620
Kombinationsdruck- und Farbendruckverfahren usw.
Walzen ;o, n nachgebildet sind. Jede dieser größeren
zusammengesetzten Flächen kann von einer oder auch von
mehreren Einfärbewalzen eingefärbt werden; man kann
also mit einer derartigen Einrichtung auch Buntdrucke nach
dem oben erwähnten bekannten Verfahren, sowie Bunt-
drucke im allgemeinen herstellen. Trägt man bei der in
Fig. 217 bis 219 dargestellten Einrichtung auf eine und dieselbe
Type mehrere Farben auf, so kann man, wenn man nur
die vorspringenden Teile 11 der Scheiben 10 entsprechend
wählt, mit Hilfe dieser Einrichtung auch Buntdrucke in einer
der Chromolithographie ähnlichen Weise herstellen, wobei
die Intensität der Grund- oder Mischfarbe an jeder ein-
zelnen Stelle des Bildes durch den Flächeninhalt der
Druckfläche der Typen an dieser Stelle bestimmt wird,
während der Farbenton durch die auf die Typen auf-
getragene Farbe oder Farben bestimmt wird. Dieser Vor-
gang zur Erzeugung von Buntdrucken ist bekannt und bildet
keinen Gegenstand der vorliegenden Erfindung. Fig. 220
zeigt beispielsweise, wie das vorstehend mit Bezug auf
Kombinationsdruck- und Farbendruckverfahren usw.
Walzen ;o, n nachgebildet sind. Jede dieser größeren
zusammengesetzten Flächen kann von einer oder auch von
mehreren Einfärbewalzen eingefärbt werden; man kann
also mit einer derartigen Einrichtung auch Buntdrucke nach
dem oben erwähnten bekannten Verfahren, sowie Bunt-
drucke im allgemeinen herstellen. Trägt man bei der in
Fig. 217 bis 219 dargestellten Einrichtung auf eine und dieselbe
Type mehrere Farben auf, so kann man, wenn man nur
die vorspringenden Teile 11 der Scheiben 10 entsprechend
wählt, mit Hilfe dieser Einrichtung auch Buntdrucke in einer
der Chromolithographie ähnlichen Weise herstellen, wobei
die Intensität der Grund- oder Mischfarbe an jeder ein-
zelnen Stelle des Bildes durch den Flächeninhalt der
Druckfläche der Typen an dieser Stelle bestimmt wird,
während der Farbenton durch die auf die Typen auf-
getragene Farbe oder Farben bestimmt wird. Dieser Vor-
gang zur Erzeugung von Buntdrucken ist bekannt und bildet
keinen Gegenstand der vorliegenden Erfindung. Fig. 220
zeigt beispielsweise, wie das vorstehend mit Bezug auf