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berge, OA. Neresheim, vertreten. Sie er-
gaben streng rechteckige Hausgrundrisse
von seltener Klarheit, die sich auf zwei
verschiedene Typen verteilen: „Pfosten-
häuser“ mit Michelsberger Keramik, und
„Grubenhäuser“, die noch keiner bestimm-
ten Kultur des Neolithikums zugewiesen
werden können.
Die übrigen fünf Aufsätze betreffen die |
römische Kultur in Württemberg. Zunächst
eine Skizze der römischen Okkupation Süd-
westdeutschlands von Goeßler, dem es
geglückt ist, zum erstenmale auf dem rechten
Donauufer bei Rißtissen zwei übereinander
liegende Erdkastelle von 1.68 ha und 1.9 ha
Flächeninhalt aufzudecken. Nach Ausweis
der Keramik ist das kleinere unter Claudius
errichtet, während die Vergrösserung in
vespasianische Zeit gehört. Wichtig ist die I
nur begonnene Untersuchung der Baracken- j
bauten, deren Fortführung in Aussicht
gestellt wird.
Die in Rißtissen gefundenen Sigillaten
•sind von R. Knorr mit gewohnter Sach-
kenntnis behandelt. Besonders wertvoll
und als ein bequemes Hilfsmittel willkommen
ist die chronologische Tabelle der südgal-
lischen Bilderschüsselfabrikanten auf S. 57.
Über einen andern wichtigen Kastell-
fund berichtet F. H e rt 1 ei n : Kastell Opie-
Oberdorf bei Bopfingen. Damit wird die
Lücke, die zwischen Heidenheim und
Munningen noch geblieben war, glücklich
geschlossen. Es ist ein Erdkastell von
1.8 ha Flächeninhalt, der am Ende des
1. Jahrhunderts einer cohors quingenaria
entspricht. Die Erbauung setzt H. ums
Jahr 120, was mir wegen des mehrfachen
Vorkommens südgallischer Sigillata nicht
statthaft erscheint. Eher wird man der
Auffassung Barthels (VI. Bericht der RGK
'S. 172) beitreten müssen, daß Oberdorf von
den Albkastellen (Burladingen, Gomadingen,
Donnstetten, Urspring, Heidenheim) einer-
seits und Gnotzheim und Weißenburg
anderseits wegen seiner Lage nicht zu
trennen ist und wie diese ins Ende des
1. Jahrhunderts zurückgeht. Über die
Gleichsetzung des neuen Kastells mit dem
Opie der Tabula Peutingeriana und die
anderen Identifikationen der Stationen an
der Straße Regensburg—Köngen wage ich
ohne genauere Kenntnis der lokalen Straßen-
forschung nicht zu urteilen.
Hieran schliesst sich der Bericht von
VEREINE, MUSEEN u. a.
20. Ausgrabungsgesetz in Preussen. Am
4. März ds. Js. hat das preussische Abgeord-
netenhaus das Ausgrabungsgesetz in
dritter Lesung angenommen, nachdem es
schon vorher die Genehmigung des Herren-
hauses gefunden hatte. Der Zeitpunkt, dass
der Entwurf Gesetzeskraft erhält, steht also
Biichdruckeref von
O. Paret über die Ausgrabung des Bade-
gebäudes eines römischen Gutshofes bei
Enzberg. Es ist in der Grundrißanlage
einigen benachbarten Bädern der Pforz-
heimer Gegend eng verwandt und reprä-
sentiert mit ihnen einen besonderen Typus
des Villenbades.
Schließlich bespricht L. Sontheimer
einen noch nicht bekannten Stempel des
Augenarztes Honestius Lautinus, der wahr-
scheinlich in Rottweil gefunden ist. Die
genannten Krankheiten und Medikamente
sind durchweg aus der medizinischen
Literatur und von andern Stempeln bekannt.
Bonn. Oelmann.
K. Hähnle und S. Wenz, Führer durch 19.
die Sammlung Römischer Alter-
tümer in Haltern. Haltern i.W. 1913.
Die beiden Verfasser geben in dem
Führer in zusammenhängender Darstellung
eine klare Zusammenfassung des Ergeb-
nisses an Fundstücken der Halterner Aus-
grabungen, und zwar wie üblich nach dem
Material geordnet, in einem praktischen,
kurz gehaltenen Auszug. Die Keramik von
K. Hähnle, alles übrige von S. Wenz. Wer
das Museum besucht hat, kann sich mit
diesem Büchlein den Gesamteindruck des
Geschehenen in der Erinnerung festhalten,
aber auch jeder, der sonst für Haltern In-
teresse hat, würde schon aus diesem Ex-
zerpt rasch einen guten Überblick darüber
gewinnen können, was ein grosser Lager-
platz aus augusteischer Zeit an Fund-
stücken zurückgelassen hat.
Druck und Ausstattung entsprechen
leider nicht ganz dem sorgfältig ausgear-
beiteten Inhalt. Hoffen wir, dass die erste
Auflage dieses Führers bald durch den
regen Besuch des schönen, lehrreichen
Museums verbraucht sein wird. Für die
zweite Auflage wären neben den allgemei-
nen Übersichten jeweils eine kurze Nen-
nung der hervorragendsten Sammlungs-
stücke und die Beigabe eines Grundrisses
des Museumssaales, auf dem die Anordnung
mit einem Blick erfasst werden kann, er-
wünscht. Sperrdruck, Wechsel der Typen
und ähnliche Mittel könnten gleichfalls die
Brauchbarkeit erhöhen. Es ist schade, wenn
die aufgewendete Mühe der Bearbeiter den
Benutzern des Führers nicht voll zu Gute
kommt.
Trier. E. Krüger.
unmittelbar bevor und der gesetzlose Zu-
stand, die Ausgrabung von Händlern und
anderen Unberufenen, hat nun endlich sein
Ende erreicht und es sind auch in Preussen
die Bodenaltertümer, die Urkunden unserer
ältesten Geschichte, unter sicheren staat-
lichen Schutz gestellt.
Jacob Lintz in Tripr.
berge, OA. Neresheim, vertreten. Sie er-
gaben streng rechteckige Hausgrundrisse
von seltener Klarheit, die sich auf zwei
verschiedene Typen verteilen: „Pfosten-
häuser“ mit Michelsberger Keramik, und
„Grubenhäuser“, die noch keiner bestimm-
ten Kultur des Neolithikums zugewiesen
werden können.
Die übrigen fünf Aufsätze betreffen die |
römische Kultur in Württemberg. Zunächst
eine Skizze der römischen Okkupation Süd-
westdeutschlands von Goeßler, dem es
geglückt ist, zum erstenmale auf dem rechten
Donauufer bei Rißtissen zwei übereinander
liegende Erdkastelle von 1.68 ha und 1.9 ha
Flächeninhalt aufzudecken. Nach Ausweis
der Keramik ist das kleinere unter Claudius
errichtet, während die Vergrösserung in
vespasianische Zeit gehört. Wichtig ist die I
nur begonnene Untersuchung der Baracken- j
bauten, deren Fortführung in Aussicht
gestellt wird.
Die in Rißtissen gefundenen Sigillaten
•sind von R. Knorr mit gewohnter Sach-
kenntnis behandelt. Besonders wertvoll
und als ein bequemes Hilfsmittel willkommen
ist die chronologische Tabelle der südgal-
lischen Bilderschüsselfabrikanten auf S. 57.
Über einen andern wichtigen Kastell-
fund berichtet F. H e rt 1 ei n : Kastell Opie-
Oberdorf bei Bopfingen. Damit wird die
Lücke, die zwischen Heidenheim und
Munningen noch geblieben war, glücklich
geschlossen. Es ist ein Erdkastell von
1.8 ha Flächeninhalt, der am Ende des
1. Jahrhunderts einer cohors quingenaria
entspricht. Die Erbauung setzt H. ums
Jahr 120, was mir wegen des mehrfachen
Vorkommens südgallischer Sigillata nicht
statthaft erscheint. Eher wird man der
Auffassung Barthels (VI. Bericht der RGK
'S. 172) beitreten müssen, daß Oberdorf von
den Albkastellen (Burladingen, Gomadingen,
Donnstetten, Urspring, Heidenheim) einer-
seits und Gnotzheim und Weißenburg
anderseits wegen seiner Lage nicht zu
trennen ist und wie diese ins Ende des
1. Jahrhunderts zurückgeht. Über die
Gleichsetzung des neuen Kastells mit dem
Opie der Tabula Peutingeriana und die
anderen Identifikationen der Stationen an
der Straße Regensburg—Köngen wage ich
ohne genauere Kenntnis der lokalen Straßen-
forschung nicht zu urteilen.
Hieran schliesst sich der Bericht von
VEREINE, MUSEEN u. a.
20. Ausgrabungsgesetz in Preussen. Am
4. März ds. Js. hat das preussische Abgeord-
netenhaus das Ausgrabungsgesetz in
dritter Lesung angenommen, nachdem es
schon vorher die Genehmigung des Herren-
hauses gefunden hatte. Der Zeitpunkt, dass
der Entwurf Gesetzeskraft erhält, steht also
Biichdruckeref von
O. Paret über die Ausgrabung des Bade-
gebäudes eines römischen Gutshofes bei
Enzberg. Es ist in der Grundrißanlage
einigen benachbarten Bädern der Pforz-
heimer Gegend eng verwandt und reprä-
sentiert mit ihnen einen besonderen Typus
des Villenbades.
Schließlich bespricht L. Sontheimer
einen noch nicht bekannten Stempel des
Augenarztes Honestius Lautinus, der wahr-
scheinlich in Rottweil gefunden ist. Die
genannten Krankheiten und Medikamente
sind durchweg aus der medizinischen
Literatur und von andern Stempeln bekannt.
Bonn. Oelmann.
K. Hähnle und S. Wenz, Führer durch 19.
die Sammlung Römischer Alter-
tümer in Haltern. Haltern i.W. 1913.
Die beiden Verfasser geben in dem
Führer in zusammenhängender Darstellung
eine klare Zusammenfassung des Ergeb-
nisses an Fundstücken der Halterner Aus-
grabungen, und zwar wie üblich nach dem
Material geordnet, in einem praktischen,
kurz gehaltenen Auszug. Die Keramik von
K. Hähnle, alles übrige von S. Wenz. Wer
das Museum besucht hat, kann sich mit
diesem Büchlein den Gesamteindruck des
Geschehenen in der Erinnerung festhalten,
aber auch jeder, der sonst für Haltern In-
teresse hat, würde schon aus diesem Ex-
zerpt rasch einen guten Überblick darüber
gewinnen können, was ein grosser Lager-
platz aus augusteischer Zeit an Fund-
stücken zurückgelassen hat.
Druck und Ausstattung entsprechen
leider nicht ganz dem sorgfältig ausgear-
beiteten Inhalt. Hoffen wir, dass die erste
Auflage dieses Führers bald durch den
regen Besuch des schönen, lehrreichen
Museums verbraucht sein wird. Für die
zweite Auflage wären neben den allgemei-
nen Übersichten jeweils eine kurze Nen-
nung der hervorragendsten Sammlungs-
stücke und die Beigabe eines Grundrisses
des Museumssaales, auf dem die Anordnung
mit einem Blick erfasst werden kann, er-
wünscht. Sperrdruck, Wechsel der Typen
und ähnliche Mittel könnten gleichfalls die
Brauchbarkeit erhöhen. Es ist schade, wenn
die aufgewendete Mühe der Bearbeiter den
Benutzern des Führers nicht voll zu Gute
kommt.
Trier. E. Krüger.
unmittelbar bevor und der gesetzlose Zu-
stand, die Ausgrabung von Händlern und
anderen Unberufenen, hat nun endlich sein
Ende erreicht und es sind auch in Preussen
die Bodenaltertümer, die Urkunden unserer
ältesten Geschichte, unter sicheren staat-
lichen Schutz gestellt.
Jacob Lintz in Tripr.