. 21 dieser Ein-
richtungen sind vorgesehen für Lernbehinderte, 7 für Körper- und Lernbehinderte, 6 für Körperbe-
hinderte, 5 für Sinnesbehinderte, 2 für Körper-, Lern- und Sinnesbehinderte und eine Einrichtung
für psychisch Behinderte. Spezielle Förderlehrgänge dieser Einrichtungen dienen der Berufsfindung,
der Lehre in Ausbildungswerkstätten und einer Berufssonderschulausbildung. Hinzugerechnet wer-
den müssen weiter etwa 350 Werkstätten für geistig und körperlich Behinderte mit z.Zt. etwa 70000
sog. geschützten Arbeitsplätzen für Personen, die wegen unterschiedlicher Behinderungen auf dem
Arbeitsmarkt üblicherweise keine Anstellung finden.
# Die Maßnahmen der schulischen Rehabilitation erfolgen in einem ebenfalls differenziert ausgebau-
ten System von Sondereinrichtungen und Sonderschulen, das sich gegenwärtig - orientiert an Behin-
derungsarten - in zehn Schultypen gliedert (vgl. Stegie, 1988). So gibt es gegenwärtig Sonderschu-
len für Blinde, Gehörlose, Körperbehinderte, Lernbehinderte, Schwerhörige, Sehbehinderte,
Sprachbehinderte, Verhaltensgestörte, Geistigbehinderte und für chronisch und langfristig kranke
Kinder und Jugendliche. In den letzten Jahren wurde dieses Sonderschulausbildungssystem zuneh-
mend kritisiert, weil der vereinfachende Grundgedanke der Gleichsetzung von Behinderung mit
Sonderschulbedüftigkeit der gesellschaftlichen Integration Behinderter erhebliche Barrieren in den
Weg stellt.
Insgesamt verfügt die Bundesrepublik derzeit über ein Rehabilitationssystem, das in
seiner Dichte weltweit ohne Konkurrenz ist. Dennoch wurde es in,den vergangenen
Jahren zunehmend kritisch diskutiert. Einer der Haupteinwände betrifft die Frage der
Effizienz (Kosten-Nutzen-Vergleich; Vergleich der Rehabilitationsmaßnahmen mit
wissenschaftlich geforderten Standards; Koch & Haag, 1988). In den letzten Jahren
wurden erst sehr vereinzelt einige Evaluationsstudien durchgeführt. Wenngleich diese
Studien eine Reihe von methodischen Mängeln aufweisen, die ihre Aussagekraft
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12.5.1. Struktur und Aufgaben bundesdeutscher Rehabilitationsein-
richtungen
Die derzeit vorhandenen Rehabilitationsangebote sind vielfältig und auf komplexe
Weise miteinander verschränkt. Üblicherweise wird dabei zwischen medizinischen,
beruflichen und schulischen Rehabilitationsmaßnahmen unterschieden.
# Der Großteil der medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen erfolgt im stationären Bereich (vgl. Nau
& Jochheim, 1988). Sie beginnen häufig bereits während einer allgemeinen Krankenhausbehandlung
(z.B. mit der sog. aktivierenden Krankenpflege und Krankengymnastik, der Physio-, Bewegungs-
und Sporttherapie, der Belastungs- und Arbeitstherapie). Die meisten medizinischen Rehabilitati-
onsmaßnahmen erfolgen jedoch in speziellen Einrichtungen und reichen von den sogenannten Bade-
kuren in Pensionen und Kurheimen bis hin zu den größeren Sanatorien, Kurkliniken und Schwer-
punktkliniken für spezielle Klientengruppen (z.B. Kliniken für Psychosomatische oder Herz-Kreis-
lauf-Erkrankungen ; Krebs-Nachsorge-Kliniken).
# Die berufliche Rehabilitation dient der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung von behin-
derten und erkrankten Personen (vgl. Tews, 1988). In der Bundesrepublik gibt es derzeit 21 Berufs-
förderungswerke (mit ca. 12 000 Plätzen) für erwachsene körperlich und seelisch Behinderte, deren
vorrangiges Rehabilitationsziel die berufliche Umschulung im Rahmen einer internatsmäßigen Un-
terbringung ist. Aufgenommen werden in aller Regel körperbehinderte Erwachsene und Jugendliche
ohne weitere geistige oder Lernbehinderungen, deren Ausbildungsdauer bei ein bis zwei Jahren und
länger liegt. Die wesentlichen Rehabilitationsziele der derzeit 42 Berufsbildungswerke (mit insge-
samt über 10 000 Plätzen) liegen in der Erstausbildung jugendlicher Behinderter. 21 dieser Ein-
richtungen sind vorgesehen für Lernbehinderte, 7 für Körper- und Lernbehinderte, 6 für Körperbe-
hinderte, 5 für Sinnesbehinderte, 2 für Körper-, Lern- und Sinnesbehinderte und eine Einrichtung
für psychisch Behinderte. Spezielle Förderlehrgänge dieser Einrichtungen dienen der Berufsfindung,
der Lehre in Ausbildungswerkstätten und einer Berufssonderschulausbildung. Hinzugerechnet wer-
den müssen weiter etwa 350 Werkstätten für geistig und körperlich Behinderte mit z.Zt. etwa 70000
sog. geschützten Arbeitsplätzen für Personen, die wegen unterschiedlicher Behinderungen auf dem
Arbeitsmarkt üblicherweise keine Anstellung finden.
# Die Maßnahmen der schulischen Rehabilitation erfolgen in einem ebenfalls differenziert ausgebau-
ten System von Sondereinrichtungen und Sonderschulen, das sich gegenwärtig - orientiert an Behin-
derungsarten - in zehn Schultypen gliedert (vgl. Stegie, 1988). So gibt es gegenwärtig Sonderschu-
len für Blinde, Gehörlose, Körperbehinderte, Lernbehinderte, Schwerhörige, Sehbehinderte,
Sprachbehinderte, Verhaltensgestörte, Geistigbehinderte und für chronisch und langfristig kranke
Kinder und Jugendliche. In den letzten Jahren wurde dieses Sonderschulausbildungssystem zuneh-
mend kritisiert, weil der vereinfachende Grundgedanke der Gleichsetzung von Behinderung mit
Sonderschulbedüftigkeit der gesellschaftlichen Integration Behinderter erhebliche Barrieren in den
Weg stellt.
Insgesamt verfügt die Bundesrepublik derzeit über ein Rehabilitationssystem, das in
seiner Dichte weltweit ohne Konkurrenz ist. Dennoch wurde es in,den vergangenen
Jahren zunehmend kritisch diskutiert. Einer der Haupteinwände betrifft die Frage der
Effizienz (Kosten-Nutzen-Vergleich; Vergleich der Rehabilitationsmaßnahmen mit
wissenschaftlich geforderten Standards; Koch & Haag, 1988). In den letzten Jahren
wurden erst sehr vereinzelt einige Evaluationsstudien durchgeführt. Wenngleich diese
Studien eine Reihe von methodischen Mängeln aufweisen, die ihre Aussagekraft
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