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ergibt aber 343 mp., was man aus der Differenz mit gelegentlicher Zählung nach
Leugen erklärt. Hier ist p. 371 die Entfernung Trier—Metz ohne Zwischen-
station auf 34 mp angegeben.
Zangemeister (a. a. O.) gibt die Gesamtlänge der Straße auf dem linken
Ufer: 90,3 Kilometer; die der auf dem rechten: 85 Kilometer.
Es entsprechen aber:
90,3 Kilometer = 60,5 mp = 40,7 Leugen;
85 ,, = 5 7 „ = 38,3
Diesen Zahlen entspricht keine der drei überlieferten: 62, 28 und 34.
Zangemeister hat deshalb im It. Ant. p. 371 XXXIIII in XXXVIII ge-
ändert und bezieht sie auf die Straße am rechtenUfer, nach Leugen gemessen.
Die Zahl 62 der Tab. Peut. paßt allein zu den 60,5 mp der Straße vom
linken Ufer, nach römischen milia pass, gerechnet; und man wird daher
Ricciacum und Caranusca nicht in Ritzingen und Elzingen, sondern auf dem
linken Moselufer suchen müssen.
Dieselbe Straße aber meint — gegen Zangemeisters Ansicht — doch
wohl auch das It. Ant. p. 240; denn die Zahl 28 ist offenbar zu gering und
das nächstliegende ist dann doch, daß zwei Stationennamen und einmal XII
ausgefallen ist; dann erhalten wir 28 + 12 — 40, d. h. die Länge der Straße
am linken Ufer nach Leugen gemessen.
Zum Schlüsse möchte ich auch hier Herrn Prof. Dr. N. van Werveke
meinen Dank aussprechen, ebenso Herrn Prof. Dr. J. Wilhelm, Sekretär der
histor. Abteilung des Grossh. Instituts in Luxemburg für die freundliche
Übermittelung eines Abklatsches und Herrn K. Beck, Hauptmann und Kom-
pagniechef im luxemburgischen Freiwilligencorps, dessen Entgegenkommen
mir ermöglichte, die auf dem Festungswalle hinter der Heiliggeistkaserne
aufgestellten Fragmente vom Titelberg (jetzt CIL XIII, n. 11344) zu sehen
und zu kopieren.
Heidelberg. H. Finke.
Pan(n)a conmunis.
38. Das vorstehend abgebildete Sgraffitofragment(Abb. 28) auf dem Randstück einer
Sigillataschüssel der Form Drgd. 37 von etwa 11V2 cm Radius lichter Weite, jetzt
im Stadtmuseum zu Passau, wurde bei einem Querschnitt durch den Graben des
Kastells Boiodurum am rechten Innufer bei Passau in der Grabenfüllung nahe
der Außenböschung gefunden.
Völlig erhalten sind die Worte pan(n)a conmunis. Daß das in den Töpfer-
rechnungen von La Graufesenque wiederholt begegnende panna die Bilderschüssel
bedeutet, steht seit dem Sgraffitofunde vom Zugmantelkastell fest (W. Barthel, ORL,
Nr.6: Zugmantel S. 156Nr. 4 zuTaf. XXVIII
Fig. 58 und 58a) und wird durch unsern
Sgraffito, der das Wort unorthographisch
mit einfachem n wiedergibt, neuerdings
bestätigt. Die ganze Aufschrift scheint
zu besagen, daß die Schüssel gemeinsamer
Besitz einer Mehrheit von Personen, hier
wohl Militärpersonen, war, wenn man
conmunis nicht auf die Qualität des Gefäßes
beziehen will, was ungereimt wäre, oder
auf die Art seiner Verwendung — „Gefäß
für allerlei Bedarf“ oder „zur gemeinsamen
Aufnahme verschiedener Sachen“ —•, was weniger nahe liegen dürfte und unter
den mir bekannt gewordenen Sgraffiti kein Analogon findet. Desto besser läßt
sich die andere Auffassung vertreten. Was vor pa(n)na conmunis steht, muß ihr
zufolge die Bezeichnung jener Körperschaft sein, deren Eigentum die Schüssel
Abb. 28. Sigillata-Randstück mit Graffito.
ergibt aber 343 mp., was man aus der Differenz mit gelegentlicher Zählung nach
Leugen erklärt. Hier ist p. 371 die Entfernung Trier—Metz ohne Zwischen-
station auf 34 mp angegeben.
Zangemeister (a. a. O.) gibt die Gesamtlänge der Straße auf dem linken
Ufer: 90,3 Kilometer; die der auf dem rechten: 85 Kilometer.
Es entsprechen aber:
90,3 Kilometer = 60,5 mp = 40,7 Leugen;
85 ,, = 5 7 „ = 38,3
Diesen Zahlen entspricht keine der drei überlieferten: 62, 28 und 34.
Zangemeister hat deshalb im It. Ant. p. 371 XXXIIII in XXXVIII ge-
ändert und bezieht sie auf die Straße am rechtenUfer, nach Leugen gemessen.
Die Zahl 62 der Tab. Peut. paßt allein zu den 60,5 mp der Straße vom
linken Ufer, nach römischen milia pass, gerechnet; und man wird daher
Ricciacum und Caranusca nicht in Ritzingen und Elzingen, sondern auf dem
linken Moselufer suchen müssen.
Dieselbe Straße aber meint — gegen Zangemeisters Ansicht — doch
wohl auch das It. Ant. p. 240; denn die Zahl 28 ist offenbar zu gering und
das nächstliegende ist dann doch, daß zwei Stationennamen und einmal XII
ausgefallen ist; dann erhalten wir 28 + 12 — 40, d. h. die Länge der Straße
am linken Ufer nach Leugen gemessen.
Zum Schlüsse möchte ich auch hier Herrn Prof. Dr. N. van Werveke
meinen Dank aussprechen, ebenso Herrn Prof. Dr. J. Wilhelm, Sekretär der
histor. Abteilung des Grossh. Instituts in Luxemburg für die freundliche
Übermittelung eines Abklatsches und Herrn K. Beck, Hauptmann und Kom-
pagniechef im luxemburgischen Freiwilligencorps, dessen Entgegenkommen
mir ermöglichte, die auf dem Festungswalle hinter der Heiliggeistkaserne
aufgestellten Fragmente vom Titelberg (jetzt CIL XIII, n. 11344) zu sehen
und zu kopieren.
Heidelberg. H. Finke.
Pan(n)a conmunis.
38. Das vorstehend abgebildete Sgraffitofragment(Abb. 28) auf dem Randstück einer
Sigillataschüssel der Form Drgd. 37 von etwa 11V2 cm Radius lichter Weite, jetzt
im Stadtmuseum zu Passau, wurde bei einem Querschnitt durch den Graben des
Kastells Boiodurum am rechten Innufer bei Passau in der Grabenfüllung nahe
der Außenböschung gefunden.
Völlig erhalten sind die Worte pan(n)a conmunis. Daß das in den Töpfer-
rechnungen von La Graufesenque wiederholt begegnende panna die Bilderschüssel
bedeutet, steht seit dem Sgraffitofunde vom Zugmantelkastell fest (W. Barthel, ORL,
Nr.6: Zugmantel S. 156Nr. 4 zuTaf. XXVIII
Fig. 58 und 58a) und wird durch unsern
Sgraffito, der das Wort unorthographisch
mit einfachem n wiedergibt, neuerdings
bestätigt. Die ganze Aufschrift scheint
zu besagen, daß die Schüssel gemeinsamer
Besitz einer Mehrheit von Personen, hier
wohl Militärpersonen, war, wenn man
conmunis nicht auf die Qualität des Gefäßes
beziehen will, was ungereimt wäre, oder
auf die Art seiner Verwendung — „Gefäß
für allerlei Bedarf“ oder „zur gemeinsamen
Aufnahme verschiedener Sachen“ —•, was weniger nahe liegen dürfte und unter
den mir bekannt gewordenen Sgraffiti kein Analogon findet. Desto besser läßt
sich die andere Auffassung vertreten. Was vor pa(n)na conmunis steht, muß ihr
zufolge die Bezeichnung jener Körperschaft sein, deren Eigentum die Schüssel
Abb. 28. Sigillata-Randstück mit Graffito.