DER BAUMEISTER • 1912, JANUAR . BEILAGE.
B 71
Nun kommen einige, die seltener sind, weil sie Künstler
sind, nicht Kunstgewerbler. Und siehe da, sie stehen jenseits
der Diskussion. Was sie geben, ist nicht Imitation alter Stile.
Es ist etwas Selbständiges. Es sind Schöpfungen, es sind
Bekenntnisse. Nichts ist schöner, als von Fesseln sich zu
befreien und vor ganz neue Dinge gestellt zu werden und
es lohnt immer, sich aus Ueberzeugungstreue einmal selbst
untreu zu werden und sich selbst zu dementieren.
Ernst Schur.
Vom Reichsgericht.
(Neue Entscheidungen des Reichsgerichts von K. M i s s 1 a c k, L.-Oetzsch.)
(Nachdruck verboten)
Bedingte Baugelder.
Eine für den Geldverkehr im Baugewerbe höchst in-
teressante Entscheidung hat jüngst das Reichsgericht getroffen.
Der Sachverhalt war dabei folgender: Die Bankfirma Neues
Hansaviertel hatte mit dem Bauunternehmer W. einen
Vertrag abgeschlossen, nach dem sie sich zur Hergabe von
Baugeldern verpflichtete. Es sollten 22 000 Mk. bei einwand-
freier Rohbauabnahme, das übrige Geld als Ausbauraten
in Abschlagszahlungen auf Grund eines Sachverständigen-
urteils geleistet werden und zwar sollte die Fälligkeit einer
Rate immer von der Fälligkeit der vorhergehenden abhängen.
Von diesen Geldern zedierte W. an einen Kaufmann L. von
der ersten Summe 4000 Mk., von allen folgenden Raten 17
vom Hundert mit Eintritt der Fälligkeit. Diese Abtretung
wurde auch von der Bank angenommen. L. erhielt jedoch
sein Geld nicht, da die Bank behauptete, es sei keine
der Raten fällig geworden, da die Rohbauabnahme
als nicht einwandfrei beanstandet worden wäre. Tat-
sächlich ist der Ausbau des Rohbaus später durch einen
andern Baumeister erfolgt. L. behauptet deshalb, dass bei
sinngemässer Auslegung des Vertrages sowohl die Rohbau-
raten als auch ein Teil der Ausbauraten fällig geworden sei.
L. klagte und erhielt vom Landgericht Berlin zunächst einen
Teil seiner Forderungen in Höhe von 5950 Mk., vom Kammer-
gericht sowohl die 4000 Mk. wie von den fälligen Ausbau-
raten 17 °/o, zusammen 7323 Mk. zugesprochen. Das Urteil
ist vom Kammergericht unter anderem mit folgenden Aus-
führungen begründet worden: Dem L. sind gewisse Raten
der Baugelder mit Eintritt der Fälligkeit zediert worden. Die
Abtretung ist von der Bank angenommen worden. Durch
diese Annahmeerklärung hatte L. ein unentziehbares Recht
gegen die Beklagte erworben. Da die bei der Rohbauüber-
nahme erfolgten Beanstandungen zu Unrecht erfolgt sind und
der Ausbau tatsächlich erlaubt und geschehen ist, ist unter
diesen Umständen die Rohbaurate fällig geworden und zwar
nach Sachverständigengutachten in Höhe von 41000 Mk.
Das Reichsgericht schloss sich dem Spruche des Oberlandes-
gerichts an. Es sei ganz gleichgiltig, ob der Unternehmer
Geld erhalten hätte oder nicht. Feststehe, dass die Raten
Paul Kretschmaniij Leipzig
Kun st werkstätt en
König!, und Herzogi. Hoflieferant
Kamine
Oefen
Wandbrunnen : Wandbekleidungen
in Marmor, Stein, Majolika, Metall
Fachmännische Bauart unter
Garantie tadelloser Funktion
OmfiloeHetfite
J. C. Spinn & Co•j Hoflief. Berlin SW. 19
Leipzigerstrasse 83 • ■ Fernspr.; Rmt I. 1064
Bauglaserei» Glasmalerei
Alle Arten Kunstverglasungen
für Bau- und Möbeldekoration
Spezialität; Facettengläser
Schwarzglas für Firmenschilder
Carl Grothoff, Nachfolger, Grüne inWestf.
Gegründet 1883. EISENMOBEL-FABRIK Gegründet 1883.
Spezialität seit 25 Jahren:
Eisenbettstellen für Kinder und Erwachsene
■ Stahldrahtmatratzen ——-
Für Einrichtung von Hotels, Privathäusern. Krankenhäusern, Heil-
anstalten, Sanatorien, Schlafhäusern etc. etc. in allen Ausführungen.
Ständiger Lieferant der bedeutendsten staatlichen u. kommunalen Anstalten.
———— Man beachte genau die Firma!
B 71
Nun kommen einige, die seltener sind, weil sie Künstler
sind, nicht Kunstgewerbler. Und siehe da, sie stehen jenseits
der Diskussion. Was sie geben, ist nicht Imitation alter Stile.
Es ist etwas Selbständiges. Es sind Schöpfungen, es sind
Bekenntnisse. Nichts ist schöner, als von Fesseln sich zu
befreien und vor ganz neue Dinge gestellt zu werden und
es lohnt immer, sich aus Ueberzeugungstreue einmal selbst
untreu zu werden und sich selbst zu dementieren.
Ernst Schur.
Vom Reichsgericht.
(Neue Entscheidungen des Reichsgerichts von K. M i s s 1 a c k, L.-Oetzsch.)
(Nachdruck verboten)
Bedingte Baugelder.
Eine für den Geldverkehr im Baugewerbe höchst in-
teressante Entscheidung hat jüngst das Reichsgericht getroffen.
Der Sachverhalt war dabei folgender: Die Bankfirma Neues
Hansaviertel hatte mit dem Bauunternehmer W. einen
Vertrag abgeschlossen, nach dem sie sich zur Hergabe von
Baugeldern verpflichtete. Es sollten 22 000 Mk. bei einwand-
freier Rohbauabnahme, das übrige Geld als Ausbauraten
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Rate immer von der Fälligkeit der vorhergehenden abhängen.
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vom Hundert mit Eintritt der Fälligkeit. Diese Abtretung
wurde auch von der Bank angenommen. L. erhielt jedoch
sein Geld nicht, da die Bank behauptete, es sei keine
der Raten fällig geworden, da die Rohbauabnahme
als nicht einwandfrei beanstandet worden wäre. Tat-
sächlich ist der Ausbau des Rohbaus später durch einen
andern Baumeister erfolgt. L. behauptet deshalb, dass bei
sinngemässer Auslegung des Vertrages sowohl die Rohbau-
raten als auch ein Teil der Ausbauraten fällig geworden sei.
L. klagte und erhielt vom Landgericht Berlin zunächst einen
Teil seiner Forderungen in Höhe von 5950 Mk., vom Kammer-
gericht sowohl die 4000 Mk. wie von den fälligen Ausbau-
raten 17 °/o, zusammen 7323 Mk. zugesprochen. Das Urteil
ist vom Kammergericht unter anderem mit folgenden Aus-
führungen begründet worden: Dem L. sind gewisse Raten
der Baugelder mit Eintritt der Fälligkeit zediert worden. Die
Abtretung ist von der Bank angenommen worden. Durch
diese Annahmeerklärung hatte L. ein unentziehbares Recht
gegen die Beklagte erworben. Da die bei der Rohbauüber-
nahme erfolgten Beanstandungen zu Unrecht erfolgt sind und
der Ausbau tatsächlich erlaubt und geschehen ist, ist unter
diesen Umständen die Rohbaurate fällig geworden und zwar
nach Sachverständigengutachten in Höhe von 41000 Mk.
Das Reichsgericht schloss sich dem Spruche des Oberlandes-
gerichts an. Es sei ganz gleichgiltig, ob der Unternehmer
Geld erhalten hätte oder nicht. Feststehe, dass die Raten
Paul Kretschmaniij Leipzig
Kun st werkstätt en
König!, und Herzogi. Hoflieferant
Kamine
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Gegründet 1883. EISENMOBEL-FABRIK Gegründet 1883.
Spezialität seit 25 Jahren:
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———— Man beachte genau die Firma!