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Holtmeyer, Aloys [Hrsg.]
Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel (Band 4): Kreis Cassel - Land: Textband — Marburg, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.20172#0086
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t3>ts>ts)t3>i3)t2)t2)t3Jt3)t3)t2it3it3)t3/t2)t2)t3ii3i&i2}t2)(2it2)i3> Die einzelnen Orte. 'Si,sis'3'S'a'aisi'S'a'Q'3'a'Q'Q,Q'S'Q'a'Q'3's'3's

Tafel 40, 1

welcher vormalen zu einer Fasanerie gedient, davon dieser Hof den Namen erhalten, war bey der ersten
Belagerung eine Batterie angelegt.“1 Eine Maulbeerplantage nebst Weinberg findet 1767 Erwähnung.2 Kirch-
lich gehört der Hof, der jetzt eine Domäne und eigenen Gutsbezirk bildet, zu Wolfsanger.3

Wenngleich in Einzelheiten verändert, ist die Anlage als solche ziemlich unversehrt überkommen.4
Die aus Bruchsteinen erbauten, in den Tür- und Fensteröffnungen in Sandstein gefaßten Ökonomiegebäude,
die in der Form des Dreiflügelbaues den rechteckigen Wirtschaftshof einschließen, wahren mit ihren Mansarden-
dächern und ihren pavillonartig ausgebildeten Eckbauten den herrschaftlichen Charakter. Auch die am Ende
des nordöstlichen Seitenflügels untergebrachte Brennerei besitzt noch die alte, nicht mehr in Benutzung be-
findliche Einrichtung. Abgeschlossen wird die Hofanlage, deren vorderer Eingang zugesetzt ist, im Hinter-
grund durch das zweigeschossige Herrenhaus, dessen Fronten und Dächer modernen Aufputz erfahren
haben. Für Nutzzwecke umgestaltet, lassen die großen, von hohen Mauern umgebenen Gärten hinter der
Domäne, die heute noch die alte Terrassenform zeigen, in Spuren die Kunst des barocken Gartenarchitekten
erkennen.

Freienhagen.

Das am linken Fuldaufer der Ortschaft Bergshausen gegenüber gelegene Dorf Freienhagen, dessen
Name auf den Sitz eines Freigerichtes deuten soll5, muß in früher Zeit untergegangen sein. Bereits 1346
erscheint Vrienhayn als Wüstung. Die Siedelung, die angeblich wegen Hochwassersgefahr verlassen wurde,
gehörte wie das höher gelegene, jetzt gleichfalls wüste Heisterhagen und die in derselben Gegend zu suchende
Wüstung Wormshausen zu den Besitzungen des Hauses Hund, zu denen auch die am rechten Flußufer
liegenden Dörfer Dennhausen und Dittershausen zählten, ln dem genannten Jahre 1346 verkauften die Ge-
brüder Otto und Hermann von Hund, sowie Otto und Albrecht von Holzhausen die erwähnten Liegenschaften
an Landgraf Heinrich von Hessen. Bis dahin hatte ein Mancgolt Freienhagen von den Adeligen als Lehen
getragen.3 Für die Folge scheinen die Hunds selbst mit dem Platze belehnt zu sein. Wenigstens ist eine
Belehnung dieser Familie durch Landgraf Hermann den Gelehrten zum Jahre 1388 notiert.7

Schloß.

Freienhagen muß längere Zeit im Besitze der Landesherren geblieben sein. Jedenfalls baute Moritz
der Gelehrte hier einen Hof, den des Landgrafen Gattin Juliane geschenkt erhielt und deren Sohn Friedrich
später erbte.8 1651 gelangte das Gut in den Besitz des Hofmeisters und Oberstleutnants Hans Heinrich
Hund, genannt Canis, der bauliche Neuerungen vornahm. Nach dem Aussterben dieses Geschlechtes kam
der Hof an den braunschweigischen Brigadier Georg Johann von Gohr und 1702 durch Kauf wiederum an
den Landesherrn, den Landgrafen Karl von Hessen. Dieser baulustige Fürst ließ den Landsitz zu einer

herrschaftlichen Anlage umwandeln, die er durch einen Fahrweg mit der von ihm geschaffenen Karlsaue

verband. Mehr als auf den Ausbau des Hauses wandte Karl sein Augenmerk zunächst auf die Gewinnung
eines Parkes, den er mit den gärtnerischen Kunststückchen seiner Zeit, vor allem mit einem Bassin, versah.
Das Modell der Anlage fand später im Casseler Modellhause Aufstellung.9 Der geplante Neubau eines
Schlosses oder Pavillons auf der Höhe, der einen prächtigen Blick auf die Söhre und in das Fuldatal
gestattet haben würde, unterblieb.10 Um so liebevoller behandelte der Fürst die Umgebung des bestehenden

1 Schminke, Cassel, S. 405. — 2 Hofkammerrechnung. Journal de 1779, S. 14. St.-Arch. Marburg.

a Bach, Kirchenstat., S. 71. — 4 Pläne, Kreisbauinspektion il, Cassel. — 5 Piderit, Ortsnamen, S. 312.

0 Ledderhose, Kl. Schriften V, S. 238f. — 7 Bach, Kirchenstat., S. 199. — s Rommel, Gesch. v. Hessen VI, S. 321.

9 Schminke, Cassel, S. 194. — 10 Rommel, Gesch. v. Hessen X, S. 151 f.
 
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