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Meynier, Johann Heinrich; Jan-Penningh, Heinrich [Ill.]
Theoretisch-practische Anleitung zum Zeichnen und Tuschen der Landschaften: Mit 6. Kupfertafeln und einem ausgetuschten Blatte — Hof, 1796

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https://doi.org/10.11588/diglit.18680#0233

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für Landschaftöschilderer. 22!

dunkel, lichte oder dunkle Farben zu supponiren, wo
er sie nöthig hat. Er kann also z. B. von zwey
neben einander stehenden Felsen den einen dunkler, den
andern Heller halten, weil der eine von dem Wetter star-
ker geschwärzt worden seyn kann, als der andere.

Eine verständige Behandlung des Helldunkels er-
fordert mehr Nachdenken und Genie als die Zeichnung
selbst. Dieser Theil der Kunst kann daher einem Künst-
ler nicht genug zum Nachsinnen empfohlen werden.

Von einem Gemählde, worinn das Helldunkel gut
behandelt ist, sagt man es habe Haltung.

XVIII.

Noch einige Bemerkungen über Schat-
ten und Licht.

1) Zwey Lichter dürfen nicht über einander kom-
men; und kann man dieses nicht vermeiden, so muß
man bey dem einen Object eine dunkle Local-Farbe
supponiren, damit es sich dadurch von dem andern unter-
scheide 5). Geschieht dieses nicht, so entsteht Undeuts
lichkeit.

tairesst Lontin. II. S. 21«.
 
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