4.3. Die Anzeichen guter und schlechter Tode
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sich um einen plötzlichen Tod handelte. Hieraus ergeben sich Unterkategorien
beim narrativen Umgang mit diesem Faktor: Das Schildern von Vorzeichen zielt
auf den Zeitpunkt ab, der hierdurch angekündigt wurde. Testamente waren die
christliche Manifestation von Regelungen über den Tod hinaus, sie können somit
als Anzeichen dafür verwendet werden, dass der Zeitpunkt des Todes bekannt
war und Vorbereitungen getroffen wurden. Schließlich die Negation der
Kenntnis des Todeszeitpunkts und damit jeglicher Vorbereitung, der plötzliche
Tod.
(Vor)Zeichen
Ein auffälliges Merkmal der Schilderungen von Herrschertoden ist deren Ver-
knüpfung mit übernatürlichen Phänomenen: Vorzeichen, Visionen und Zeichen
künden vom nahenden Ende oder verkünden es.280 Als Bezugspunkt muss dabei
sowohl christliches als auch profanes spätantikes Gedankengut gelten. So ist der
Tod Jesu am Kreuz im Matthaeusevangelium von einem Erdbeben begleitet
(Mt 27,51) und auch das jüngste Gericht wird laut der Offenbarung des Johannes
neben Sonnenfinsternissen und einem Blutmond auch von Erdbeben angezeigt
(Offenbarung 6,12-17).281 In spätantiker Historiographie wurden Herrschertode
oftmals mit ankündigenden Vor- oder verkündigenden Zeichen verbunden. Dies
zeigen exemplarisch einige spätantike Autoren, die den Tod Gaius Julius Caesars
im Jahr 44 v. Chr. mit Erdbeben im Jahr 44/43 v. Chr. verknüpfen und damit eine
Tradition bis in die Spätantike hinein begründen, in deren Zuge unter anderem
der Tod des besonders christlichen Kaisers Theodosius I. mit Erdbeben ver-
knüpft wird.282
Mittelalterliche Schreiber schöpften somit aus zwei Traditionen, wenn sie
Herrschertode mittels Vorzeichen, Visionen oder Zeichen in den göttlichen
Heilsplan einbanden. Obwohl diese genau genommen nach der christlichen
Glaubenslehre als Aberglaube zu gelten hatten.283 Ein Beispiel hierfür ist der
oben besprochene ,Vorzeichenkatalog' Einhards zum Tod Karls des Großen:
Hiermit reiht der Schreiber den Kaiser in die antiken Kaiser ein, stellt den Tod
allerdings auch als angekündigt und somit nicht plötzlich dar. Da die christliche
Glaubenslehre Vorzeichen und deren Deutung jedoch ablehnte, fügte der
280 Dies wird ebenso als konnotiertes Anzeichen gesehen von: Groh, Examples, S. 424. Eine allge-
meine Aufarbeitung der Rolle von Vorzeichen und Prophezeiungen in der hochmittelalterlichen
Historiographie bietet Lehner, Prophetie, siehe besonders die Bemerkungen S. 217/220 f. Eben-
falls zentral: Southern, Aspects.
281 Siehe hierzu auch Rohr, Naturereignisse, S. 106-110.
282 Siehe hierzu Waldherr, Erdbeben, S. 186 f. - Aussagen über den Stellenwert von Zeichen und
Visionen sowie über deren Verwendung als Motiv hinaus können auf Grundlage erzählender
Quellen nicht getroffen werden. Die Schilderungen dieser Quellen beschreiben die übernatür-
lichen Phänomene sowie deren Beobachtung und Deutung vom betreffenden Ereignis her (va-
ticinium ex eventu), dies darf bei einer Interpretation nicht übersehen werden. Eine kurze Defi-
nition liefert: Speyer, Fälschung, S. 83.
283 Daxeimüller, Art. „Vorzeichen"; Schauerte, Art. „Vorzeichen", Sp. 894.
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sich um einen plötzlichen Tod handelte. Hieraus ergeben sich Unterkategorien
beim narrativen Umgang mit diesem Faktor: Das Schildern von Vorzeichen zielt
auf den Zeitpunkt ab, der hierdurch angekündigt wurde. Testamente waren die
christliche Manifestation von Regelungen über den Tod hinaus, sie können somit
als Anzeichen dafür verwendet werden, dass der Zeitpunkt des Todes bekannt
war und Vorbereitungen getroffen wurden. Schließlich die Negation der
Kenntnis des Todeszeitpunkts und damit jeglicher Vorbereitung, der plötzliche
Tod.
(Vor)Zeichen
Ein auffälliges Merkmal der Schilderungen von Herrschertoden ist deren Ver-
knüpfung mit übernatürlichen Phänomenen: Vorzeichen, Visionen und Zeichen
künden vom nahenden Ende oder verkünden es.280 Als Bezugspunkt muss dabei
sowohl christliches als auch profanes spätantikes Gedankengut gelten. So ist der
Tod Jesu am Kreuz im Matthaeusevangelium von einem Erdbeben begleitet
(Mt 27,51) und auch das jüngste Gericht wird laut der Offenbarung des Johannes
neben Sonnenfinsternissen und einem Blutmond auch von Erdbeben angezeigt
(Offenbarung 6,12-17).281 In spätantiker Historiographie wurden Herrschertode
oftmals mit ankündigenden Vor- oder verkündigenden Zeichen verbunden. Dies
zeigen exemplarisch einige spätantike Autoren, die den Tod Gaius Julius Caesars
im Jahr 44 v. Chr. mit Erdbeben im Jahr 44/43 v. Chr. verknüpfen und damit eine
Tradition bis in die Spätantike hinein begründen, in deren Zuge unter anderem
der Tod des besonders christlichen Kaisers Theodosius I. mit Erdbeben ver-
knüpft wird.282
Mittelalterliche Schreiber schöpften somit aus zwei Traditionen, wenn sie
Herrschertode mittels Vorzeichen, Visionen oder Zeichen in den göttlichen
Heilsplan einbanden. Obwohl diese genau genommen nach der christlichen
Glaubenslehre als Aberglaube zu gelten hatten.283 Ein Beispiel hierfür ist der
oben besprochene ,Vorzeichenkatalog' Einhards zum Tod Karls des Großen:
Hiermit reiht der Schreiber den Kaiser in die antiken Kaiser ein, stellt den Tod
allerdings auch als angekündigt und somit nicht plötzlich dar. Da die christliche
Glaubenslehre Vorzeichen und deren Deutung jedoch ablehnte, fügte der
280 Dies wird ebenso als konnotiertes Anzeichen gesehen von: Groh, Examples, S. 424. Eine allge-
meine Aufarbeitung der Rolle von Vorzeichen und Prophezeiungen in der hochmittelalterlichen
Historiographie bietet Lehner, Prophetie, siehe besonders die Bemerkungen S. 217/220 f. Eben-
falls zentral: Southern, Aspects.
281 Siehe hierzu auch Rohr, Naturereignisse, S. 106-110.
282 Siehe hierzu Waldherr, Erdbeben, S. 186 f. - Aussagen über den Stellenwert von Zeichen und
Visionen sowie über deren Verwendung als Motiv hinaus können auf Grundlage erzählender
Quellen nicht getroffen werden. Die Schilderungen dieser Quellen beschreiben die übernatür-
lichen Phänomene sowie deren Beobachtung und Deutung vom betreffenden Ereignis her (va-
ticinium ex eventu), dies darf bei einer Interpretation nicht übersehen werden. Eine kurze Defi-
nition liefert: Speyer, Fälschung, S. 83.
283 Daxeimüller, Art. „Vorzeichen"; Schauerte, Art. „Vorzeichen", Sp. 894.