DER BAUMEISTER . 1912, APRIL . BEILAGE.
B 137
Forschungen an gewissen, als geeignet ausgewählten Schorn-
steinen in Anlagen, welche mit neuzeitlichen und erstklassi-
gen Feuerungen versehen werden und bitumenhaltige Kohle
verbrauchen, anstellte. Eine Betrachtung der so erhaltenen
Resultate sowohl hinsichtlich der Rauchdichte als auch der
Zeit, während welcher Rauchentwicklungen erfolgen, würde
das Komitee in die Lage versetzen, berechtigte und brauch-
bare Normalwerte in Bezug auf die Rauchdichte wie auch
auf die Stärkegrade, welche bei dieser Dichte als zulässig
betrachtet werden könnten, zu bestimmen.
Vom Reichsgericht.
(Neue Entscheidungen des Reichsgerichts von K. M i s s 1 a c k, L.-Oetzsch.)
(Nachdruck verboten.)
Werkvertrag. Fehlt die zugesicherte Eigenschaft, wenn nicht wie
verabredet nach der baupolizeilichen Vorschrift gebaut, der Bau
aber polizeilich abgenommen worden ist?
Der § 633 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet den
Unternehmer, ein von ihm übernommenes Werk so herzu-
stellen, dass es die zugesicherten Eigenschaften hat. Auch
darf es nicht mit Fehlern behaftet sein, die den Wert oder
die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem
Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Wenn das gelieferte Werk nicht von der vorausgesetzten
Beschaffenheit ist, so kann der Besteller Beseitigung des
Mangels verlangen und dafür eine Frist setzen; nach Ablauf
der Frist steht ihm ein Anspruch auf Herabsetzung der Ver-
gütung (Minderung) zu. Beruht der Mangel auf einem Ver-
schulden des Unternehmers oder seiner Angestellten, so kann
der Besteller statt der Wandlung oder Minderung Schaden-
ersatz verlangen. Die Beseitigung des Mangels kann
jedoch nicht verlangt werden, wenn er den Wert oder die
Tauglichkeit des Werkes nur unerheblich mindert. Dagegen
bleibt der Anspruch auf Schadensersatz und Minderung im
Verhältnis des Werkvertrages bestehen, während das Gesetz
über den Kaufvertrag (§ 459 B. G. B.) bestimmt, dass uner-
hebliche Minderungen durch Fehler überhaupt nicht in
Betracht kommen. Der Gesetzgeber hat dem Richter
hier anscheinend freie Hand lassen wollen, die Stelle des
Kaufvertrages in gegebenen Fällen analog auf den Werkver-
trag anzuwenden, ohne eine zwingende Vorschrift dafür fest-
zusetzen. In letzter Zeit ist dem Reichsgericht eine Mängel-
frage vorgelegt worden, die sowohl in juristischer als auch
in technischer Beziehung von grossem Interesse ist. Es war
zu entscheiden, ob es ein Mangel infolge Fehlens der zuge-
sicherten Eigenschaft bedeutet, wenn jemand anstatt mit dem
polizeilich vorgeschriebenen reinen Zementmörtel zu bauen,
mit einem gemischten Bindemittel baut, das von einem Teil
der Fachwelt für ebenso gut gehalten wird.
Im nachstehenden teilen wir den kürzlich entschiedenen
Rechtsstreit mit, der sich im Rahmen der besprochenen Ge-
setzesstelle bewegt und viel Interesse bei unsern Lesern
finden wird.
Die Klägerin, eine Breslauei Baufirma, befasst sich
mit der Herstellung massiver Decken, die sie damals in der
Kleinschen Konstruktion ausführte. Als sie für den Beklagten
Die entwidtlung ber naturroiffenfdjaft unb Technik oon ihren An-
fängen bis zum heutigen Staube bargeftellt burd] Originale, Hlobelle,
Bilb unb Demonstration.
Abteilung 1 ® Abteilung II
Jllaxmilianftraße 26. 3roeibrückenftrahe 12.
Rftronomie, Phyfik, Chemie, Berg- ® Wohnungsbau, Ijeizung, Belsudpung,
unb ljüttentpe|en, TBafcljinenbau, Canb- G; Straften-, Brüdtin- unb Tunnelbau,
transportmittel, Wafferbau, Schiffbau, tiastechnik, Euftfchiffahrt, Biufik
Canbmirtfthaft unb Technologie. ® inftrumente.
Befudjszeiten:
Werktags oon 9-7 Uhr; Sonn- unb Feiertags oon 9-6 Uljr.
Dienstag gefthloffen. — Eintritt 20 Pfg. — Sarberobe frei. — Freitag gefttjloffen
Führungen burch bie Sammlungen, melche täglich Bbenbs 81/, Uhr mit Busnaftme
oon Samstag unb Sonntag ftattfinben, bieten eingehonbe Erläuterungen ber ein-
zelnen Unterabteilungen. — Bibliothek unb Cefefaal jebem Befucher zugänglich
Alitgliebsbeitrag ITIk. 6.—.
Paul Kretschmann, Leipzig
Kunstwerkstätten
Königl. und Herzogi. Hoflieferant
Kamine
Oefen
Wandbrunnen : Wandbekleidungen
in Marmor, Stein, Majolika, Metall
Fachmännische Bauart'unter
Garantie tadelloser Funktion
^rarKene
durch die l/nouno tafeln. Sofort
V echten Patent-1* UOlTIUO- trockeneWand-
F Oberflächen. Dauernd Luftisolierschichten, j
Verlangen Sie Prospekt Nr. 492 a A
A. IV. Andernach, Beuel am Rhein. A
.. =□
Wir bitten unsere Leser, bei An-
fragen und Bestellungen sich stets
auf den „BAUMEISTER“ zu beziehen.
.-□ ."□
x" Turms und
TurnspiekGeräle
liefert
Rhein. Turn» und Turnspiels
geräfesEabrih Wilh. Holbedi
gegr. 1896 EssensRuhr Tel. 1444
Preislisten frei.
Breslau Cöln, Danzig,
X, Lehmdamm 67 üereonshaus Stadtgraben 13
München, WienVII/3
Herzog Rudolfstrasse 21 Neustiftgasse 98.
■ Johannes Haag ->
Maschinen- und Röhrenfabrik, Ä.-G.
Augsburg, ’ Berlin
Johannes Haagstrasse SW. 29, Mittenwalderstrasse|56
Innsbruck, Karlsruhe,
ErzherzogEugenstrasseXl 1 Westendstrasse 29
Ferndampf und F ernwasser-Heizungen, Warmwasserpumpen-Heizungen,
Bade-, Dampfkoch- und Dampfwäscherei-Anlagen. Eigene Fabrik für
Heizungs-Bestandteile, eigene Kesselschmiede, eigenes Rohr-Walzwerk.
Feinste Referenzen von Behörden und Privaten. Sach-
verständige Beratung. Interessenten steht unser neuestes
Verzeichnis ausgeführter Anlagen kostenlos zu, Diensten.
älteste deutsche Fabrik für Zentral-
heizungs- und Lüftungs-Anlagen
aller Systeme.
Gegründet 1843 =====
B 137
Forschungen an gewissen, als geeignet ausgewählten Schorn-
steinen in Anlagen, welche mit neuzeitlichen und erstklassi-
gen Feuerungen versehen werden und bitumenhaltige Kohle
verbrauchen, anstellte. Eine Betrachtung der so erhaltenen
Resultate sowohl hinsichtlich der Rauchdichte als auch der
Zeit, während welcher Rauchentwicklungen erfolgen, würde
das Komitee in die Lage versetzen, berechtigte und brauch-
bare Normalwerte in Bezug auf die Rauchdichte wie auch
auf die Stärkegrade, welche bei dieser Dichte als zulässig
betrachtet werden könnten, zu bestimmen.
Vom Reichsgericht.
(Neue Entscheidungen des Reichsgerichts von K. M i s s 1 a c k, L.-Oetzsch.)
(Nachdruck verboten.)
Werkvertrag. Fehlt die zugesicherte Eigenschaft, wenn nicht wie
verabredet nach der baupolizeilichen Vorschrift gebaut, der Bau
aber polizeilich abgenommen worden ist?
Der § 633 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet den
Unternehmer, ein von ihm übernommenes Werk so herzu-
stellen, dass es die zugesicherten Eigenschaften hat. Auch
darf es nicht mit Fehlern behaftet sein, die den Wert oder
die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem
Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Wenn das gelieferte Werk nicht von der vorausgesetzten
Beschaffenheit ist, so kann der Besteller Beseitigung des
Mangels verlangen und dafür eine Frist setzen; nach Ablauf
der Frist steht ihm ein Anspruch auf Herabsetzung der Ver-
gütung (Minderung) zu. Beruht der Mangel auf einem Ver-
schulden des Unternehmers oder seiner Angestellten, so kann
der Besteller statt der Wandlung oder Minderung Schaden-
ersatz verlangen. Die Beseitigung des Mangels kann
jedoch nicht verlangt werden, wenn er den Wert oder die
Tauglichkeit des Werkes nur unerheblich mindert. Dagegen
bleibt der Anspruch auf Schadensersatz und Minderung im
Verhältnis des Werkvertrages bestehen, während das Gesetz
über den Kaufvertrag (§ 459 B. G. B.) bestimmt, dass uner-
hebliche Minderungen durch Fehler überhaupt nicht in
Betracht kommen. Der Gesetzgeber hat dem Richter
hier anscheinend freie Hand lassen wollen, die Stelle des
Kaufvertrages in gegebenen Fällen analog auf den Werkver-
trag anzuwenden, ohne eine zwingende Vorschrift dafür fest-
zusetzen. In letzter Zeit ist dem Reichsgericht eine Mängel-
frage vorgelegt worden, die sowohl in juristischer als auch
in technischer Beziehung von grossem Interesse ist. Es war
zu entscheiden, ob es ein Mangel infolge Fehlens der zuge-
sicherten Eigenschaft bedeutet, wenn jemand anstatt mit dem
polizeilich vorgeschriebenen reinen Zementmörtel zu bauen,
mit einem gemischten Bindemittel baut, das von einem Teil
der Fachwelt für ebenso gut gehalten wird.
Im nachstehenden teilen wir den kürzlich entschiedenen
Rechtsstreit mit, der sich im Rahmen der besprochenen Ge-
setzesstelle bewegt und viel Interesse bei unsern Lesern
finden wird.
Die Klägerin, eine Breslauei Baufirma, befasst sich
mit der Herstellung massiver Decken, die sie damals in der
Kleinschen Konstruktion ausführte. Als sie für den Beklagten
Die entwidtlung ber naturroiffenfdjaft unb Technik oon ihren An-
fängen bis zum heutigen Staube bargeftellt burd] Originale, Hlobelle,
Bilb unb Demonstration.
Abteilung 1 ® Abteilung II
Jllaxmilianftraße 26. 3roeibrückenftrahe 12.
Rftronomie, Phyfik, Chemie, Berg- ® Wohnungsbau, Ijeizung, Belsudpung,
unb ljüttentpe|en, TBafcljinenbau, Canb- G; Straften-, Brüdtin- unb Tunnelbau,
transportmittel, Wafferbau, Schiffbau, tiastechnik, Euftfchiffahrt, Biufik
Canbmirtfthaft unb Technologie. ® inftrumente.
Befudjszeiten:
Werktags oon 9-7 Uhr; Sonn- unb Feiertags oon 9-6 Uljr.
Dienstag gefthloffen. — Eintritt 20 Pfg. — Sarberobe frei. — Freitag gefttjloffen
Führungen burch bie Sammlungen, melche täglich Bbenbs 81/, Uhr mit Busnaftme
oon Samstag unb Sonntag ftattfinben, bieten eingehonbe Erläuterungen ber ein-
zelnen Unterabteilungen. — Bibliothek unb Cefefaal jebem Befucher zugänglich
Alitgliebsbeitrag ITIk. 6.—.
Paul Kretschmann, Leipzig
Kunstwerkstätten
Königl. und Herzogi. Hoflieferant
Kamine
Oefen
Wandbrunnen : Wandbekleidungen
in Marmor, Stein, Majolika, Metall
Fachmännische Bauart'unter
Garantie tadelloser Funktion
^rarKene
durch die l/nouno tafeln. Sofort
V echten Patent-1* UOlTIUO- trockeneWand-
F Oberflächen. Dauernd Luftisolierschichten, j
Verlangen Sie Prospekt Nr. 492 a A
A. IV. Andernach, Beuel am Rhein. A
.. =□
Wir bitten unsere Leser, bei An-
fragen und Bestellungen sich stets
auf den „BAUMEISTER“ zu beziehen.
.-□ ."□
x" Turms und
TurnspiekGeräle
liefert
Rhein. Turn» und Turnspiels
geräfesEabrih Wilh. Holbedi
gegr. 1896 EssensRuhr Tel. 1444
Preislisten frei.
Breslau Cöln, Danzig,
X, Lehmdamm 67 üereonshaus Stadtgraben 13
München, WienVII/3
Herzog Rudolfstrasse 21 Neustiftgasse 98.
■ Johannes Haag ->
Maschinen- und Röhrenfabrik, Ä.-G.
Augsburg, ’ Berlin
Johannes Haagstrasse SW. 29, Mittenwalderstrasse|56
Innsbruck, Karlsruhe,
ErzherzogEugenstrasseXl 1 Westendstrasse 29
Ferndampf und F ernwasser-Heizungen, Warmwasserpumpen-Heizungen,
Bade-, Dampfkoch- und Dampfwäscherei-Anlagen. Eigene Fabrik für
Heizungs-Bestandteile, eigene Kesselschmiede, eigenes Rohr-Walzwerk.
Feinste Referenzen von Behörden und Privaten. Sach-
verständige Beratung. Interessenten steht unser neuestes
Verzeichnis ausgeführter Anlagen kostenlos zu, Diensten.
älteste deutsche Fabrik für Zentral-
heizungs- und Lüftungs-Anlagen
aller Systeme.
Gegründet 1843 =====