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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 16.1905

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Der erste internationale Archäologenkongress in Athen
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https://doi.org/10.11588/diglit.5901#0233

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KUNSTCHRONIK

WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE

Verlag von E. A. SEEMANN in Leipzig, Querstraße 13

Neue Folge. XVI. Jahrgang 1904/1905 Nr. 29. 23. Juni

Die Kunstchronik erscheint als Beiblatt zur »Zeitschrift für bildende Kunst« und zum »Kunstgewei beblatt« monatlich dreimal, in den Sommer-
monaten Juli bis September monatlich einmal. Der Jahrgang kostet 8 Mark und umfaßt 33 Nummern. Die Abonnenten der »Zeitschrift für bildende
Kunst« erhalten die Kunstchronik kostenfrei. — Für Zeichnungen, Manuskripte usw., die unverlangt eingesandt werden, leisten Redaktion und
Verlagshandlung keine Gewähr. Alle Briefschaften und Sendungen sind zu richten an E. A. Seemann, Leipzig, Querstraße 13. Anzeigen 30 Pf. für
die dreispaltige Petitzeile, nehmen außer der Verlagshandlung die Annoncenexpeditionen von Haasenstein & Vogler, Rud. Mosse usw. an.

Die nächste Nummer der Kunstchronik erscheint am 21. Juli.

DER ERSTE INTERNATIONALE ARCHÄOLOGEN-
KONGRESS IN ATHEN

Für den ersten internationalen Archäologenkon-
greß, der vom 7.—13. April dieses Jahres in Athen
unter dem Vorsitze Sr. Kgl. Hoheit des Kronprinzen
Konstantin von Griechenland stattfand, waren über
120 Vorträge angekündigt, die in sieben Sektionen, die
meistens gleichzeitig tagten, bis auf ganz wenige auch
wirklich gehalten wurden. Über diese Vorträge und
den äußeren, durchaus gelungenen Verlauf des gut
organisierten Kongresses soll hier nicht berichtet
werden. Wir beschränken uns darauf, die Ergebnisse
der Kongreßverhandlungen zusammenzustellen, wie
sie in der Schlußsitzung, die am 13. April unter dem
Vorsitze des Unterrichtsministers C. Carapanos statt-
fand, durch den Generalsekretär Th. Homolle mit-
geteilt wurden.

1. Das provisorische Reglement, das aus den Be-
ratungen des Komitees in seinen Sitzungen vom
1. Februar 1903 und 17. Dezember 1904 hervor-
gegangen war, wurde vom Kongreß für definitiv er-
klärt. Ausgenommen sind Bestimmungen bloß vor-
übergehender Natur. Das Komitee von 1905 bleibt
in Funktion und bestellt ein permanentes Bureau, bis
der zweite Kongreß seine Arbeit aufnimmt. Der
nächste Kongreß soll frühestens in zwei, spätestens
in fünf Jahren stattfinden. Als nächster Kongreßort
wurde Cairo gewählt, wohin Maspero im Namen der
ägyptischen Regierung einlud, nachdem man von
Rom mit Rücksicht darauf Umgang genommen hatte,
daß dieses in den letzten Jahren rasch hintereinander
mehrere internationale Kongresse beherbergt hatte.

2. Die sechste Sektion {byzantinische Archäologie)
erachtet nach einem Referate von J. Strzygowski (Graz)
eine Ikonographie der byzantinischen Kaiser als ein
Bedürfnis und ernennt für deren Herstellung eine be-
sondere Kommission.

Die gleiche Sektion billigt den von der Ecole
Francaise d'Athenes entworfenen und von Gabriel
Millet (Paris) näher begründeten Plan der Herausgabe
sämtlicher christlichen griechischen Inschriften vom
Tode des Kaisers Theodosius bis zum griechischen
Unabhängigkeitskriege (395—1821) und setzt die
Grundsätze für die Bearbeitung der Sammlung fest,

die unter dem Titel Corpus inscriptionum graecarum
christianarum erscheinen soll.

3. Die fünfte Sektion (Epigraphik und Numis-
matik) wünscht die Herausgabe eines Verzeichnisses
der Ortsnamen von Attlka (Corpus toponymique
attique), dessen Nützlichkeit und Wünschbarkeit durch
einen Vortrag von D. Cambouroglou (Athen) und
Mitteilungen von Sp. Lambros (Athen) dargetan wurde.

4. Von größter Tragweite sind die Beschlüsse, die
auf den Vorschlag der dritten Sektion {»Ausgrabungen
und Museen und Erhaltung der Denkmäler«) gefaßt
wurden. In den Sektionssitzungen war nach leb-
hafter Beratung auf Grund von Referaten von Cecil
Smith (London): »Some Suggestions for International
Museum Cooperation«, Elinders Petrie (London):
»The Necessity of an International Exchange of Copies
of Antiquities of Precious Metals« und Ad. Eurtwängler
(München): »Wie sollen Museen und Ausgrabungen
nutzbar gemacht werden?« eine Kommission bestellt
worden, die der Sektion und durch diese dem Ge-
samtkongresse eine Anzahl Punkte unterbreitete, die
dieser in offener Abstimmung guthieß. Diese Be-
schlüsse streben vor allem ein gemeinsames Zusammen-
arbeiten der großen Museen von England, Frank-
reich, Deutschland, Italien, Griechenland, Amerika
und andern Ländern an und haben folgenden Inhalt:

a) Die Konservatoren der großen Sammlungen
fördern die Drucklegung ihrer Repertorien und Kata-
loge und suchen sich hierbei zu einigen auf einen
einheitlichen Plan für alle Kataloge und eine einheit-
liche Bezeichnung der verschiedenen Arten von Denk-
mälern.

b) Die Museen sollen die Reproduktion ihrer
Denkmäler möglichst erleichtern. Namentlich sollen
von besonders wertvollen Altertümern aus Edel-
metallen, die am ehesten durch Feuersbrünste oder
Diebstahl verloren gehen können, genaue Nachbil-
dungen in beschränkter Zahl geschaffen und zwischen
den Museen verschiedener Länder ausgetauscht werden.

c) Doubletten, die mitunter in so großer Zahl
vorhanden sind, daß sie für einzelne Museen einen
eigentlichen Ballast bilden, sollen an fremde Museen
abgegeben werden. So könnte manche Lücke in den
bestehenden Sammlungen ausgefüllt werden, während
diese Abgabe von Doubletten für andere geradezu
 
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