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Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 8.1933

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Schwab, Alexander: Für deutsche Wertarbeit: eine Chronik
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https://doi.org/10.11588/diglit.13209#0292

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damit wird die gesamte Parteigenossenschaft aufgefordert, dem Gesetz und
den Anordnungen der Partei Geltung zu verschaffen.

Am 15. September wird im ganzen Reich schlagartig mit der Beseitigung
des letzten Restes dieser unserer Bewegung unwürdigen Erscheinung be-
gonnen. Auch der kleinste Mißbrauch unserer Symbole wird zur Anzeige
gebracht und für alie Zukunft unterbunden.

Die Parteigenossenschaft wird dafür Sorge tragen, daß der Eindruck
unserer herrlichen Bewegung nicht mehr und nie wieder durch Konjunktur-
ritter auf dem Gebiet des Kitsches verwischt oder beeinträchtigt wird. An
die Gaupropagandaleitungen sind entsprechende Anordnungen erlassen."

Die Qualitäts- und Herkunftsmarke.

Die Frage der Warenkennzeichnung durch Qualitätsmarken
hat in letzter Zeit fast nur in der landwirtschaftlichen Erzeugung
praktische Fortschritte gemacht; in der Anwendung auf die
gewerbliche Erzeugung berührt sie aufs engste die Arbeit des
Deutschen Werkbundes, der als eine Auslese von Qualitäts-
herstellern eine Erfahrung von Jahrzehnten besitzt. Im Juliheft
der „Form" war erneut auf die Frage hingewiesen.

Amtlich wurde hierzu Mitte Juli folgendes mitgeteilt:

„Von verschiedenen Seiten sind in der letzten Zeit auf dem Gebiete der
Wirtschaftswerbung Maßnahmen getroffen worden, die in den Aufgaben-
bereich der zuständigen Reichsbehörde, nämlich des Reichsministeriums für
Volksaufklärung und Propaganda fallen. Es werden z. B. Qualitätsmarken,
ein sogenannter Wirtschaftsadler, Geschäftskennzeichnungen u. a. m. von
privaten Stellen und Organisationen eingeführt, die mit dem Anspruch auf
allgemeine Geltung hervortreten. Das Reichsministerium für Volksaufklärung
und Propaganda weist alle Wirtschaftskreise darauf hin, daß es für diese
Art der Wirtschaftswerbung keinerlei amtlichen Auftrag erteilt hat. Diese
Funktionen sind dem Propagandaministerium vorbehalten, das bereits die
notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, um von einer dem Reichsministe-
rium angegliederten Zentralsteile aus im Einvernehmen mit dem Reichs-
wirtschafts- und dem Reichsernährungsministerium diese und alle anderen
Aufgaben der Wirtschuftswerbung zu erfüllen. Die hierfür erforderliche
zentrale Reichsorganisation wird bereits in absehbarer Zeit ihre Arbeiten
beginnen."

Inzwischen ist die Grundlage zu einer Regelung der Frage
geschaffen, und zwar durch das Gesetz über die Errichtung
eines Werberates. Wenn auch das erste Ziel des Gesetzes
die Reinigung des Inseratenwesens ist, so wird doch zweifellos
der Werberat sich auch mit der Frage der Qualitäts- und
Herkunftsmarke befassen. Ende August teilte das halbamtliche
Conti-Nachrichtenbüro hierüber u. a. mit, daß es sich einmal
um die Schaffung einer nationalen Warenkennzeichnung mit
dem Ziel einer indirekten Bekämpfung der Einfuhr ausländischer
Waren und der Förderung der eigenen Ausfuhr handele, und
zweitens um die sogenannte Gütekennzeichnung, d. h. um eine
Kennzeichnung von Waren, die bestimmte Qualitätsbedingun-
gen erfüllen. Unter Mitarbeit des Reichskuratoriums für Wirt-
schaftlichkeit wolle man sich dabei auch der Erfahrungen des
Auslandes bedienen; u. a. zeigten diese Erfahrungen, daß
man bei der Gütekennzeichnung nur nach Warengruppen vor-
gehen könne.

In einer eingehenden Unterredung mit einem Mitarbeiter des
„Völkischen Beobachters", die in Nr. 224 des Blattes wieder-
gegeben ist, äußerte sich ferner der Präsident des Hansa-
bundes, Pg. Dr. Danielszik, besonders über die Frage der ein-
heitlichen Kennzeichnung deutscher Arbeit. Als unbedingte
Voraussetzung bezeichnet er die Herstellung durch deutsche
Arbeiter in Betrieben, die unter deutscher Leitung stehen; die
Verwendung ausländischer Rohstoffe sei nur dann zuzulassen,
wenn vom deutschen Boden die gleichen Rohstoffe oder Roh-
stoffe mit gleichen besonderen Eigenschaften nicht hervor-
gebracht werden. Der Schutz vor Mißbrauch des Zeichens sei
durch sorgfältige Prüfung vor Erteilung der Lizenz, ferner durch
hohe Konventionalstrafen und durch strafrechtliche Maßnahmen
sicherzustellen. Für Ausfuhrwaren wird empfohlen, von einem
Zwang abzusehen, doch sei in sehr vielen Fällen auch mit

einer verkaufsfördernden Wirkung des Herkunfstzeichens im
Auslandsgeschäft zu rechnen.

Zur Qualitätsfrage erklärt das Interview:

„Das deutsche Warenzeichen soll nicht ausgesprochene Massengüter zum
Edelerzeugnis umtarnen. Die Lizenz zur Benutzung hat zur Voraussetzung,
daß zwischen Preis und Qualität, gegebenenfalls auch Menge, ein un-
bedingtes Angemessenheits-Verhältnis besteht".

Die Messen.

Die Ostmesse in Königsberg und die Leipziger Messe haben
eine Fülle beachtenswerter Dinge mit sich gebracht. Nur auf
einiges kann hier in Stichworten aufmerksam gemacht werden.
Diese beiden Messen sind die einzigen, die von der Reichs-
regierung anerkannt sind. Beide zeigten eine besonders starke
Beteiligung des Handwerks und des gewerblichen Mittelstandes,
so insbesondere im Rahmen der Braunen Messe in Leipzig.
Die Bedeutung der Leipziger Messe für die notwendige Förde-
rung des Exports der qualitativ gehobeneren Erzeugnisse
wurde in vorhergehenden Besprechungen vor allem von süd-
deutschen Länderregierungen hervorgehoben. Auf der Bau-
messe fiel der Wettbewerb zwischen Eisen und Holz für die
verschiedensten Verwendungszwecke auf. Auf der Textilmesse
führte das deutsche Modeamt seine Modelle vor und verband
damit eine Werbung für Bernsteinschmuck. Manufakturen und
Erzgießer aus dem ganzen Reich hatten sich vereinigt zu einer
Werbeveranstaltung unter dem Motto: Bringt deutsche Plastik
ins deutsche Haus. Die Autoindustrie zeigte vor allem Klein-
und Kleinstwagen. Keramik- und Spielzeugindustrie waren mit
zahlreichen Neuheiten vertreten.

Ausstellungspläne.

über die Ausstellung „Die Kamera" wird an anderer Stelle
des Heftes berichtet.

Außerdem aber muß heute schon hingewiesen werden auf
die Ausstellung „Deutsches Volk — Deutsche Arbeit", die in
Berlin vom 17. März bis 1. Mai 1934 stattfinden soll. Die
Schirmherrschaft hat der Herr Reichspräsident, das Ehren-
präsidium der Reichsminister für Volksaufklärung und Propa-
ganda übernommen. Das von der Berliner Ausstellungs-, Messe-
und Fremdenverkehrs-Gesellschaft m. b. H. gezeichnete Pro-
gramm kündigt drei Hauptabteilungen an: Das deutsche Volk
— Das Reich der Deutschen — Die deutsche Arbeit. Ent-
stehung und Rassenkunde des deutschen Volkes sowie Rassen-
hygiene gliedern die erste Abteilung und sollen die bio-
logischen und volksgemäßen Gedankengänge des national-
sozialistischen Deutschland zur Anschauung bringen. Die zweite
Abteilung soll ein geschichtliches Bild geben, das den Weg
vom Heiligen Römischen Reich deutscher Nation über das
Reich Bismarcks zum Dritten Reich sichtbar macht. Die dritte
Abteilung ist dazu bestimmt, ausgehend von den Fragen der
Arbeitsbeschaffung, eine Gesamtschau der nationalen Arbeit
zu ermöglichen, mit Spitzenleistungen aller Wirtschaftsgebiete,
der Landwirtschaft, des Handwerks und der Industrie. Eine
Fülle neuer und in hohem Grade anregender Ausstellungs-
gedanken ist in den einzelnen Angaben des Programms ent-
halten, auf das hier nur verwiesen werden kann. Alles wird
nun auf die Durchführung ankommen, auf sorgfältige Auswahl,
strenge Einhaltung des ausstellungsmäßigen Charakters, Ver-
meidung von Messerummel wie von pedantischer Lehrhaftig-
keit, auf Harmonie der Teile und Übersichtlichkeit des Ganzen,
auf lebendigste Methoden der Veranschaulichung. Und natür-
lich auch auf Beteiligung der Erzeuger. Die Leitung des Ber-
liner Ausstellungswesens hat hier eine glänzende Gelegenheit,
alte Sünden vergessen zu machen.

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