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Verband der Kunstfreunde in den Ländern am Rhein [Hrsg.]
Die Rheinlande: Vierteljahrsschr. d. Verbandes der Kunstfreunde in den Ländern am Rhein — 11.1906

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Heft 3
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https://doi.org/10.11588/diglit.26233#0169

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Monatliche

des Verbandes der Kunstfreunde

Mitteilungen

in den Ländern am Rhein. -

April 1906.

Koblenz, den 10. April 1906.

Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes
des Verbandes werden zu einer Sitzung für
Sonntag, den 6. Mai d. J., vormittags 1 o lj2
Uhr, in den Empfangssaal der Flora zu Köln
ergebenst eingeladen.

Der I. Vorsitzende des Verbandes
E. zur Nedden.

* *

*

Koblenz, den 10. April 1906.

Die Mitglieder des Verbandes werden ge-
mäß § 15 der Statuten zu einer

ORDENTLICHEN
MITGLIEDER - VERSAMMLUNG
für Sonntag, den 6. Mai d. J., mittags 12 Uhr,
in den Empfangssaal der Flora zu Köln hier-
mit ergebenst eingeladen.

T agesordnung:

1. Jahresbericht des Vorstandes und even-
tuelle Berichte der Kunstkommissionen
für 1905.

2. Kassenbericht für 1905 und eventuell
Erteilung der Entlastung an den Vor-
stand und den Schatzmeister.

3. Nachträgliche Genehmigung zur Wahl
von Rechnungsprüfern für 1905 und Wahl
von Rechnungsprüfern für 1906.

4. Bestimmung des Ortes der nächsten
ordentlichen Mitgliederversammlung.

5. Änderung der Satzungen.

Zu Nr. 5.

Die Satzungen des Verbandes sind in der
Mitgliederversammlung zu Koblenz am 2g. Mai
1905 neu aufgestellt und genehmigt worden.

Als auf Grund der neuen Satzungen Antrag
auf Eintragung des Verbandes im Vereins-Re-
gister bei dem Kgl. Amtsgericht zu Düsseldorf
gestellt wurde, wünschte dies Gericht zwei
geringfügige Änderungen.

Auf Grund des von dem erweiterten Vor-
stande am 19. November 1905 zu Frankfurt a. M.
gefaßten Beschlusses wird gemäß § 24 der

Satzungen die Mitgliederversammlung gebeten,
folgende Änderungen der Satzungen zu ge-
nehmigen :

Es sollen künftig lauten:

§ I-

„Der Verband der Kunstfreunde in den
Ländern am Rhein bezweckt die Förderung
von Kunst und Künstlern in Baden, Württem-
berg, Elsaß-Lothringen, Rheinpfalz, Hessen,
Rheinprovinz, Westfalen, Waldeck, Hessen-
Nassau.

Der Verband hat seinen Sitz in Düssel-
dorf, wo er in das Vereinsregister einge-
tragen werden soll. Die Geschäftsstelle
kann sich an einem andern Orte befinden.“

§ 25-

„Für die Behandlung eines Antrages auf
Auflösung des Verbandes gelten die für
Satzungs-Änderungen aufgestellten Bestim-
mungen mit der Maßgabe, daß der Auf-
lösungsbeschluß der Zustimmung des Protek-
tors nicht bedarf.“

Abs. 2 des § 25 bleibt unverändert.

Der I. Vorsitzende des Verbandes

E. zur Nedden.

* *

*

VERANSTALTUNGEN IN KÖLN AM
5. und 6. MAI igoö.

Im Anschluß an die Mitglieder-Versammlung
findet um 2 Uhr in dem Flora-Restaurant ein
GEMEINSAMES MITTAGESSEN
statt. Trockenes Kuvert: 3 Mark.

Es wird gebeten, die Anmeldung zur Teil-
nahme an diesem Essen bis zum 1. Mai d. J.
an die Geschäftsstelle der Deutschen
Kunstausstellung igoö in der Flora zn
Köln unter Beifügung des Betrages für die ge-
wünschten Kuverts gelangen zu lassen.

Daß unsere Mitglieder sich recht zahlreich
in Köln einfinden werden, glauben wir um so
mehr erhoffen zu können, als

1) seitens des Kölner Ausstellungs-Vorstandes
den Mitgliedern des Verbandes für den 6. Mai
 
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