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Römisch-germanisches Korrespondenzblatt: Nachrichten für römisch-germanische Altertumsforschung — 7.1914

DOI issue:
Nr. 1 (Jan. u. Febr)
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Anthes, Eduard: Römischer Glasbecher mit Darstellungen
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Ohlenschlager, Friedrich: Zu Spartiani Hadrianus cap. 12
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https://doi.org/10.11588/diglit.25477#0029

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13 —

mit grosser Rohheit gezeichnet werden können. Dargestellt sind von links
nach rechts: I. ein nach rechts gewendetes um die Hüfte gegürtetes lang-
gewandetes Mädchen in Vorderansicht; es bläst eine lange Flöte und hält in
der R. einen bändergeschmückten Thyrsus, wie ihn auch die beiden folgenden
Figuren führen. Zur Musik tanzt 2. ein mit Schuhen, Hemd und Mäntelchen be-
kleideter Jüngling. Auf dem Kopf trägt er einen weniger schön als realistisch
gebildeten Kranz, aus dem vier Efeublätter emporragen. In der R. trägt er
einen Becher, der deutlich an Formen des 4. Jahrhunderts erinnert, in der
Linken einen Thyrsus mit abwärts gekehrtem Pinienzapfen; ein zweiter lehnt
an seiner r. Seite. Die folgende Figur 3 ist wieder ein Mädchen in der-
selben Kleidung wie 1, nur zeigt sich hinter ihr ein Gewandstück, wohl ein
Schleier, wie vom Wind bewegt in einer langen Schleife nach aufwärts geweht.
Das Tympanon in der erhobenen R. ist nur mattiert. Endlich folgt 4. ein
nur zur Hälfte erhaltener nackter tanzender Jüngling, hinter dessen r. Schulter
ein Gewand herabflattert. Der leere Raum zwischen den Figuren ist durch
allerlei Füllwerk belebt; man unterscheidet zwei Pfeilköcher, einen geflochtenen
Korb mit Inhalt, wohl Obst, und neben dem Tamburin einen Ball. Ein
direktes Vorbild für die Zeichnung vermag ich nicht nachzuweisen,

Darmstadt. Anthes.

Zu Spartiani Hadrianus cap. 12.

7. An zwei Stellen berichtet Spartian über Massnahmen, welche der Kaiser
Hadrian zur Sicherung der römischen Grenze hatte vornehmen lassen, zuerst
im Cap. 11 seiner Lebensbeschreibung dieses Kaisers: Ergo conversis regio
more militibus Brittanniam petit, in qua multa correxit murumque per octo-
ginta milia passuum primus duxit, qui barbaros Romanosque divideret; und
cap. 12: per ea tempora et alias frequenter in plurimis locis, in quibus barbari
non ßuminibus sed limitibus dividuntur, stipitibus magnis in modum muralis
saepis funditus jactis atque connexis barbaros separavit, d. h. „Um diese Zeit
(d. i. 121 od. 122 n. Chr.) und auch sonst häufig hat er an sehr vielen Stellen,
wo die Barbaren nicht durch Flüsse, sondern durch Grenzmarken geschieden
sind, durch grosse Pfähle, die nach Art eines Mauerzaunes in den Boden
eingetrieben und unter sich verbunden wurden, die Barbaren ausgeschlossen.“
Reste eines solchen Grenzabschlusses sind bei den Untersuchungen der Reichs-
limeskommission an der bairisch-württembergischen Grenze in solcher Aus-
dehnung gefunden worden, dass wir über dessen einstige Herstellung und
Beschaffenheit nicht mehr in Zweifel sein können (s. Limesblatt Sp. 302 f.).
Nach den im Limesblatt Sp. 483 gebotenen Abbildungen waren die 23-29 cm
dicken und 37-54 cm breiten Pfähle durch Querriegel unter einander ver-
bunden, die man mittels Kerben in die senkrechten Pfähle eingelassen hatte.

Diese Grenzsicherung dient also gleich dem bairischen Etterzaun
(Schmeller S. 174) zum Abschluss eines Gebietes, zum Schutze der Äcker
gegen das weidende Vieh und wie ein Parkzaun gegen das Ausbrechen des
Wildes. Spartian will seinen Landsleuten und Lesern das Aussehen dieser
Grenzsicherung durch einen Vergleich augenscheinlich machen und soll nach
der bisherigen Auffassung dabei die Worte gebraucht haben: „in modum
muralis saepis", nach Art eines Mauerzaunes. Was ist aber ein Mauerzaun?
etwa ein mauerähnlicher oder ein die Mauer vertretender oder ersetzender
Zaun? Der Ausdruck muralis saepes erweckt also selbst keine klare Vor-
stellung, ist daher auch nicht geeignet, zur Veranschaulichung eines (nach
Spartians Meinung) dem Leser nicht recht bekannten Gegenstandes zu dienen.
Es ist darum sehr unwahrscheinlich, dass er diesen Ausdruck zu dem ange-
 
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