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derartigen Aufbau, der sich wiederum als ein folgerichtiges, harmonisches Ganzes
darstellt.
Immerhin muss noch eine dritte Aufstellungsweise angenommen werden, wo-
bei die beiden Teile wahrscheinlich vermittelst eines auswechselbaren, doppel-
Tonischen Zapfens verbunden wurden, der mit dem einen Ende in das Gestell,
mit dem andern in den Fuss der Schale eingriff. Es lassen sich hierfür vorlâufig
zwei Momente anführen. Bei unseren Strassburger Mundstücken mit trichterfôr-
migem Hohlraum ist der Randwulst oben nie flach, geebnet, sondern abgerundet,
somit ungeeignet, eine frei aufgesetzte Schale mit einiger Sicherheit zu halten.
Es war bei deren Verwendung eben eine Zapfenverbindung erforderlich. Dem-
entsprechend gibt es auch wirklich Schalen, deren Fuss inwendig einen absichtlich
hergestellten, konischen Hohlraum zur Aufnahme des Zapfens besitzt. Unsere
grôsste Schale mit Fuss (Abb. 9,8) gehôrt zu dieser Gattung. Das Zapfenloch ist
sorgfältig und mit môglichst grossem Durchmesser nach unten ausgedreht, so dass
die Berührungsflâche des · Standringes nur 1—2 mm misst, wahrend der Hohlraum
bei einer Hôhe von 45 mm einen grossten Durchmesser von 70 mm hat.
Die erforderlichen Verbindungszapfen sind jedenfalls aus Ton hergestellt
worden und müssen uns deshalb auch noch erhalten sein. Zwar befindet sich im
hiesigen Museum unter den ausgelegten rômischen Objekten kein derartiges Stück,
vielleicht aber unter den nicht ausstellungsfahigen, magazinierten Posten, was noch
zu prüfen erübrigt. Immerhin dürften die bis jetzt festgestellten Tatsachen genügen,
um die bisher undefinierbaren Tonrôhren in der Hauptsache als Fussgestelle für
Râucherschalen zu bezeichnen.
Strassburg i. E. Karl S. Gutmann.
Die Ôrtlichkeit der Varusschlacht.
8. Durch die Tageszeitungen gehen wieder einmal Alarmnachrichten über Funde,
die mit der Varusschlacht in Zusammenhang gebracht werden. Manche dieser Nach-
richten sind derart, dass sie vor einem wissenschaftlich orientierten Leserkreise keiner
Widerlegung bedürfen. Ein lângerer Artikel aber, der in einer Reihe von Zeitungen
abgedruckt wurde (ursprünglich scheint er in der Kôlnischen Zeitung vom 6. 1. 12.
erschienen zu sein)· notigt micli zu einer kurzen Berichtigung, da in demselben auf
Untersuchuûgen Bezug genommen wird, die Biermann, Koepp und ich im Auftrage
des Sauerlândischen Gebirgsvereins unternommen liaben, und der Artikel den
Eindruck erwecken muss, dass die darin vorgetragenen Ansichten von uns, die der
anonyme Verfasser eingangs als Sachverstandigenkommission nennt, geteilt würden.
Damit würde aber der Sachverhalt gerade auf den Kopf gestellt.
Bichtig ist, dass wir im Herbst 1910 und Biermann und Koepp dann noch
einmal 1911 eine Anzahl Hügel aus den zum Teil sehr grossen Gruppen, die in dem
grossen Plackwege, einem alten Hohenweg im Arnsberger ’Walde, liegen, untersucht
haben. Richtig ist aucli, dass wir zu der Überzeugung kamen, dass es sicli tatsach-
lich um Grabhügel liandele. Wenn aber der Verfasser des Artikels die schon von
Hülsenbeck vertretene, neuerdings nameritlich von Beneke aufgewarmte Beziehung
dieser Graber auf die Varusschlacht wieder vorbringt und in ihnen die durch Ger-
manicus bestatteten Gebeine der gefallenen Rômer sucht., so hatte er zum mindesten
die Pflicht gehabt, auszusprechen, dass die „Sachverstandigen“ aus dem Befund nicht
den geringsten Anhalt dafür gewonnen haben und einstimmig der Ansicht sind, dass
es sich um praliistorische Hügelgrabernekropolen handelt, die niclits mit der Varus-
schlaclit zu tun haben. Die Einzelheiten brauche ich hier niclit erst auszuführen.
Wer sich dafür. interessiert, den kann ich auf den Ausgrabungsbericht verweisen, den
Biermann in unserem Namen im „Sauerländischen Gebirgsboten“ 1910 Nr. 12 S. 270ff.
und Koepp in „Westfalen“ II S. 123f., III S. 112 fl'. gegeben haben. Auch in dem
in den allernächsten Wochen erscheinenden „V. Bericht der R.G. Kommission“ liabe
ich das Wesentliche gesagt. Hier kommt es mir nur darauf an zu verhüten, dass
wir als Zeugen für eine Ansicht vor die Oeffentlichkeit gezogen werden, die wir durcli-
derartigen Aufbau, der sich wiederum als ein folgerichtiges, harmonisches Ganzes
darstellt.
Immerhin muss noch eine dritte Aufstellungsweise angenommen werden, wo-
bei die beiden Teile wahrscheinlich vermittelst eines auswechselbaren, doppel-
Tonischen Zapfens verbunden wurden, der mit dem einen Ende in das Gestell,
mit dem andern in den Fuss der Schale eingriff. Es lassen sich hierfür vorlâufig
zwei Momente anführen. Bei unseren Strassburger Mundstücken mit trichterfôr-
migem Hohlraum ist der Randwulst oben nie flach, geebnet, sondern abgerundet,
somit ungeeignet, eine frei aufgesetzte Schale mit einiger Sicherheit zu halten.
Es war bei deren Verwendung eben eine Zapfenverbindung erforderlich. Dem-
entsprechend gibt es auch wirklich Schalen, deren Fuss inwendig einen absichtlich
hergestellten, konischen Hohlraum zur Aufnahme des Zapfens besitzt. Unsere
grôsste Schale mit Fuss (Abb. 9,8) gehôrt zu dieser Gattung. Das Zapfenloch ist
sorgfältig und mit môglichst grossem Durchmesser nach unten ausgedreht, so dass
die Berührungsflâche des · Standringes nur 1—2 mm misst, wahrend der Hohlraum
bei einer Hôhe von 45 mm einen grossten Durchmesser von 70 mm hat.
Die erforderlichen Verbindungszapfen sind jedenfalls aus Ton hergestellt
worden und müssen uns deshalb auch noch erhalten sein. Zwar befindet sich im
hiesigen Museum unter den ausgelegten rômischen Objekten kein derartiges Stück,
vielleicht aber unter den nicht ausstellungsfahigen, magazinierten Posten, was noch
zu prüfen erübrigt. Immerhin dürften die bis jetzt festgestellten Tatsachen genügen,
um die bisher undefinierbaren Tonrôhren in der Hauptsache als Fussgestelle für
Râucherschalen zu bezeichnen.
Strassburg i. E. Karl S. Gutmann.
Die Ôrtlichkeit der Varusschlacht.
8. Durch die Tageszeitungen gehen wieder einmal Alarmnachrichten über Funde,
die mit der Varusschlacht in Zusammenhang gebracht werden. Manche dieser Nach-
richten sind derart, dass sie vor einem wissenschaftlich orientierten Leserkreise keiner
Widerlegung bedürfen. Ein lângerer Artikel aber, der in einer Reihe von Zeitungen
abgedruckt wurde (ursprünglich scheint er in der Kôlnischen Zeitung vom 6. 1. 12.
erschienen zu sein)· notigt micli zu einer kurzen Berichtigung, da in demselben auf
Untersuchuûgen Bezug genommen wird, die Biermann, Koepp und ich im Auftrage
des Sauerlândischen Gebirgsvereins unternommen liaben, und der Artikel den
Eindruck erwecken muss, dass die darin vorgetragenen Ansichten von uns, die der
anonyme Verfasser eingangs als Sachverstandigenkommission nennt, geteilt würden.
Damit würde aber der Sachverhalt gerade auf den Kopf gestellt.
Bichtig ist, dass wir im Herbst 1910 und Biermann und Koepp dann noch
einmal 1911 eine Anzahl Hügel aus den zum Teil sehr grossen Gruppen, die in dem
grossen Plackwege, einem alten Hohenweg im Arnsberger ’Walde, liegen, untersucht
haben. Richtig ist aucli, dass wir zu der Überzeugung kamen, dass es sicli tatsach-
lich um Grabhügel liandele. Wenn aber der Verfasser des Artikels die schon von
Hülsenbeck vertretene, neuerdings nameritlich von Beneke aufgewarmte Beziehung
dieser Graber auf die Varusschlacht wieder vorbringt und in ihnen die durch Ger-
manicus bestatteten Gebeine der gefallenen Rômer sucht., so hatte er zum mindesten
die Pflicht gehabt, auszusprechen, dass die „Sachverstandigen“ aus dem Befund nicht
den geringsten Anhalt dafür gewonnen haben und einstimmig der Ansicht sind, dass
es sich um praliistorische Hügelgrabernekropolen handelt, die niclits mit der Varus-
schlaclit zu tun haben. Die Einzelheiten brauche ich hier niclit erst auszuführen.
Wer sich dafür. interessiert, den kann ich auf den Ausgrabungsbericht verweisen, den
Biermann in unserem Namen im „Sauerländischen Gebirgsboten“ 1910 Nr. 12 S. 270ff.
und Koepp in „Westfalen“ II S. 123f., III S. 112 fl'. gegeben haben. Auch in dem
in den allernächsten Wochen erscheinenden „V. Bericht der R.G. Kommission“ liabe
ich das Wesentliche gesagt. Hier kommt es mir nur darauf an zu verhüten, dass
wir als Zeugen für eine Ansicht vor die Oeffentlichkeit gezogen werden, die wir durcli-