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Baumeister: das Architektur-Magazin — 10.1912

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Heft 12
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Ausstellungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.55686#0621

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ß 260

DER BAUMEISTER . 1912, SEPTEMBER • BEILAGE.

Pie frage

Durch Erhöhung her Pruduklion sind wir in
der Lage, ohne Preisaufschlag zu liefern-

Aeusserlich kenntlich wird damit der innere Unterschied zwischen
diesem Vertrauensartikel Terranova und allen Nachahmungen.

längerer Erhaltung der Farbwirkung
eine der wichtigsten
bei den heutigen Putzbauten

Begriffsverwirrung oder Täuschung nunmehr ausgeschlossen; man verlange unsere auf amtlichen
Prüfungen beruhenden Unterlagen.

ist die Putzfläche trotz erhöhter Luftdurchlässigkeit
■■■■■■■■■■■ wasserabweisend ■■■
also auch gegen das Anhaften und Festsaugen von Staub und Russ geschützt.

Terranova-Industrie München
Gegründet 1893.

Terranova m


Ausstellungen.
Aul dem öffentlichen Kunstgewerbetage, der im An-
schluss an die 22. Vertretertagung des Verbandes deutscher
Kunstgewerbevereine Ende Juni in München abgehalten wurde,
sprach Professor Dr.Theodor Fischer über Ausstellungen.
Wir geben aus den bedeutungsvollen programmatischen Aus-
führungen die wichtigsten Sätze: Die Programme der letzten
Kunstgewerbeausstellungen hatten das gemeinsame Schlag-
wort: Raumkunst. Abgesehen davon, dass die Häufung von
Einzelräumen ausstellungstechnisch unpraktisch ist, da sie
ermüdet, zeigte es sich, zuerst unauffällig, dann immer
stärker, dass über der künstlerisch bis zum Raffinement
durchgeführten Raumstimmung das Einzelstück in Form,
Technik und Zweckmässigkeit vernachlässigt worden ist.
Ueberdies kann nicht verborgen bleiben, dass die einheitliche
Durcharbeitung eines Raumes durch eine mehr oder weniger
(meist aber mehr) ausgeprägte Künstlerindividualität das
Wertvollste fast unmöglich macht, was ein Raum aufweisen
kann, den Ausdruck der Persönlichkeit des Bewohners. Be-
sonders für den Mittelstand, der der Bildung nach der wert-
vollste sein sollte, war dies System unanwendbar, da es seine
Mittel überstieg. Für die Münchener „Gewerbeschau “ wurde
deshalb die Beachtung des Einzelstücks in den Vordergrund
gestellt und zwar, da die letzten Ausstellungen dem wohl-
habenden Teile der Bevölkerung genug getan zu haben
schienen, mit der besonderen Betonung des Bedürfnisses des
Mittelstandes und der minderbemittelten Klassen. Für klei-
nere gewerbliche Ausstellungen ist das Prinzip der
gebrauchsfertigen Raum ausstell ung als eine Mög-
lichkeit bei zu behalten; für grosse aber ist mindestens

für den Hauptteil die Pflege des Einzelstücks und
die geschmückte offene Halle das zweckmässigste.
Wenn die übliche Form der Ausstellungen dem Aussteller weit
mehr Repräsentationslasten auferlegt, als sie ihm mittelbare und
unmittelbare Vorteile bietet, so ist zu erwägen, ob nicht eine
neue Form gewonnen werden kann, die das Geschäftemachen
zum mindesten wahrscheinlicher erscheinen lässt. Ein Ver-
such dazu ist auf der Brüsseler Ausstellung durch die Organi-
sation des Verkaufswesens der deutschen Abteilung gemacht
worden mit der Bestimmung: Jeder Gegenstand soll ver-
käuflich sein und kann weggenommen werden, wenn er voll-
wertig ersetzt werden kann. Die sich daraus zunächst er-
gebenden Einschränkungen können vielleicht eine Möglich-
keit bieten, dass der Produzent durch den Ausstellungsmarkt
in manchen Fällen von den Übeln Einflüssen des Zwischen-
handels befreit wird. Das Wesen des Marktes erfordertes, die
Zeitdauer zu beschränken. Gewerbliche Ausstellungen
werden sich daher zum Vorteile der Gewerbetreiben-
den in zeitlich beschränkte Märkte umwandeln lassen.
— Bei den Kunstgewerbe-Ausstellungen war es leicht, durch
die Jurierung die Qualität der Ausstellungsware auf würdiger
Stufe zu halten. Die Gewerbe- und Industrie-Ausstellungen,
bei denen dies nicht oder nur in geringem Masse möglich
ist, zeigten einen bedauerlich tiefen Stand. Der Gedanke,
in einer durch eine Jury gesiebten Ausstellung den einfachen
Gebrauchsgegenstand in sachlich zweckmässiger und inter-
essanter Form vorzuführen, findet vorläufig merkwürdig wenig
Verständnis. Auf der Gewerbeschau ist die vor allem be-
zweckte Anbahnung eines innigen Verhältnisses gemeinsamer
Arbeit zwischen Produzent und Künstler nicht immer ge-
lungen und zwar nicht wegen des üblen Willens des Geschäfts-

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