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Römisch-germanisches Korrespondenzblatt: Nachrichten für römisch-germanische Altertumsforschung — 7.1914

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Nr. 5 (Sept. u. Oktober)
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Körber, Karl: Mainz, römische Inschrift
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Behrens, Gustav: Zur "rotbemalten" Ware
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https://doi.org/10.11588/diglit.25477#0086

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Zeile um das Mehrfache länger gewesen sein. Daher ist eine wirkliche Ergän-
zung der Inschrift auf Grund des vorliegenden Bruchstückes unmöglich. Daß

hier der Erlaß eines Kaisers vor-
liegt, geht aus den technischen
Ausdrücken proposui „ich habe
bekannt gemacht“ und praescriptum
a me „ist von mir verordnet wor-
den“ deutlich hervor. Schrift und
Material weisen auf die Zeit nach
Commodus; unter Berücksich-
tigung aller Umstände wird man
also am ehesten an Septimius
Severus zu denken haben, dessen
Zeit so viele' Steine des Mainzer
Praetoriums angehören, und daß
der unsrige aus diesem stammt,
beweist der Fundort. Im übrigen schreibt mir v-, Domaszewski: „An der
Spitze wird zu ergänzen sein: Epistolae imp[eratoris), so daß das I ein Rest
von IMP wäre. Ich denke dabei an Septimius Severus nach der Besiegung
des Albinus; er wäre dann selbst in Mainz gewesen. — Z. 2 a. A. wird
NAM wegen der Wortstellung ein Substantiv sein; da gibt es nur zwei:
annonam oder discipliftam; aber von der annona, der Heeresverpflegung,
ist später kaum die Rede gewesen. Disciplina castrorum „Heereszucht“, so
Digesta 49, 15, 19. 7, 2, 2. — Z. 3. Für IGN1S kommen nur drei Worte in
Betracht: ignis „Feuer“ oder signis oder dignis, denn lignis wäre gar nichts.
Ich glaube, daß [s]ignis zu verstehen ist; dann hätten wir eine Bestimmung
über Lagerreligion, etwa: [deos militares cum aquila et s]ignis tuendos et [colendos].
Vielleicht könnte hier auf die Verehrung des Kaisers im Lagerkult Beziehung
genommen sein und irgendwo imagines domus divinae gestanden haben, vgl.
Rel. d. Heeres S. 13 die Inschrift CIL III 3526 excübitorium ad tutelam signorum
et imaginum sacrarum. — Z. 3 a. E. stand vielleicht ing[ressus]. Der Kaiser ist also
selbst in Mainz gewesen und hat hier die Verordnung erlassen. — Z. 4 DIMI
ist natürlich dimittere\ das Wort wird militärisch nur gebraucht vom Entlassen
der Veteranen oder der Zurücksendung der Truppen in ihre Standquartiere,
[in swa]s provincias; nur das letztere gibt einen Sinn. — Z. 7 iegionum omnium
ist dahin zu verstehen, daß auch in den Lagern aller anderen Legionen nach
der Rückkehr des Heeres in ihre Standquartiere dasselbe Edikt verlautbart
wurde. — Z. 7 a. E. LOCANI läßt keine andere Ergänzung als locan[dis] zu,
d. i. Verpachtung von Gefällen oder Verdingung von Bauten. Vielleicht ist
das letztere vorzuziehen in dem Sinne, daß von dem Neubau der Lagertempel
die Rede war. — Z. 8 Das cohortium auxiliariar[uni\ setzt ein vorhergehendes
alarum voraus, so daß also diese Verordnungen auch für alle Lager derAuxilia
gelten. —■ Z. 10 kann ich nicht ergänzen.“ Man ersieht aus diesen Bemer-
kungen v. Domaszewskis, wie interessant diese Inschrift wäre, wenn sie nicht
gar so arg verstümmelt wäre.

Mainz. Körb er.

Das Erhaltene lautet:

I

NAM' CA STROrVM
sIGNIS-TVENDOS-ET-
PROPOSVI I PS E•IN GI
5 ha S ■ PROVINCIAS - DIMI
•LEGIONVM-Om. NIVM
R E DIQVE • IN•L OCAN I
pRAESCRIPTUM-A-ME-/
cohor TIUM • aVXILI ARIARum
10 \QUE - PERT E n

MISZELLEN.

Zur ,,rotbemalten“ Ware.

Daß die „rotbemalte“ Ware von Mainz und der Wetterau auf Metall-
vorbilder zurückgeht, ist genugsam gesagt und durch Beispiele bewiesen
 
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