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Mannheimer Abendzeitung — 1847

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No. 117 - No. 145 (1. Mai - 31. Mai)
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annheimer Abendzeitung,

Mittwoch, deu 1 2. Mai.



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î Healbjährlich 5 fl., im Ausland erhöht fich das Abonnement um den Poftauſſchlaze. „u.
: Juf erate die geſpaltene Zeile in Petlitſchrift over deren Raum vier Kreuzer. Briefe und Gelder : frei einzuſenben.

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No. 128.
i D uttchland | pit den von den Ständen bewilligten Geldern hauszuhalten, was ſie auch
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_ > Aus dem Lippischen, im Mai. (Der Landtagsabſchied.) Um den [bie Regierung den bisher getriebenen Luxus abſtellen und mit einem guten Bei-
VLeuten da draußen zu zeigen, wie weit wir es mit unserer ,„ständiſchen“/ Ver- | ſpiele vorangehen. Aber der. Landständen aus der Nichtbewilligung, so zu sa-
fäſſung gebracht haben, theile ich Ihnen den in diesen Tagen erlaſſenen gen, ein „Verbrechen“ zu machen, finden wir etwas kurios. Was uns betrifft,
yk andtagsabsſcied" mit einigen Bemerkungen mit. Der Landtagsabſchied so glauben wir, daß die Landstände recht gehandelt haben, als ſie die
zeichner sich vor seinen Brüdern durch Kürze und Bitterkeit aus, er scheint 12000 NRthlr. verweigerten, und wir würden berechtigt ſein, falls ſie dieje
den Beweis liefern zu sollen, daß ,die Vollgewalt der Krone" noch beſtehe, Summe bewilligt hätten, sie an das Schicksal so vieler Staatsmitglieder, die
daß ,die Machtvollkommenheit“ des Souveräns noch ſtark genug sei, um den [ jezt an Allem Noth leiden, zu erinnern. Es wäre nicht zu verantworten ge-

getreuen und gehorsamen Ständen auf ihre Forderungen, welche sie im Inte-
reſſe des Volkes geſtellt haben, eine bündige, abſchlägige Antwort erthei-
len zu können. Denn von den 40 „Anträgen“ und „Wünschen“ erfreuen ſich

in dem Landtagsabſchiede circa 18 absſchl ägig beschieden zu ſein, während
die meiſten übrigen in „Bedacht“, in „Erwägung“ gezogen werden sollen, so

daß nur ein Paar Anträge übrig blieben, welche die ,allerhöchſte Genehmi-
gung“ erhalten. Unter den 5 von den Ständen auf die ihnen von der Re-
gierung gemachten Mittheilung en abgegebenen Gutachten erfreuen ſich 2

einer guten Aufnahme, die übrigen wit Ausnahme eines, deſſen Gegenstand
in suspenso bleibt, hat man mit Unwillen entgegengenommen und in Betreff

der Gutachten, welche die Stände auf die Regierungspropositionen entworfen
haben, iſt es namentlich das auf die fünfte, (den Etat wegen der Landesbe-
dürfnisse) ertheilte, welches sich eine ernſte Zurechtweiſung von Oben her zu-

zieht. Es heißt hier zu 1) Wegen des Landcaſse-Etats, wie folgt: „Die

gerung getreuer Stände, die Sublevationsg eld er in dem vor vier]

Jahren erhöhten Betrage (zu 24000 Rthlr.) ferner zu bewilligen, ist eben so
unerwartet gewesen, als ſie Uns unang en ehm berührt hat. Das drin-

gende Bedürfniß iſt nicht nur auf dem jetzt beendigten, sondern\ auch auf den

beiden vorhergehenden Landtagen überzeugend nachgewiesen, auch von getreuen
Ständen durch die Bewilligung während zweier Finanz-Perioden faktiſch an-

erkannt worden. Wenn dieselben ihre Weigerung damit zu rechtfertigen ver-
ſuchen, daß ihnen die Rechnungen Unſerer Landrenteicaſſe vorenthalten seien,
so müſſen wir hiergegen erinnern, daß deren Vorlage auf den Landtagen nie-

mals stattgefunden hat und daher der Verfaſſung widerſtreitet." Ob die Vor-
lage der Rentei-Rechnungen auf den Landtagen hergebracht sei und ob sie der
Börfaſfung widerſtreite. oder nicht, was jedoch sehr fraglich iſt, da dieſelbe über
diesen Punkt nichts festſetzt, kann uns nicht kümmern, indem wir der unvor-
greiflichen Meinung ſind, daß, wenn die Regierung von den Ständen die Be-



bezeichnet, den Ständen das Necht bleiben muß, zu untersuchen, ob ſie wirk-
lich Bedürfniß sei oder nicht; diese Frage kann aber nur dann entschieden
werden, wenn die Rechnungen der Landrentei nicht allein in Bauſch und Bo-
gen, wie es jetzt geſcheyen iſt, ſondern auch specialiter vorgelegt werden,
o daß, wenn sich die Regierung zu legterem nicht bequemen will, die Stände
nicht allein berechtigt, ſondera sogar verpflichtet sind, eben weil sie sich von
dem wirklichen Bedürfnisse nicht haben überzeugen können, die verlangte
. Geldsumme nicht zu bewilligen. Zwar erklärt der Landtagsabschied weiter:
„Wir ‘haben übrigens durch Unsere Regierung alle Aufſſchlüſſe daraus ertheilen
laſſen, welche zur Beurtheilung der Sachlage irgend erforderlich wa-
ren'', aber die Stände sind darin anderer Meinung, auch versteht |F evohl
von ſelber, daß, wenn ich von Jemand etwas bewilligt haben Ulf ich die
nöthigen Aufſchlüſſe, so wie er ſie will, geben muß. Aber die Regierung will
ſich nicht beugen: „Hierauf müſſen Wir Uns beſchränken da Wir nicht
gewillt sind diejenigen Aufkünfte aus Unseren Domänen, welche Wir für
Uns und Unsere Familie, so wie zur Beſtreitung Unserer Hofhaltung verwen-
den laſſen, der ständischen Controle zu unterwerfen," Wir glauben aber, daß

wenn die Stände dieſe „Aufkünfte" einer Controle unterwerfen wollen, sie dazu

vollkommen berechtigt ſinn. Denn nach dem herkömmlichen Staatsrechte war
der Landesherr verpflichtet, die Koſten, welche die Verwaltung des Landes

verursachte, aus den Domanialeinkünften zu bestreiten, und es war erſt dann,

wenn legtere dazu nicht ausreichten, das Land zu einem Zuſchuſse ver-
pflichtet. Daraus folgt denn das Recht des Landes, die Verwendung der
DHDomanialeinkünfte, auf den Fall, wenn sie nicht mehr zur Bestreitung der
Verwaltungskoſten ausreichen, einer Controle zu unterwerfen und erforderlichen
Falls auf Sparsamkeit in der Verwendung dieſer Einkünfte, selbſt derer, „welche
Wir für Uns und Unsere Familie, sowie zur Bestreitung der Kosten Unserer
Hofhaltung verwenden lassen,“ zu dringen. Auch könnten, wenn die Stände
dieſes Recht nicht hätten, die Einkünfte aus den Domänen so verschleudert
werden, daß am Ende das Land die Kosten der ganzen Verwaltung tragen
von 12000 Rihlr., „welche schon zur Zeit Uriſeres in Gott ruhenden Herrn
Vaters. und Großvaters zu den Koſten der allgemeinen Verwaltung vom Lande
beigeſteuert wurde’, unter gegenwärtigen Verhältnissen für diesen Zweck nicht
iche hencein ſo wollen wir das zwar keineswegs in Abrede stellen, müssen
aber voch die „allerunterthänigſte" Frage ſtellen, ob nicht die Domanial-Ein-
künfte heutigen Tages einen größeren Ertrag abwerfen, als „zur Zeit Unseres
in Gott ruhenden Herrn Vaters und Großvaters"?! — Aus dem Schluſſe
dieser. Resolution ersehen wir, wie die Nichtbewilligung dieser in Rede stehen-
den 12000 Rthlr. äußer s unangenehm berührt hat. Er heißt: „Unter die-
sen Umſtänden sehen Wir Uns in Folge der verweigerten, durchaus nothwen-




digen Sublevation zu Unserem Bedauern in die unangenehme Nothwendigkeit
versetzt, einſtweilen, damit die Landesverwaltung ihren geregelten Fortgang

béhalte, außerordentliche Maßregeln zu ergreifen, ſelbſt wenn dadurch die be-
stehenden Verhältnisse getrübt und vielfache Interessen verleßt werden sollten,

in welcher Hinsicht Wir die Verantwortung zum Voraus von Uns ablehnen

mtüſſſen." Dagegen müſsen wir erklären, daß „wenn die beſtehenden Verhält- [ Verſammelten blieben ein paar Stunden in der Scheuer, um sofort wieder

niſſe getrübt und vielfache Inkereſſen verlegt werden sollten“, wir Niemanden
anderes die Schuld beimeſſen, als der Regierung : denn diese hat die Pflicht,

einer Geldſumme fordert und vieſelbe als „vringendes Bedürfniß!

te.. – Wenn aber der Landtagsabſchied weiterhin bemerkt, daß die Summe



wesen, hätten die Landstände diese Summe bewilligt und über die Ergreifung

Jqaußerordentlicher Maßregeln" von Seiten der Regierung ſollen sie sich kein

graues Haar wachsen laſſena ~ auch das Volk kann außerordentliche Maßre-
geln ergreifen, um sein und der Stände Recht zu schützen und zu schirmen. +

Gehen wir zu anderen Gegenständen, die auf das Berhältniß der Stellung
der Regierung zu den Landständen von Einfluß ſind, über, so iſt zuerſt zu be-
merken , daß dieselbe „das -landesherrliche Recht, alten, verdienten und bedürf-

tigen Staatsdienern durch angemeſſene Gnadengeſchenke zu Hülfe zu kommen,
von der landständiſ<h en Bewilligung nicht abhängig machen weill",
ebenſo daß die „Pensionen und die Gagen für die Militärperſonen ihrem Er-
messen allein überlassen bleiben müſſen und daß dem Wunſche der Stände hin-

sichtlich der Herabſezung des Militäretats nicht willfahrt werden könne." –~

Die Stände haben hiernach das Recht, Gelder zu bewilligen, aber nicht über
die Verwendung derselben zu beſtimmen! 18.1;
Aus der mehrmals angeregten, und so höchſt nothwendigen Trennung des
Domanial- vom Staatshaushalte wird nichts, weil, wie die Regierung sagt,,
die Stände ,„viele und zum Theil so exorbitante und von vornherein unſtatt-.
hafte Bedingungen als Grundlage der Trennung aufgeſtellt, daß diese dadurch
zu einer Unmöglichkeit wurde und darin nothwendigerweiſe eine Ablehnung
der Propoſition gefunden werden mußte." Sie ſchließt mit folgenden Worten:

Dieselben haben es sich demnach selbſt beizumessen, daß die von ihnen früher
gewünſchte Trennung des Staats- und Domanial- Haushalts nicht zu Stande

gekommen iſt.!" So ?! Kann es aber. denn nicht auch der umgekehrte Fall

sein? Wir glauben wenigstens, daß die Regierung „viele und zum Theil so

exorbitante und von vornherein unstatthafte Bedingungen als Grundlage der
Trennung aufgestellt hat‘, daß, wollten die Stände das Intereſsſe des Landes
nicht vernachlässigen, sie auf diese Bedingungen nicht eingehen konnten.
Die Verhandlung über das votam negatiyum bei der Steuergesesgebung
welches die Stände wiederholt in Anspruch nehmen, wird von der Regierung
„als beendigt“ angesehen, und der Wunsch, daß das Gewerbe-Conceſſsions-
Regal der Kammer aufgehoben werden möge, zu realisſiren verſprochen bei
Erlaſſung einer allgemeinen Gewerbe- Ordnung, aber wann? –ö Ueber
Wildſschäden waren von mehreren Seiten beim Landtage Klagen erhoben uuean
auf Maßregeln zur Abwehr des Wildes gedrungen; der Landtagsabſchied. ei-
klärt nun, daß die Regierung keine besonderen Beschwerden vernommen habe,
daß ſie sich „bei dem ſehr mäßigen Wildstande“ überzeugt halte, „daß kein
Grund dazu vorliege."! — Die Stände hatten darauf angetragen, daß die
Verordnung über den Gebrauch der Schießwaffen gegen Wilddiebe abgeändert
werden möge. Der Landtagsabſchied gibt hierauf folgende bündige Antwokt:
„Zur Competenz getreuer Stände gehört dieſer Gegenstand nicht, wie ihnen
bereits im Landtagsabſchied v. 15. Febr. 1843 überzeugend dargethan worden.
Wir sehen daher diesen Gegenstand für erledigt an."! - Die Regierung findet
die Verhältniſſe der Juden insoweit geordnet, daß sie zu gegründeten Be-
schwerden keine Veranlaſſung geben. ~ Der Antrag der Stände, mit der
Mittheilung der Propoſitionen auch den Finanz- Etat communiciren zu wollen,
wird abgelehnt, weil „eine verfrühte Mittheilung des Etats nicht dringend er-
scheine und selbſt zu U eb elſtänd en Veranlaſſung geben könnte“. Wie vor-
ſichtiz! - Der Antrag der Stände, ,die Vereinigung von Directorial- und
Raths-Aemtern bei Regierung und Kammer aufzuheben“, wird ebenfalls abge-
lehnt ; ferner in . Betreff der Veröffentlichung der Landtagsverhandlungén
u. s. w. - Aus den hier gegebenen Mittheilungen erhellt, wie die Regierung
der Realisſirung der gewiß nicht exorbitanten Wünſche der Landſtände entgegen
iſt. Wir wundern uns darüber durchaus nicht, da wir sehen, daß auch an-
derwärts den erſten Grundsätzen einer vernünftigen Staatspolitik entgegen ge-
handelt wird. Es ist nur traurig zu bemerken, daß man über das Abc der

conſtitutionellen Verfaſſung noch nicht ein Mal hinaus iſt, in einer Zeit, wo

weit schwierigere Probleme. zu lösen sind. -~ In Betreff des Landtagsabſchie-
des haben wir zu wiederholten Malen Stimmen laut werden hören, welche die

Frage aufwarfen, wozu. noch Landſtände, wenn die Regierung allein ihren:

Willen folgt, wenn sie nichts thut, um den Bitten und Wünſchen der Land-
ſtände entgegen zu kommen, wenn sie gegen Verwirklichung deſſen sich ſtemmt ohne
welches eine Landesvertretung, die auf der öffentlichen Meinung beruhen ſoll, nicht
zu denken iſt; wozu noch Landſtände?! Ja wahrlich, wozu noch Landſtände,

wenn ihnen ſelbſt das Recht der Steuerbenzilligung und das Recht die Steuen.
verwendung zu controliren, abgeſprochen wird? Was können hiergegen die .

Stände thun ? Sich beschweren beim Bundestage? O ja, das können ſig
wohl thun, aber ob das was helfen wird ? Ich glaube, ſie können nichts An-
deres thun, als am künftigen Landtage dieselben Bitten und Wünsche wieder-
holen und so immerfort, bis die Regierung hierdurch zur Willfahrung dersel-

ngen wird! .
beu sungen e 8 Mai. Der „Beobachter“, der heute wieder eine ganze
Seite Cenſurſtriche aufweist, schreibt: Hier scheinen sich zum Theil immer
noch bedenkliche Zeichen zu regen. In der Nacht vom Mittwoch auf den Don-
nerſtag wurde bemerkt, daß in einer Scheuer außerhalb der verlängerten So-
phienſiraße ſich eine beträchtliche Anzahl von Menschen verſammelt hatte. Die

ſtill aus einander zu gehen. ~ Ein hiesiger Bürger, der die Sache bemerkte,
machte am anderen Morgen davon Anzeige bei der Polizei. In der Nacht
 
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