Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 23.1912

DOI article:
Kunstgewerbliche Rundschau
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.4421#0151

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
KUNSTGEWERBLICHE RUNDSCHAU

144

bleiben, bessere Käufer sind, als die Masse derer, die sich
durch die Fülle des Schaufensters locken lassen. In der
Praxis wird der Kaufmann den kostbaren Raum des Schau-
fensters, den er bei beschränkter Ladenflucht, wie eben in
einem Geschäftshaus der Mönckebergstraße, durch eine
doppelte, nach dem Ladeninnern zu gelegene Schaufenster-
front zu vergrößern sucht, so viel wie möglich ausnutzen
wollen, und das ist eine Notwendigkeit da, wo es gilt,
viele Neuheiten, oftmals noch »Sperrgut« so gleichzeitig
und umfassend wie möglich zu zeigen. Es ist also das
Gebiet nicht so leicht zu reformieren und am leichtesten
gelingt es noch da, wo die Uniformität der Artikel,
Zigaretten, Kakes, Konfitüren, Kristallglas usw. schon von
der Emballage oder Erscheinung unterstützt, das Schau-
fenster zu einer durch seine Einheitlichkeit zwingenden
Wirkung bringt. Natürlich kann sie dann durch die Farben-
gegensätze gesteigert werden und hier liegt in der Tat der
größte Anregungswert der Ausstellung. Manche Artikel
sind, möchte man sagen, die »geborenen« Dekorations-
artikel, Möbel, Tapeten, Linoleum, Skulpturen, Porzellane,
Keramik. Sie dekorieren ohne viel Grundsätze, aber was
eben noch weiter dazu gehört, das läßt sich weder lehren
noch lernen, höchstens abgucken. Der farbige Reiz des
Ausstellungsmaterials kann sich selbst schon genug sein
und ein paar Seidenstoffe in lockerer Bauschung hinge-
worfen, brauchen nicht viel mehr an Apparat, als einen
diskreten Hintergrund, und das Geheimnis der schönen
Dekoration ist gefunden — wehe aber den bloßen Nach-
ahmern! — Die Ausstellung wechselte sowohl in den
»Sujets« als auch in den Urhebern und es fand so auf
beschränktem Raum und in kurzer Zeit eine ganze Reihe von
verschiedenen Ideen ihren Ausdruck und das fachmännische
Interesse an der Veranstaltung blieb lebendig. Hllg.
□ Mannheim. Ausstellung für angewandte Kunst Früh-
jahr 1912 in Mannheim. Die badische »Vereinigung für
angewandte Kunst in Karlsruhe (E. V.)«, in Verbindung
mit dem »Freien Bund zur Einbürgerung der bildenden
Kunst in Mannheim« und unter Mitwirkung von Mitgliedern
des »Oberrheinischen Bezirkes vom Deutschen Werkbund«,
veranstaltet im Frühjahr 1912 (vom 6. April bis 29. Mai)
eine Ausstellung für angewandte Kunst im Anbau der
städtischen Kunsthalle zu Mannheim. Diese Ausstellung
bezweckt, vornehmlich dafür Propaganda zu machen, daß
der Werkbund-Gedanke auf der geplanten Landesausstellung
1915 in Karlsruhe möglichst vollkommen zur Verwirklichung
gelangt. Es soll deshalb eine sehr strenge Sichtung des
Eingelieferten stattfinden. Zugelassen werden neue eigen-
artige Gegenstände, welche ihrem Zweck und dem ver-
wendeten Stoff entsprechend in ästhetisch befriedigender
Form durchgeführt sind und noch nicht in Mannheim
öffentlich ausgestellt waren. Die Ausstellung soll demnach
alles vom einfachsten maschinell hergestellten Gebrauchs-
und Massenartikel bis zu den Werken der freien Künste
umfassen. Letztere Werke, Bilder und Plastiken, sollen
aber nur dann aufgenommen werden, wenn sie der Raum-
schmückung dienend vorgeführt werden können. Die aus-
gestellten Gegenstände müssen entweder vom Aussteller
selbst entworfen oder von ihm selbst oder in seiner Werk-
statt oder, soweit es sich um Reklamekunst handelt, für
seine Zwecke und in seinem Aufträge ausgeführt sein.
Dazu gehören auch alle Aufmachungen, Packung, Aus-
stattung der Geschäftspapiere, Kataloge u. dgl. Nichtmit-
gliedern der Vereinigung für angewandte Kunst und des

Oberrheinischen Bezirkes vom Deutschen Werkbund kann
nur ausnahmsweise die Beschickung der Ausstellung ge-
stattet werden. Eine Jury, in welcher die drei beteiligten
Gruppen vertreten sind, hat eine strenge Sichtung des
Eingelieferten vorzunehmen. In Karlsruhe und Pforzheim
soll tunlichst eine Vorprüfung stattfinden, um den Betei-
ligten unnötige Frachtkosten zu ersparen. Dem Urteil der
Jury hat sich jeder Aussteller zu unterwerfen. Die Kosten
des Transportes trägt der Aussteller oder die ausführende
Firma, ebenso die Kosten der Aufstellung, soweit es sich
nicht um kleinere oder leicht bewegliche Stücke handelt.
Vitrinen und der rohe Einbau werden von der Aus-
stellungsleitung erstellt. Von den auf der Ausstellung
erzielten Verkäufen wird eine Provision von 20°/o des Ver-
kaufspreises erhoben. Diese Bestimmung ist in Kraft,
solange sich die Gegenstände innerhalb des Ausstellungs-
gebäudes befinden, sie gilt auch für Nachlieferungen. Für
Aufträge, die durch die Ausstellungsleitung vermittelt
werden, ist eine Gebühr von 10°/o zu vergüten. Während
der Dauer der Ausstellung dürfen Gegenstände nicht zurück-
gezogen werden. Alle Ausstellungsgegenstände werden
während ihres Aufenthaltes im Ausstellungsgebäude gegen
Feuerschaden versichert. Für Diebstahl oder Beschädigung
wird keine Haftung übernommen. Es wird jedoch für
strenge Aufsicht gesorgt. Beschwerden jeder Art müssen
mindestens vier Wochen nach Ausstellungsschluß an die
Ausstellungsleitung schriftlich eingereicht sein. □


Überall erhältlich!

Auergesellschaft, Berlin O. 17.

Für die Redaktion des Kunstgewerbeblattes verantwortlich: Fritz Hellwag, Berlin-Zehlendorf
Verlag von E. A. Seemann in Leipzig. — Druck von Ernst Hedrich Nachf., g. m. b. h. in Leipzig
 
Annotationen