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preis 30 tr. oynePostaufschtag.
D e r
Einrückungsgebühr für d>e
Spaltzeile 3 kr.
Amts- und
Fünfter Jahrgang.
Weinheim, den 7. August L8Z.K.
Der Protest der Pforte gegen die
Besetzung der Donaufürstenthümer,
(Schluß.)
In dieser Lage der Dinge erhält so eben die
chohe Pforte die offizielle Nachricht, daß die russi-
schen Truppen die Grenze überschritten haben!
Wenn der russische Hof darauf beharrt, sein
Begehren, die in Frage stehenden religiösen Privi-
legien durch eine verbindende Akte anzuerkennen,
auf den Vertrag von Kainardschj zu stützen, so
ist zu bemerken, daß dies im ersten Thcil des
Art. 7 dieses Vertrags enthaltene Versprechen des
Schutzes der christlichen Religion und ihrer Kirchen
ein allgemeines ist; und man kann wohl nicht jene
zwingende Kraft darin sehen, die Rußland ihm
beilegt, und noch weniger eine spezielle Bedeutung
zu Gunsten der griechische!; Religion.
Wie dem auch nun sei, erst dann, wenn die
hohe Pforte der christlichen Religion und den
christlichen Kirchen den Schutz versagen sollte, könnte
mau sie an ihr Versprechen im erwähnten Vertrag
erinnern; und nicht minder klar ist, daß dieser
neue Vorschlag unmöglich auf jenen Vertrag ge-
stützt werden könnte, da die Privilegien und Im-
munitäten der griechischen Kirche von der hohen
Pforte aus eigenem Antriebe, nicht auf das Be-
gehren oder das Einschreiten von irgendwem er-
theilt worden sind.
Es ist in der That für sie eine Ehrensache,
sie aufrecht zu halten für jetzt und für alle Zukunft,
und eine Pflicht, die ihr die Sorge für das Wohl
ihrer Unterthemen auflegt. Die Firmane, die so
eben verkündet worden, und die die Freiheiten und
Privilegien aller Religionen bestätigen, sind ein
öffentliches Zeugniß für den festen Entschluß der
hohen Pforte in diesem Betreff, und beweisen ohne
Zweifel, daß eine fremde Einmischung in keiner
Weise nothwendig ist. Nur weil der russische Hof,
aus welchem Grund es sei, in Betreff dieser religiösen
Privilegien Verdacht geschöpft hat, und weil dir
griechische Religion die des erhabenen Kaisers und
eines großen Tsteils seiner Unterthemen ist, kann
die hohe Pforte aus diesen Gründen und wegen
des Wertstes, den sie auf die noch bestehenden
freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden
Mächten legt, sich entschließen, ihren Unterthemen
hinreichende Bürgschaften in diesem Betreff M
geben.
Wenn aber eine Negierung über die Rechte
und Privilegien, die sie aus eigener Bewegung
den Kirchen und Priestern einer Nation von so
vielen Millionen ihrem Szepter unterworfener
Seelen verliehen hat, mit einer andern Negierung
ausschließliche Verbindlichkeiten eingeht, so hieße
dies ihre Autorität mit dieser Regierung theilen.,
und dies wäre nichts Anderes, als die Vernichtung
ihrer eigenen Unabhängigkeit.
Die zwischen der hosten Pforte und dein rus-
sischen Hof in Betreff der beiden Füistenthümer
abgeschlossenen Verträge berechtigen in keiner Weise
die Absendung russischer Truppen in diese Länder,
und der darauf bezügliche Artikel im Sened von
Balta-Liman beschränkt sich auf den Fall innerer
Unruhen, der nicht vorliegt.
Der That nach ist das aggressive Vorschreiten
von Seiten Rußlands nichts Anderes, als eine
Kriegserklärung, die der hosten Pforte das un- ,
streitbare Recht zur Anwendung militärischer Ge-
walt geben würde. Aber die hohe Pforte ist weit
entfernt, ihre Rechte auf die Spitze treiben zu
wollen. Stark durch die Gerechtigkeit, welche
ihrer Politik gegen die Machte zur Richtschnur
dient, zieht sie vor, eine freiwillige Rückkehr Ruß-
lands zu einer seinen Erklärungen entsprechenderen
Handlungsweise abzuwarten. Um jedes Hinderniß
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Der Protest der Pforte gegen die
Besetzung der Donaufürstenthümer,
(Schluß.)
In dieser Lage der Dinge erhält so eben die
chohe Pforte die offizielle Nachricht, daß die russi-
schen Truppen die Grenze überschritten haben!
Wenn der russische Hof darauf beharrt, sein
Begehren, die in Frage stehenden religiösen Privi-
legien durch eine verbindende Akte anzuerkennen,
auf den Vertrag von Kainardschj zu stützen, so
ist zu bemerken, daß dies im ersten Thcil des
Art. 7 dieses Vertrags enthaltene Versprechen des
Schutzes der christlichen Religion und ihrer Kirchen
ein allgemeines ist; und man kann wohl nicht jene
zwingende Kraft darin sehen, die Rußland ihm
beilegt, und noch weniger eine spezielle Bedeutung
zu Gunsten der griechische!; Religion.
Wie dem auch nun sei, erst dann, wenn die
hohe Pforte der christlichen Religion und den
christlichen Kirchen den Schutz versagen sollte, könnte
mau sie an ihr Versprechen im erwähnten Vertrag
erinnern; und nicht minder klar ist, daß dieser
neue Vorschlag unmöglich auf jenen Vertrag ge-
stützt werden könnte, da die Privilegien und Im-
munitäten der griechischen Kirche von der hohen
Pforte aus eigenem Antriebe, nicht auf das Be-
gehren oder das Einschreiten von irgendwem er-
theilt worden sind.
Es ist in der That für sie eine Ehrensache,
sie aufrecht zu halten für jetzt und für alle Zukunft,
und eine Pflicht, die ihr die Sorge für das Wohl
ihrer Unterthemen auflegt. Die Firmane, die so
eben verkündet worden, und die die Freiheiten und
Privilegien aller Religionen bestätigen, sind ein
öffentliches Zeugniß für den festen Entschluß der
hohen Pforte in diesem Betreff, und beweisen ohne
Zweifel, daß eine fremde Einmischung in keiner
Weise nothwendig ist. Nur weil der russische Hof,
aus welchem Grund es sei, in Betreff dieser religiösen
Privilegien Verdacht geschöpft hat, und weil dir
griechische Religion die des erhabenen Kaisers und
eines großen Tsteils seiner Unterthemen ist, kann
die hohe Pforte aus diesen Gründen und wegen
des Wertstes, den sie auf die noch bestehenden
freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden
Mächten legt, sich entschließen, ihren Unterthemen
hinreichende Bürgschaften in diesem Betreff M
geben.
Wenn aber eine Negierung über die Rechte
und Privilegien, die sie aus eigener Bewegung
den Kirchen und Priestern einer Nation von so
vielen Millionen ihrem Szepter unterworfener
Seelen verliehen hat, mit einer andern Negierung
ausschließliche Verbindlichkeiten eingeht, so hieße
dies ihre Autorität mit dieser Regierung theilen.,
und dies wäre nichts Anderes, als die Vernichtung
ihrer eigenen Unabhängigkeit.
Die zwischen der hosten Pforte und dein rus-
sischen Hof in Betreff der beiden Füistenthümer
abgeschlossenen Verträge berechtigen in keiner Weise
die Absendung russischer Truppen in diese Länder,
und der darauf bezügliche Artikel im Sened von
Balta-Liman beschränkt sich auf den Fall innerer
Unruhen, der nicht vorliegt.
Der That nach ist das aggressive Vorschreiten
von Seiten Rußlands nichts Anderes, als eine
Kriegserklärung, die der hosten Pforte das un- ,
streitbare Recht zur Anwendung militärischer Ge-
walt geben würde. Aber die hohe Pforte ist weit
entfernt, ihre Rechte auf die Spitze treiben zu
wollen. Stark durch die Gerechtigkeit, welche
ihrer Politik gegen die Machte zur Richtschnur
dient, zieht sie vor, eine freiwillige Rückkehr Ruß-
lands zu einer seinen Erklärungen entsprechenderen
Handlungsweise abzuwarten. Um jedes Hinderniß