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Münchner kunsttechnische Blätter — 4.1907/​1908

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Nr. 9
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Berger, Ernst: Bilderfälschungen
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Die Arbeiten des Dekorationsmalers und des Lackierers
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https://doi.org/10.11588/diglit.36594#0039

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Nr. 9.

Münchner kunsttechnische Blätter.

35

Gelegentlich eines Gespräches mit dem In-
haber der Galerie gleichen Namens, H. Kommerz.-
Rat Herrn. Heinemann in München, wobei auch
die obigen Vorkommnisse berührt wurden, zeigte
er mir ein paar Gemälde, die auf der Rückseite
eine Art Attest über die Echtheit der Bilder
trugen, wie es in den siebziger Jahren des vorigen
Jahrhunderts unter Münchener Künstlern ge-
bräuchlich gewesen zu sein scheint. Der Ver-
merk hatte folgenden, teils gedruckten, teils ge-
schriebenen (hier in Klammern) Wortlaut:
Laut Ausschnitt Nr. . . . (95) des Ur-
kundenbuches (errichtet am I. Januar 1876)
der Münchener Künstlergenossenschaft ist vor-
liegendes . . . (Oelgemälde, Spazierritt) ein
Originalwerk des Unterzeichneten.
München ... . . . (H. Lang.)
(Stempel der Genossenschaft.)
Bestätigung der Echtheit dieses Aus-
schnittes wird gegen Erlag von 3 Mk. erteilt
vom Sekretariat der Münchener Künstlerge-
nossenschaft.
Der Vorgang bei derartiger Beurkundung
wird demnach so gewesen sein, dass ein Künstler
für die eben fertiggestellten Werke sich die nötige
Zahl von Scheinen aus dem Urkundenbuche der
Genossenschaft ausschneiden Hess und die fort-
laufenden Nummern nebst Angabe des Titels auf
den zurückgebliebenen Abschnitten gleichlautend
nebst Unterschrift (vielleicht auch mit Angabe
des Formates, ob hoch oder quer, Anzahl der
Figuren usw.) verzeichnete. Wollte der Käufer,
z. B. der Kunsthändler, seinem Kunden den Be-
weis der Echtheit liefern, was für ausländische
oder überseeische Liebhaber von Wert sein mag,
dann konnte er sich gegen 3 Mk. die Echtheit
des auf der Rückseite des Bildes aufgeklebten
Ausschnittes durch das Sekretariat der Genossen-
schaft bestätigen lassen.
Es ist fraglich, ob Fälschungen bei einem
solchen nach allen Richtungen gesicherten Vor-
gehen unmöglich gemacht sind, aber jedenfalls
würde sich eine Wiederaufnahme der obigen
Einrichtung für bestimmte Fälle sehr empfehlen,
z. B. bei der Aufnahme von Verlassenschaften,
bei unvermuteten Todesfällen u. dgl. Aber auch
mancher gewissenhafte Künstler könnte die Idee
für sich verwerten. Er müsste nur ein eigenes
Urkundenbuch anlegen und die mit seiner Unter-
schrift (und eigenem Stempel) versehenen Ab-
schnitte auf der Rückseite der Bilder (auf dem
Holz oder dem Blendrahmen sichtbar) festkleben.
Will er ein übriges tun, so kann er ein Duplikat
dieses Buches im Archiv des Künstlervereins, dem
er angehört, deponieren.
Auf der Rückseite des Blendrahmens oder
an passender Stelle der Umrahmung aufgeklebte

Zettel könnten ausser dem Namen, Wohnort des
Künstlers, dem Titel des Werkes nebst Jahr der
Entstehung noch andere Angaben enthalten,
die für den künftigen Besitzer von Wichtigkeit
wären. Vor allem die Angabe der Technik, in
der das Werk geschaffen, ob und womit das
Gemälde geürnist wurde, insbesondere aber die
Weisung, ob es überhaupt geürnist werden sollte,
was bei Temperabildern von ganz besonderer
Bedeutung ist. Auf die Wichtigkeit solcher
Angaben haben wir bereits vor drei Jahren
(s. 1. Jahrg., Nr. 21, S. 96) hingewiesen, mit dem
Bemerken, dass diese Notizen im Interesse der
Künstler und Bildereigentümer, privater wie
öffentlicher Galerien gelegen wären, insbesondere
aber dem künftigen Restaurator sehr nützlich sein
dürften. Wie solche Vermerke angebracht sind,
ist gleichgiltig, sie sollten jedoch unter allen
Umständen mit der gebührenden Rücksicht be-
hütet werden, ganz besonders von dem Personal
der Kunstausstellungen, den Verpackern der Spe-
diteure und Kunsthandlungen, die nach mancher
Richtung schon Anlass zu gerechter Klage ge-
geben haben.
Ein weiterer Punkt, der geeignet wäre, das
Treiben gewissenloser Händler einigermassen ein-
zudämmen, wäre die Art des Signierens von
Kopien nach modernen Meistern. Nach lang-
jährigem Gebrauch, der auch in das neue Urheber-
gesetz herübergenommen wurde, muss jeder
Kopist eines modernen Bildes, dessen Urheber
noch lebt, seine Erlaubnis zur Anfertigung einer
Kopie haben. Will er die Unterschrift des Ori-
ginales mitkopieren, so setzt er gewöhnlich nur
ein kleines „n" vor die Signatur. Nach Jahren
mag eine solche Kopie als vom Meister her-
gestellte Wiederholung oder gar als Originalbild
in den Handel kommen, wenn von „Künstlerhand"
das kleine „n." etwas verwischt wird. Es wird
deshalb vorgeschlagen, dass auf der Kopie deutlich
der Vermerk „nach" oder „Kopie n." nebst dem
Namen des Kopisten ersichtlich gemacht ist.
Aber selbst bei allen diesen Vorsichtsmass-
regeln wird man vor den Manipulationen der
Bilderfälschung niemals gesichert sein. B.
Die Arbeiten des Dekorationsmalers
und des Lackierers.
In der die verschiedenen Techniken des
Malens umfassenden Abteilung des „Deutschen
Museums" zu München sind vor einiger Zeit auch
etliche Musterarbeiten eingereiht worden, in
denen die einzelnen Arbeitsstadien bei der mo-
dernen Dekorationsmalerei und der Lackiererei
zur Darstellung gebracht sind. Dies ist in der
Weise geschehen, dass an den einzelnen Muster-
stücken die Arbeitsfolge stufenweise ersichtlich
gemacht wurde, so dass die ganze Arbeit auf dem
 
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