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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 1.1889/​90

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Aus dem Münchener Kunstleben, [2]
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Verschiedenes / Inserate
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https://doi.org/10.11588/diglit.3772#0252

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491

Aus dem Münchener Kunstleben. — Die Mao Kinley-Bill im Vereinigten Staaten-Kongress.

492

Basel. Mächtige Nagelfluhbrocken sperren dort dem
jungen Strome den Weg und in tosendem Wellen-
schläge rasen die grünen Wogen über die gewaltigen
Hindernisse hernieder. Von ganz eigenem Reize und
auch eigen in der einfachen Art der Technik sind
mehrere grössere Bilder, die mit Aquarell unter-
tuscht und dann mit Temperafarben leicht über-
gangen sind, wobei ausserdem die ganze Zeichnung
in Konturen mit der Rohrfeder gehalten ist, so z. B.
der Blick von oben in ein Thal des Taunus, ferner
ein Blick vom Taunus nach der Mainebene. Gerade
in letzterem Stücke liegt eine Poesie und Feinheit
der Empfindung, wie man sie sonst nur bei Rich-
terschen oder Schwindschen Arbeiten zu sehen ge-
wohnt ist. Das gleichmässige Behandeln von Flächen
in einem klaren, durchsichtigen aber nicht glasigen
Tone mit bestimmt der Form folgenden Schatten,
das Thoma bei verschiedenen seiner Bilder ange-
wendet hat, giebt der Erscheinung etwas Grosses,
ungemein Körperhaftes und dabei Wahres. Andern-
teils lässt er zuweilen alle Kraft der Palette wirken,
ohne indessen nur auf das Erreichen von „interes-
santen Farbenflecken" auszugehen, ein Schlagwort, das
heute sich allzu grosser Beliebtheit erfreut. In mannig-
facher Auffassung sodann behandelt er das Thema
„Heilige Familie", wovon eines, Ruhe an schattigem
Bergeshang, wirklich alle Vorzüge eines, was man
sagt, guten Bildes in sich vereinigt, kräftige Licht-
wie Schattenwirkung, ohne dass er dabei im einen
kreidig, im andern russig geworden wäre. Endlich
wären noch verschiedene Porträts zu erwähnen, die
sich dem Gesagten vollständig anschliessen. Eigen-
artig ansprechend und von phantastischer Wirkung
ist ein kleines solches Stück, das den Künstler selbst
und seine Frau darstellt, wie sie zusammen irgend
etwas betrachten. Vor ihnen schwingt sich ein
reizend rundlicher Amor in der blauen Luft auf,
von rückwärts, angethan mit grossem Schlapphut,
rückt Freund Hein zu der Unterhaltung der beiden.
Es würde zu weit führen, sich hier allzu sehr ins
Detail der zahlreichen Arbeiten einzulassen, — es sind
bei fünfzig Stück. Soviel steht indessen fest, dass
Thoma wohl mit unter die bedeutsamsten neueren
Erscheinungen der modernen deutschen Kunst ge-
zählt werden muss.

Unter den mancherlei Porträts endlich, die in
letzter Zeit, von verschiedener Hand gemalt, zur Aus-
stellung kamen, ist eins zu nennen, das alle übrigen
gleichzeitig ausgestellten vollständig in den Hinter-
grund drückte, das neueste Bismarckporträt von
Fi-anz v. Lenbach. Es zeigt den Kanzler in sitzender

Stellung und voller Kürassieruniform, den blanken
Stahlhelm auf dem Kopfe. Unter den zahlreichen
Arbeiten Lenbachs, die dasselbe Thema behandelten,
ist dies letzte wohl Unbestrittenermassen das hervor-
ragendste; denn es trägt in einer wahrhaft wuchtigen
Art und Weise das Gepräge des Mannes an sich,
den es darstellt, und der Künstler hat damit förm-
lich einen Schlussstein in die Suite seiner dem
gleichen Zwecke dienenden Arbeiten gesetzt. Die
markige, man möchte beinahe sagen, bildhauerisch
gedachte Zeichnung entspricht dabei einer Leucht-
kraft der Farbe, welche an die besten alten Meister
erinnert.

DIE MAC KINLEY-BILL IM VEREINIGTEN
STAATEN-KONGRESS.

Im 51. nordamerikanischen Kongress, 1. Sitzung,
hat ein gewisser Mac Kinley eine neue die Einfuhr
von Kunstwerken betreffende Bill eingebracht, welche
hier verzeichnet zu werden verdient. Dieselbe ist
zweimal am 16. April 1890 gelesen und auf An-
ordnung des Repräsentantenhauses, nachdem sie dem
sog. Committee of the Whole House on the state
of the Union übermittelt war, gedruckt worden.

Die Bill lautet: 758. Zollfrei sollen eingehen
Gemälde in Ol- oder Wasserfarben, falls sie die Er-
zeugnisse eines Malers oder Künstlers von Profession
sind, und ebenso Bildwerke, geschnitten, gemeisselt
oder anderswie mit der Hand aus einem festen
Marmor- oder Steinblock von einem Bildhauer von
Profession hergestellt, falls nicht anderweit in diesem
Gesetz für sie bestimmt ist.

759. Zollfrei sollen eingehen Kunstwerke von
amerikanischen, zeitweilig auswärts sich aufhaltenden
Künstlern, einschliesslich der Gemälde auf Glas, falls
eingeführt ausdrücklich zur Schenkung an ein Natio-
nalinstitut oder eine Staats- oder Stadtkorporation
oder inkorporirte religiöse Gesellschaft oder ein Kolleg
oder anderes öffentliches Institut, mit Ausnahme des
eingebrannten oder gemalten Fensterglases oder
dgl. Glasfenster; doch soll die Verfügung über zu
machende Ausnahmen von den Bestimmungen des
Sekretärs des Schatzamtes abhängen.

760. Kunstwerke, Zeichnungen, Stiche, Photo-
graphien und philosophischer und naturwissenschaft-
licher Apparat von aus dem Auslande kommenden
Künstlern von Profession, Dozenten oder Gelehrten,
eingeführt zur zeitweiligen Ausstellung und zur
Illustration und Förderung von Kunst, Wissenschaft
oder Industrie der Vereinigten Staaten und nicht
 
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