12.4. Krisenintervention und Suizidprophylaxe
Entwicklung und Verlauf der Krisenintervention und Suizidprophylaxe lassen sich
schwer vorhersagen (Ulich, 1987). Sie hängen sehr stark von den je gegebenen Kri-
senanlässen ab, von den vorhandenen Bewältigungsressourcen, von der Mitarbeitsbe-
reitschaft des Betroffenen, schließlich auch davon, ob die Krise zu einem Suizidver-
such geführt hat oder nicht. Deshalb gibt es bislang nur wenig substantielle Konzepte,
die Entscheidungshilfen für den Therapeuten abgeben könnten, bei welcher Person
wann im Prozeß etwa welche prinzipielle Differenzierung des therapeutischen Vorge-
hens zu bevorzugen wäre (vgl. jedoch die Vorschläge bei Baldwin, 1979, und Fiedler,
1988).
Insbesondere die zumeist regional zu organisierende Suizidprophylaxe setzt eine
gut aufeinander abgestimmte und sachbezogene Zusammenarbeit unterschiedlicher In-
stitutionen voraus: Polizei, Sozialdienste, Krisenzentren, Psychiatrie. Die vorliegende
Dringlichkeit erfordert zwischen diesen Institutionen und Organisationen eine wir-
kungsvolle, das heißt örtlich gut durchdachte, möglichst erprobte Kooperation, die
von der Sozialarbeit über psychologische bis hin zur pflegerischen und medizinischen
Intervention reicht. Diese interprofessionelle Kooperation sollte deshalb möglichst
über die psychosozialen Arbeitsgemeinschaften konzeptualisiert und organisiert werden
(vgl. Sonneck, 1982 b). Leider bleibt jedoch vor Ort angesichts mangelnder verbind-
licher und erprobter Konzepte häufig ungeklärt, ob und wann ein Patient der Notfall-
psychiatrie oder einem Krisenzentrum zugewiesen werden soll oder ob ein Patient,
dessen Suizidversuch im Zusammenhang mit einer psychischen Störung zu sehen ist,
nach einer Kurzzeit-Krisenintervention, wie sie allenthalben in der Suizidprophylaxe
angestrebt wird, wieder entlassen werden kann (Finzen, 1989).
Welche praktischen Lösungen möglich sind, läßt sich gut an einigen Beispielen der
nordamerikanischen (z.B. McGee, 1974, 1983) und der regional und institutionell gut
strukturierten niederländischen Kriseninterventionspraxis (z.B. Beenackers, 1983;
Heugten, 1986) aufzeigen. Dort ist die Ergänzung der individuellen Krisenbetreuung
durch eine kontextuelle Intervention vorgesehen. Ein solcher Anspruch jedoch erfor-
dert eine gut durchorganisierte Betreuungsarbeit im interprofessionell zusammenge-
setzten Team, deren wesentliche Aspekte im kontinuierlichen Gespräch der Teammit-
glieder untereinander als wechselseitige Beratung und interpersonelle Supervision be-
trachtet werden kann. Zentrales Prinzip ist weiter eine Krisenintervention vor Ort in
der familiären oder sozialen Umgebung oder (innerhalb der Institution) möglichst im
Beisein der mitbetroffenen Bezugspersonen (Angehörige/Partner/Freunde); zumindest
ist dies im späteren Verlauf anzustreben.
Auch die Beteiligung von Laien und nicht-professionellen (teils ausgebildeten) Hel-
fern an der Krisenintervention steht heute nicht mehr in Frage. Bestimmte institutio-
nalisierte Formen der Krisenhilfe stützen sich fast ausschließlich auf nicht-professio-
nelle Hilfe (in der Telefonseelsorge: z.B. Stauß, 1987, 1991; professionell initiierte
Selbsthilfegruppen: z.B. Eck & Gohde, 1982). Je ausdrücklicher die Laienhilfe insti-
tutionalisiert ist, umso mehr wird jedoch auf eine vorbereitende Ausbildung der
Laienhelfer Wert gelegt (Stauß, 1990). Die wichtigste Bedeutung im Netz der psycho-
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Entwicklung und Verlauf der Krisenintervention und Suizidprophylaxe lassen sich
schwer vorhersagen (Ulich, 1987). Sie hängen sehr stark von den je gegebenen Kri-
senanlässen ab, von den vorhandenen Bewältigungsressourcen, von der Mitarbeitsbe-
reitschaft des Betroffenen, schließlich auch davon, ob die Krise zu einem Suizidver-
such geführt hat oder nicht. Deshalb gibt es bislang nur wenig substantielle Konzepte,
die Entscheidungshilfen für den Therapeuten abgeben könnten, bei welcher Person
wann im Prozeß etwa welche prinzipielle Differenzierung des therapeutischen Vorge-
hens zu bevorzugen wäre (vgl. jedoch die Vorschläge bei Baldwin, 1979, und Fiedler,
1988).
Insbesondere die zumeist regional zu organisierende Suizidprophylaxe setzt eine
gut aufeinander abgestimmte und sachbezogene Zusammenarbeit unterschiedlicher In-
stitutionen voraus: Polizei, Sozialdienste, Krisenzentren, Psychiatrie. Die vorliegende
Dringlichkeit erfordert zwischen diesen Institutionen und Organisationen eine wir-
kungsvolle, das heißt örtlich gut durchdachte, möglichst erprobte Kooperation, die
von der Sozialarbeit über psychologische bis hin zur pflegerischen und medizinischen
Intervention reicht. Diese interprofessionelle Kooperation sollte deshalb möglichst
über die psychosozialen Arbeitsgemeinschaften konzeptualisiert und organisiert werden
(vgl. Sonneck, 1982 b). Leider bleibt jedoch vor Ort angesichts mangelnder verbind-
licher und erprobter Konzepte häufig ungeklärt, ob und wann ein Patient der Notfall-
psychiatrie oder einem Krisenzentrum zugewiesen werden soll oder ob ein Patient,
dessen Suizidversuch im Zusammenhang mit einer psychischen Störung zu sehen ist,
nach einer Kurzzeit-Krisenintervention, wie sie allenthalben in der Suizidprophylaxe
angestrebt wird, wieder entlassen werden kann (Finzen, 1989).
Welche praktischen Lösungen möglich sind, läßt sich gut an einigen Beispielen der
nordamerikanischen (z.B. McGee, 1974, 1983) und der regional und institutionell gut
strukturierten niederländischen Kriseninterventionspraxis (z.B. Beenackers, 1983;
Heugten, 1986) aufzeigen. Dort ist die Ergänzung der individuellen Krisenbetreuung
durch eine kontextuelle Intervention vorgesehen. Ein solcher Anspruch jedoch erfor-
dert eine gut durchorganisierte Betreuungsarbeit im interprofessionell zusammenge-
setzten Team, deren wesentliche Aspekte im kontinuierlichen Gespräch der Teammit-
glieder untereinander als wechselseitige Beratung und interpersonelle Supervision be-
trachtet werden kann. Zentrales Prinzip ist weiter eine Krisenintervention vor Ort in
der familiären oder sozialen Umgebung oder (innerhalb der Institution) möglichst im
Beisein der mitbetroffenen Bezugspersonen (Angehörige/Partner/Freunde); zumindest
ist dies im späteren Verlauf anzustreben.
Auch die Beteiligung von Laien und nicht-professionellen (teils ausgebildeten) Hel-
fern an der Krisenintervention steht heute nicht mehr in Frage. Bestimmte institutio-
nalisierte Formen der Krisenhilfe stützen sich fast ausschließlich auf nicht-professio-
nelle Hilfe (in der Telefonseelsorge: z.B. Stauß, 1987, 1991; professionell initiierte
Selbsthilfegruppen: z.B. Eck & Gohde, 1982). Je ausdrücklicher die Laienhilfe insti-
tutionalisiert ist, umso mehr wird jedoch auf eine vorbereitende Ausbildung der
Laienhelfer Wert gelegt (Stauß, 1990). Die wichtigste Bedeutung im Netz der psycho-
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