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Holtmeyer, Aloys [Hrsg.]
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel (Band 4): Kreis Cassel - Land: Textband — Marburg, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.20172#0131
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t3Jt£/t2ii3>t3SE>is>i3>t3>t3>t3>t3n3JE)t3)t2)t3>t3Ji3J&Bit3J&J Niederzwehren. — Nieste. s's's's's'ss's's's'sss'ss's's'sss's'ss

dessen anderer Bruder Gerhard eine nicht näher bezeichnete Stelle als Kleriker inne hatte.1 Daß dieses
Allodium, die Zwehrener Burg, beim Kirchhofe lag, scheint der 1309 sich findende Beiname des Lodewicus
de Tweren dictus apud cimiterium zu ergeben.2 Der Stadt Wetter eine Fehde getan zu haben, bekennt 1391
Heinrich von Tweren und das Versprechen, gegen den Landgrafen weder mit Worten noch mit Taten vorzu-
gehen, leistete 1398 Johann von Twern, Pfarrer von St. Martin auf der Freiheit zu Cassel.3 Ein anderer
Johann von Twern wurde von Landgraf Heinrich 111. 1476 zum Freigrafen von Freienhagen (Waldeck)
ernannt unter Beding des freien Wohnsitzes in Wolfhagen.1 Bis ins 16. Jahrhundert lassen sich die Burg-
herren von Twerne verfolgen.5

Die Stelle der Burg, von der bauliche Reste oder Abbildungen nicht erhalten sind, soll der südöst- Tafelöl
lieh bei der Kirche gelegene Perienhof einnehmen, ein geschlossener Häuserblock jüngeren Datums.

Nieste.

Der am Westrande des Kaufunger Waldes gelegene, ehedem zu Hannover gehörige Ort hat seinen
Namen von dem vorbeifließenden Flusse, der 1340 als Nyeste11, 1382 als Nießt7 erscheint und seiner Wurzel
nach keltischen Ursprunges sein soll. Ein Konrad und ein Johannes von Nyste werden 1293 als Bürger von
Münden genannt.8 Frühzeitige Beziehungen müssen zum benachbarten Stift Kaufungen bestanden haben, das
durch den 1508 erwähnten Nyhester phadt mit dem Ort verbunden war.9 Die Gründung einer Kapelle, die
der Entstehung des Ortes vorausging, wird in das Jahr 1019 verlegt. „Als Herr Barto von Sichelstein“, heißt
es in der Stiftungsurkundel0, „eben mit zu Kaufungen war, als die heilige Kunigunde das neu erbaute Kloster
einweihen ließ, so hat der zu Sichelstein angehalten, daß an seiner Grenze, aber doch auf seinem Grund und
Boden, eine andächtige Kapelle, der heiligen Annen gewidmet, erbaut werde; das habe der Kaiserin Wohlge-
fallen, wie denn dieselbe auch in diesem Jahre erbaut, auch ein Wirtshaus dabei denen zur Bequemlichkeit,
die die Kapelle besuchen wollen und ist hernach zur Claus worden und ein Jägerhaus dabei erbaut.“ Alljährlich
zweimal sollen von Kaufungen aus Wallfahrten nach dem Heiligtum unternommen sein, bei dem ein eigener
Priester angestellt war.11 Eine geringe Vermehrung des Häuserbestandes fand 1306 unter Herzog Albrecht
von Braunschweig und Landgraf Heinrich von Hessen statt. Eine weitere Vergrößerung der Siedelei fällt in
die Zeit von 1366 bis 1581, so daß in letzterem Jahre 14 Häuser gezählt werden konnten. Der allmählich
sich bildende Ort blieb ein von der Militärpflicht entbundenes Freidorf. Auf einem im Herbst gehaltenen
Friedensgericht, welches sich aus hessischen und hannoverschen Richtern zusammensetzte, fanden die Rechts-
sachen ihre Erledigung.12

Kirchlich gehörte der Platz später nebst dem nahegelegenen Gute Hessenhof nach Escherode. Wann
diese Vereinigung vor sich ging, ist unbekannt. Da die Kirche zu Escherode mit der von Uschlag wahr-
scheinlich seit dem Dreißigjährigen Kriege verbunden war, so galt Nieste gewöhnlich, aber irrig, als Filial
von Uschlag. Durch den Vertrag vom 23. Dezember 1831 fiel das Dorf an Kurhessen, um dem Kreise und
Landgericht Cassel zugeteilt zu werden. Nachdem Escherode 1829 einen eigenen Prediger erhalten hatte,
wurde 1858 die Gemeinde Nieste, die seit 1852 einen besonderen hessischen Vikar besaß, zu einer
selbständigen Pfarrei erhoben.13

1 Roques, Urk. Nr. 60, 84, llOf. u. 154. — 2 Roques, Urk. Nr. 116.

3 Urk. d. Familie von Tweren. St.-Arch. Marburg. — 1 Kopp, Gerichtsverfassung, Urk. Nr. 113.

5 Usbeck. Chronik von Niederzwehren, S. 14f.

0 Arnold, Ansiedelungen, S. 47. — 7 Roques, Urk. Nr. 263. — 8 Roques, Urk. Nr. 79.

9 Roques, Urk. Nr. 597. — 10 Hochhuth, Stat., S. 202. — 11 Bach, Kirchenstat., S. 208f.

12 Kopp, Gerichtsverfassung I, S. 317.

13 Bach, Kirchenstat., S. 209. Hochhuth, Stat., S. 202.

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