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Bastine, Reiner [Hrsg.]
Klinische Psychologie (Band 2): Klinische Psychodiagnostik, Prävention, Gesundheitspsychologie, Psychotherapie, psychosoziale Intervention — Stuttgart, Berlin, Köln, 1992

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.16130#0406

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12. Psychosoziale Intervention und Anwendungsfelder der Klinischen Psychologie

drohung bei Kooperationsverweigerung) auch auf solche Fälle, bei denen zwar eine
polizeiliche Auffälligkeit vorliegt, eine Verhandlung aber ohnehin nicht stattgefunden
hätte (sog. "net-widening"; vgl. Bettmer, 1988).

Nach wie vor hängen die allgemeinen Wirkungen und Erfolge psychosozialer Re-
sozialisation eng zusammen mit dem Gelingen der angestrebten gesellschaftlichen
Reintegration Straffälliger und damit vom Umfang und der Qualität der Bewährungs-
hilfe. Diese ist jedoch in der Bundesrepublik, wo in den alten Bundesländern bis zu 60
Straftäter von einem Bewährungshelfer betreut werden, in ihren sozialtherapeutischen
Möglichkeiten erheblich eingeschränkt. Dabei gilt insbesondere die Zeit nach Haftent-
lassung allgemein als besonders kritische Phase mit hoher Rückfallwahrscheinlichkeit.
Hinzu kommen, insbesondere nach längerer Inhaftierung, erhebliche soziale und fi-
nanzielle Probleme. Gegenwärtig stellt auch die hohe Arbeitslosenquote ein kaum lös-
bares Problem dar. Nicht von ungefähr wird deshalb innerhalb der Resozialisation der
Bereich der Bewährungshilfe als besonders förderungswürdig angesehen (Kury,
1988): Gefordert werden hier neben der Verbesserung der Einzelbetreuung vor allem
ein Ausbau familienbezogener Angebote, die Bereitstellung von Wohnraum für
Wohngemeinschaften und Heime (vgl. Kap. 12.9.: "Therapeutische Gemeinschaf-
ten"), eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und die vermehrte Einbeziehung eh-
renamtlicher und freiwilliger Mitarbeiter (Laienhilfe) und schließlich eine Einbezie-
hung des Opfers in die Resozialisation. Dabei eröffnet insbesondere dieser letztge-
nannte (zumeist im Zusammenhang mit Diversion erprobte) Aspekt des Täter-Opfer-
Ausgleichs erhebliche Perspektiven, zumal die Möglichkeiten dieser "Wiedergut-
machung statt Strafe" bei weitem noch nicht ausgelotet scheinen (vgl. Janssen & Ker-
ner, 1985).

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