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Dunkelkammerbeleuchtung. — Lichtfilter.
Filterblau und Tartrazin werden etwas gebleicht, Filtergelb-
schichten werden dunkler. Um die Gelatine für Lichtfilter
brauchbar zu machen, empfiehlt von Hübl, der Gelatine-
lösung vor dem Zusatz der Farbstoffe etwas alkoholische
Jodtinktur (auf io g trockene Gelatine etwa 0,5 bis 1 ccm
Jodlösung, 1 : 100) zuzufügen („Phot. Rundschau“ 1912, S. 9).
W. Kenngott in Paris bringt abschattierte Gelb-
scheiben (D. R. P. Nr. 187427) („Ecrans jaunes degrades“)
Fig. 158.
mit federnder, verschiebbarer Fassung (Fig. 157) in den
Handel. Sie haben den Zweck, die Expositionszeit zwischen
Ferne und Vordergrund auszugleichen, d. h. den Vorder-
grund durch die blasse gelbe Partie des Lichtfilters genügend
zu exponieren, während der Himmel stärker abgedämpft
wird.
Rotlichtbeutel für elektrische Glühbirnen
(Fig. 158). Emil Wünsche in Dresden bringt doppelten
roten Stoff (Satin) in Form von Säckchen, oben mit Schnur,
zum Ueberziehen von Glühbirnen in den Handel („Phot.
Rundschau“ 1912, S. 30).
Dunkelkammerbeleuchtung. — Lichtfilter.
Filterblau und Tartrazin werden etwas gebleicht, Filtergelb-
schichten werden dunkler. Um die Gelatine für Lichtfilter
brauchbar zu machen, empfiehlt von Hübl, der Gelatine-
lösung vor dem Zusatz der Farbstoffe etwas alkoholische
Jodtinktur (auf io g trockene Gelatine etwa 0,5 bis 1 ccm
Jodlösung, 1 : 100) zuzufügen („Phot. Rundschau“ 1912, S. 9).
W. Kenngott in Paris bringt abschattierte Gelb-
scheiben (D. R. P. Nr. 187427) („Ecrans jaunes degrades“)
Fig. 158.
mit federnder, verschiebbarer Fassung (Fig. 157) in den
Handel. Sie haben den Zweck, die Expositionszeit zwischen
Ferne und Vordergrund auszugleichen, d. h. den Vorder-
grund durch die blasse gelbe Partie des Lichtfilters genügend
zu exponieren, während der Himmel stärker abgedämpft
wird.
Rotlichtbeutel für elektrische Glühbirnen
(Fig. 158). Emil Wünsche in Dresden bringt doppelten
roten Stoff (Satin) in Form von Säckchen, oben mit Schnur,
zum Ueberziehen von Glühbirnen in den Handel („Phot.
Rundschau“ 1912, S. 30).