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Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 8.1933

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Reiners, ...; Lotz, Wilhelm: Diskussion um das Handwerk
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https://doi.org/10.11588/diglit.13209#0129

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duktion von Gütern, deren Erzeugung, Auftragsannahme und
Vertrieb durch eine Person erfolgen oder in der Hand einer
Person liegen, die den Bestellungs-, Herstellungs- und Vertriebs-
apparat direkt unter persönlichem Einsatz leitet und bei der
alle technischen und organisatorischen Hilfsmittel Werkzeug
geblieben sind". Sie bezeichnen mit diesen Worten den Klein-
und Mittelbetrieb des gestaltenden Handwerks, nicht den
Handwerksbetrieb schlechthin. Es fehlt — von anderem ab-
gesehen — der Hinweis darauf, daß neben dem Betriebsleiter
auch die Mitarbeiter mindestens zum größeren Teile dem
handwerklichen Berufsstande angehören müssen. Der Hand-
werksgeselle muß den ganzen Arbeitsvorgang beherrschen
oder doch kennen, auch wenn er selbst sich spezialisiert.
Arbeitsteilung gibt es auch im Handwerk. Ein Handwerks-
betrieb muß heute in der Lage sein, sich jeweils nach den Er-
fordernissen des Marktes umzustellen, und dazu befähigt ihn
gerade die umfassende Ausbildung der Berufsangehörigen.
Der Drechsler, der eine Zeitlang nur bestimmte Möbelteile
reihenweise anfertigt, muß über kurz oder lang etwas ganz
anderes tun. Nach unserer Auffassung bleiben die von Ihnen
so genannten Grenzbetriebe auch dann Handwerks-
betriebe, wenn sie nicht oder nicht mehr den gesamten Arbeits-
vorgang des Gewerbes in sich vereinigen, sondern sich
irgendwie spezialisieren. Es ist richtig, daß soiche Betriebe
sich nicht für die Ausbildung von Handwerkslehrlingen eignen,
doch berechtigt das nicht, sie darum aus der Handwerks-
wirtschaft herauszunehmen.

Der Begriff des Handwerks schließt auch solche Betriebe
nicht aus, die jene mit dem Schlagwort der Rationali-
sierung oder Mechanisierung bezeichnete Entwicklung
durchmachen, vorausgesetzt, daß die Maschine Hilfsmittel
bleibt, wie Sie den technischen und organisatorischen Fort-
schritt seinem Wesen nach richtig ausdrücken. In der Tat ist
regelmäßig nichts anderes gemeint als die Ausstattung eines
wachsenden oder doch sich behauptenden Handwerksbetriebes
mit neuartigen Hilfsmitteln technischer, arbeitsorganisatorischer
und kaufmännischer Art. Wir sehen wirklich keinen Grund,
warum man eine derartige Entwicklung dem Handwerk regel-
mäßig und gern als Verlust zuschreibt und von einer Ent-
wicklung solcher Betriebe zu industriellen Unternehmungen
spricht. Es ist fast Gewohnheit geworden, die Grenze ständig
zuungunsten des Handwerks, seines Berufsstandes und seiner
Wirtschaft, zu ziehen. Jedem anderen Wirtschaftszweig wird
ohne weiteres zugestanden, daß seine Betriebe sich entwickeln,
verändern, ausdehnen oder spezialisieren müssen, wenn es die
Marktlage erfordert. Es wird niemandem einfallen, die Betriebe
wegen innerer Veränderungen solcher Art aus ihrer Wirtschafts-
gruppe herauszunehmen. Das Handwerk aber soll es sich ge-
fallen lassen, wenn die technisch und organisatorisch ent-
wickelten Betriebe zur Industrie gerechnet werden, während
der Ausbau der kaufmännischen Organisation eine Annäherung
an den Handel herbeiführen soll. Eine dritte Art
der Vorgänge spielt sich auf einer anderen Ebene
ab: Der hochstehende gestaltende Handwerker wird
nach seiner und seiner Freunde Auffassung Künstler. Er
kann beileibe nicht Handwerker bleiben; er ist über das Hand-

werk hinausgewachsen. Gerade diese Art Vorgänge sind
Ihnen und Ihren Lesern bekannt, wir wollen sie nur der Voll-
ständigkeit halber heranziehen und feststellen, daß eine trotz
ihrer Flachheit herrschende Meinung alles das nicht oder nicht
mehr als Handwerk ansieht, was die althergebrachte Form
verläßt oder wirtschaftlich und gestaltend über ein gewisses
Mittelmaß hinausgeht. Ist es zu verwundern, wenn dem Be-
griff des Handwerks etwas Minderwertiges anhaftet? Wenn
mit ihm die Vorstellung des kleinen und wirtschaftsschwachen
Betriebes unausrottbar verbunden ist? Wenn man unter einem
Handwerksbetrieb etwa Altüberliefertes, gleich Veraltetes be-
greift? Man nennt den Handwerker brav und bieder und meint
damit, daß er ein beschränkter und zu jeder höheren Leistung
nicht berufener Kleinunternehmer ist, der seinen eng ge-
steckten Rahmen in keinem Fall verlassen darf.

Natürlich ist es nicht Ihre Absicht, sehr verehrter Herr
Dr. Lötz, mit Ihrer Begriffsbestimmung derartiges zu sagen. Sie
werden aber zugeben, daß in der breiten Öffentlichkeit und
nicht zuletzt in Politik und Recht so geurteilt wird. Dagegen
wehren wir uns. Wir wollen nicht, daß die besten und
leistungsfähigsten Handwerksmeister mit ihren Betrieben aus
der Handwerkswirtschaft herausgenommen werden und nur die
Fülle derer hinter sich lassen, die in keiner Weise den alt-
hergebrachten Durchschnitt überragen. Die Isolierung unseres
Berufsstandes ist nicht beabsichtigt. Wir können uns auch nicht
denken, daß sie tatsächlich das Ergebnis unserer Bemühungen
sein sollte, denn wir sehen bei allen anderen Berufsständen
parallel laufende Bestrebungen. Sie mögen die Schichtung der
wirtschaftenden Gesellschaft oder der Gesellschaft schlechthin
nach Berufszweigen stärker hervortreten lassen und vielleicht
zu einer Aenderung der gegenwärtigen Staats- und Wirt-
schaftsordnung führen. Es ist wohl möglich, daß der Berufs-
stand als soziale Erscheinung in Zukunft eine
stärkere Bedeutung und ein größeres Selbstbestimmungsrecht
erhält. Gleichwohl kann von einer Isolierung nicht die Rede
sein, im Gegenteil würde die Einordnung der Berufsstände in
die organisch gegliederte Wirtschaft zu gegenseitiger
Annäherung führen müssen. Wenn Sie also im Maiheft dem
Handwerk die standesmäßige Isolierung zum Vorwurf machen,
so glauben wir nicht, daß sie zu befürchten sei. Am aller-
wenigsten führt dazu die eine oder andere romantische
Schrulle, die wirklich nicht tragisch zu nehmen ist. Wenn das
Handwerk auf seine Überlieferung stolz ist, so kann ihm das
nichts schaden, es wird darum doch hellwach und gegenwarts-
freudig sein. Wir predigen dem Handwerk bestimmt keine alt-
zünftlerischen Ideen des ständischen Abschlusses von anderen
Berufsständen und betonen, daß wir uns durchaus in der Ab-
wehrstellung befinden, wenn wir die Grenzen des Handwerks
verteidigen. Wenn wir umgekehrt verfahren und den Begriff
des Handwerks so eng ziehen wollten, wie man ihn uns auf-
zuzwingen versucht, könnte man uns den Vorwurf ständischer
Isolierung mit größerem Recht machen. Hoffentlich wird man
es uns nun nicht als Fehler anrechnen, daß wir ein gesundes
Standesbewußtsein im Handwerker zu erhalten suchen, denn
es ist die Grundlage für das viel besprochene Berufs- und
Arbeitsethos.

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