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Baumeister: das Architektur-Magazin — 10.1912

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Heft 8
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Vom Reichsgericht
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Bücherbesprechungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.55686#0520

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DER BAUMEISTER . 1912, MAI. . BEILAGE.

B 159


der Vorkehrungen kontrollieren müssen. — Bezüglich der
Stadtgemeinde dagegen hat das Reichsgericht das Be-
rufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten
Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht
zurückverwiesen, weil es an einer ausreichenden Begründung
der Ueberwachungspflicht der städtischen Organe im Urteil
des Oberlandesgerichts fehle. (Urteil vom 2. März 1912.
Aktenzeichen VI. 423/11.)


Bücherbesprechungen.
W. C. Behrendt, Die einheitliche Blockfront als Raumelement
im Stadtbau. Berlin 1911, Verlag Bruno Cassirer.
Ph. A. Rappaport, Steigende Strassen. Berlin 1911, Verlag
E. Wasmuth A.-G.
Beide Dr. ing.-Dissertationen, von denen die erste in Dresden,
die andere in Berlin eingereicht wurden, verdienen grösseres
Interesse, wie dies im allgemeinen solchen Arbeiten entgegen-
gebracht wird.
W. C. Behrendt hat sich als Architekturschriftsteller bereits
einen Namen gemacht und seine in sehr guter Ausstattung
veröffentlichte Untersuchung zeigt wieder die Eigenschaften,
die man an seinen Arbeiten seit langem wert hält: Ueberblick
über die wesentlichen Punkte des Problems, historische und
modern-künstlerische Schulung des Sehens und Analysierens,
damit verbunden eine pragmatische Gesinnung, die wieder
und wieder fragt: „Was ist Grundlage unseres Schaffens,
wo finde ich Mittel, die architektonische Kultur der Gegen-
wartzufördern?“ Eine Gesinnung, die sich nichtzum mindesten
aus der Vertiefung in die theoretischen Schriften früherer
Architekten, eines Alberti, Blondel, Schinkel ergibt und die
eine wesentliche Förderung unserem Verlangen nach Tradition
und Takt verspricht.
Seine Arbeit gliedert sich in zwei Teile. In einem entwick-
lungsgeschichtlichen Rückblick wird dargelegt, was die frühere
Zeit für die Ausbildung der einheitlichen Blockfront geleistet
hat. Das gleichmässig gestaltete Zünftlerhaus und das Klein-
bürgerhaus schaffen hier die ersten grösseren Zusammenhänge
in der mittelalterlichen Stadt. Das schon früh ausgebildete
Wohnungsmietwesen unterstützt diesen Zug nach Vereinheit-
lichung. Die erhaltenen Beispiele — vor allem in den ost-
deutschen Kolonialländern — sind gering, dagegen wäre auf
alten Stadtansichten manches zu finden gewesen. Es sei daher
ein höchst interessantes Beispiel aus Vitre in der Bretagne um
1400 nach eigner Aufnahme abgebildet (nächste Seite). Hier sind
fünf Einzelwohnungen zu einer Einheit zusammengezogen,
ein Haus des 18. Jahrhunderts hat sich gut angefügt. Reich
und schön werden die Beispiele im landesfürstlichen Stadtbau.
Auch B. wendet sich gegen das oberflächliche Urteil, das
hier nur Zwang und Schema sieht. Er erkennt die im gemein-
samen Stilwillen gebildete „lebendige Ausdrucksform, die der
Kraft einer durch Italiens und Frankreichs Leistungen ver-
mittelten Tradition ihr Dasein verdankt. Ihre Schönheiten
sind lange über der einseitigen Begeisterung für das malerische
Mittelalter vergessen worden“. Karlsruhe, Mannheim, Würz-
burg, Crossen (dessen Baureglement von 1708 zum Teil ab-
gedruckt ist) besonders Potsdam (fünf ausgezeichnete Abbil-
dungen) geben hier ein vorzügliches Studienmaterial.
Der zweite Teil, „Die architektonische Einheit der Blockfront
im Stadtbau der Gegenwart“, untersucht für unsere Zeit die
wirtschaftlichen Voraussetzungen und die praktische Durch-
führbarkeit. In unseren Grosstädten ist das Miethaus die
Regel und das wird sicher so bleiben. (Ganz auf diesem


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