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Holtmeyer, Aloys [Hrsg.]
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel (Band 4): Kreis Cassel - Land: Textband — Marburg, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.20172#0388
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Geschichtlich tritt die Burg 1438 hervor, in welchem Jahre Hermanns Sohn Ludwig den Ritter Sittich
von Berlepsch mit derselben belehnte, um ihn wegen der von seinem Großvater Thilo verlorenen Stamm-
güter zu entschädigen.1 Gegen Rückgabe des Stammsitzes Berlepsch an Sittich ging 1461 die Burg wieder
in den Besitz des hessischen Landgrafen über, dem sie als Jagdschloß gedient zu haben scheint2, „weil ihme
dasselbe zur jaget vnd Casselischen Hoffhaltunge besser, als das newe Hauß Berlebsch gelegen war“.3 Mit
dem inzwischen zu einem Hofe umgewandelten Herrensitz belieh Moritz der Gelehrte 1601 seinen Rat Eberhard
von Weihen. Aus dem Besitze dieser Familie schied das Gut, an dem Zehnten in Oberkaufungen, Heiligen-
rode, Escherode und Dalheim hingen, aus, als der braunschweigische Drost des Hauses und Amtes Rothen,
Wilhelm von Weihen, 1677 die Liegenschaft an den Grafen Johann Dietrich von Kunowitz verkaufte. Das
für 243 Taler erstandene und verbesserte Gut veräußerte der neue Besitzer bereits 1699 wieder an die Land-
gräfin Amalie von Hessen für 7300 Taler.4 Ein Austausch gegen Heßbergschen Besitz muß anfangs des
18. Jahrhunderts vorgenommen sein. Wenigstens wurde 1716 dem Landgrafen berichtet, daß „für Sobiewolski-
schen Fundation von denen 12000 Rthlr. Capital, so wegen des gegen Betzigeroda vertauschten Guths Sensen-
stein ... gemeldet worden, stehen blieben 600 Thlr.“.5 * Im Jahre 1767 gab Landgraf Friedrich II. die durch
Ankäufe erweiterte Anlage dem Generalmajor M. E. von Schlieffen in Erbleihe, um sie schon 1772 zurück-
zunehmen. Zurzeit ist die Besitzung, die kirchlich nach Oberkaufungen gehört'5, als Zubehör von Wind-
hausen im Besitze des Grafen von Schlieffen.

Baugeschichtlich ist wenig Zuverlässiges bekannt. Die Existenz einer frühmittelalterlichen Wehranlage
klingt unklar aus den dürftigen Berichten älterer Schriftsteller heraus. Nach Dilichs sich widersprechender
Angabe7 erfolgte die Errichtung der jüngeren Feste zwar unter Landgraf Hermann, aber bereits im Jahre 1372.
Die gleiche Jahreszahl nennt Landau8, so daß man Landgraf Heinrich II. für den Erbauer halten müßte. An
anderer Stelle9 gibt derselbe Autor 1373 als Entstehungsjahr der Burg an, die er mit dem Kriege des Sterner-
bundes gegen Landgraf Hermann in ursächlichen Zusammenhang bringt. 1374 als Erbauungsjahr führt Merian
an.10 Ursprünglich soll die Anlage nur aus einer Warte bestanden haben. „Weiln zwischen den Hochfürstl.
Häusern Braunschweig-Lüneburg und Hessen öfters wegen der Grenzen Mißverständnisse vorgefallen: So
haben die Herren Landgrafen diesen Warth-Thurn mit einem Schloß und anderen Gebäuden versehen.“11 Im
17. Jahrhundert lag die Burg bereits in Trümmern. Die um diese Zeit genannten Vorwerke, Scheunen und
Ställe lassen die veränderte Anlage als Wirtschaftsgut erkennen. Merian spricht 1646 nur von einem Meier-
hofe.12 Den Turm, der eine Höhe von 70 Fuß, eine Mauerstärke von 7 Fuß im unteren, von 5 Fuß im
oberen Teile und einen inneren Durchmesser von 7 Fuß gehabt haben soll, ließ 1677 Dietrich von Kunowitz
sprengen. Aus dem gewonnenen Steinmaterial erbaute der Graf, der am Fuße des Berges nach der Nieste
zu mehrere Teiche und ein Brunnenhaus anlegte, die zum Teil neben der alten Anlage noch jetzt stehenden
Gebäude.13

Landau hat 1833 noch Grundmauern der Burg gefunden, „die nur an wenigen Stellen sich noch etwa
einen Fuß hoch über dem Boden erheben. Aus diesen Mauerresten auf die Form der Burg zu schließen,
möchte es scheinen, daß diese ein Kreuz gebildet habe; solche Schlüsse sind jedoch zu gewagt, als daß man
sie als Thatsachen anführen darf. Nur soviel läßt sich mit Sicherheit erkennen, daß das Thor gegen Süden lag.
Die Befestigungswerke der Burg waren nicht unbedeutend, noch jetzt umschlingen zwei Gräben, zum
Theil noch mit Wasser gefüllt, und ein Wall, der jene von einander trennt, die Burgstatt. Auch der Brunnen
ist noch erhalten.“

1 Kuchenbecker, Hess. Erbhofämter, wo in der Urkunde die Burg „Schloß“ genannt wird.

2 Rommel, Qesch. v. Hessen VI, S. 51 u. 354. — 3 Kuchenbecker, Anal. Hass. VII, S. 197.

4 Landau, Ritterburgen II, S. 181 f. — 5 Cabinet-Rechnung 1716. St.-Arch. Marburg.

6 Hochhuth, Stat., S. 190. — 7 Chronica II, S. 206. — 8 Kurf. Hessen, S. 168. Wüste Ortschaften, S. 59.

a Ritterburgen II, S. 181. — 10 Topogr. Hass. II, S. 70.

11 Winckelmann, Hessen, S.289. Danach Kuchenbecker, Anal. Hass. VII, S. 196.

12 Topogr. Hass., S. 70. Vgl. auch Anhang, S. 16. — 13 Landau, Ritterburgen II, S. 182.

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