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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 1.1889/​90

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Rosenberg, Adolf: Die Konkurrenz um das Nationaldenkmal für Kaiser Wilhelm
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.3772#0015

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KUNSTCHRONIK

WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE.

Ankündigungsblatt des Verbandes der deutschen Kunstgewerbevereine,

HERAUSGEBER:

CARL VON LÜTZOW und ARTHUR PABST

WIEN
Theresianumgasse 25.

KÖLN

Kaiser-Wilhelmsriiig 24.

Verlag von E. A. SEEMANN in LEIPZIG, Gartenstr. 15. Berlin : W. H. KÜHL, Jägerstr. 73.

Neue Folge.

I. Jahrgang.

1889/90.

Nr. 2. 17. Oktober.

Die Kunstchrouik erscheint als Beiblatt zur „Zeitschrift für bildende Kunst" und zum „Kunstgewerbeblatt" monatlich dreimal, in den
Sommermonaten Juli bis September monatlich einmal. Der Jahrgang hostet 8 Mark und umfasst 33 Nummern. Die Abonnenten der „Zeit-
schrift für bildende Kunst" erhalten die Kunstchronik gratis. — Inserate, ä 30 Pf. für die dreispaltige Petitzeile, nehmen ausser der Ver-
lagshandlung die Annoncenexpeditionen von Haasenstein & Vogler, Rud. Mosse u. s. w. an.

DIE KONKURRENZ UM DAS NATIONAL-
DENKMAL FÜR KAISER WILHELM.

Wie seit Menschengedenken bei allen Kon-
kurrenzen, so hat auch bei derjenigen um das Kaiser-
Wilhelm-Denknial, deren Ausfall nicht bloss die
künstlerischen, sondern auch die weitesten Kreise
des Volkes mit grösster Spannung entgegensahen,
das Urteil des Preisgerichts allgemein eine grosse
Überraschung hervorgerufen, ausnahmsweise aber
nicht, weil man etwa dem Preisgericht zum Vorwurf
machen könnte, dass ein unwürdiges Projekt mit
einem Preise gekrönt worden ist, sondern weil das
Urteil jeglichen Kommentars entbehrt und auch nicht
einmal eine sichere Vermutung über die zunächst
bevorstehenden, weiteren Massregeln zulässt. Unklar
und jeglicher Auslegung fähig wie das Preisaus-
schreiben ist auch das Urteil. Ersteres verhiess,
dass „auf Grund der Ergebnisse zum mindesten über
den Platz des Denkmals Entscheidung getroffen,
über die Gestaltung des Denkmals selbst aber, soweit
darüber nicht gleichzeitig entschieden wird, noch ein
weiterer Wettbewerb herbeigeführt werden kann."
Durch diese Bestimmung ist eine grosse Anzahl von
Bildhauern zu einem nicht unbeträchtlichen Aufwand
in Ausführung von zum Teil sehr umfangreichen
und ins Einzelne gehenden Modellen veranlasst worden,
und das Urteil des Preisgerichts macht die Annahme
wahrscheinlich, dass es den Preisrichtern zunächst
um Gewinnung einer architektonischen Grundlage zu
thun war, da die mit den ersten Preisen gekrönten
Entwürfe Zeichnungen von Architekten und die vier
mit zweiten Preisen gekrönten plastischen Modelle

sämtlich durch eine reiche Architektur ausgezeichnet
sind. Eines der letzteren hat sogar einen vorwiegend
architektonischen Charakter. Aber auch das im Preis-
ausschreiben als das „mindeste" bezeichnete Ziel, die
Entscheidung über den Platz, ist noch nicht erfolgt,
und es lässt sich höchstens aus dem Urteil der eine
Schluss ziehen, dass ein Platz vor dem Branden-
burger Thor innerhalb des Tiergartens bis zur West-
seite des Königsplatzes die meiste Aussicht hat. Den
Platz vor dem Brandenburger Thor haben Fritz Schaper
(Motto: „Vom Fels zum Meer") und Karl Hilgers (Motto:
„Friede") gewählt. Adolf Rüdebrand (Motto: Vivos voco)
hat einen Platz im Tiergarten dicht an der Nordseite
der Charlottenburger Chaussee zwischen dem Branden-
burger Thor und der Siegesallee angenommen. Bruno
Schmitz (Motto: „Für Kaiser und Reich") hat sich für
einen Platz oberhalb der Kreuzung der letzteren mit
der Charlottenburger Chaussee entschieden, und 11 '//-
heim Heilig und Paul Pfann (Motto: „Kaiser und
Reich") wollen ein architektonisches Gegenstück zu
dem Reichstagsgebäude Wallots, in dessen Baubüreau
sie thätig sind, auf der Westseite des Königsplatzes
aufstellen. Nur Johannes Schilling (Motto: „Deutsch")
ist in der inneren Stadt geblieben, indem er den
Opernplatz für besonders geeignet gehalten hat.

Es hiesse nur den Streit vom vorigen Jahre er-
neuern, wenn man das Für und Wider hinsichtlich
der fünf in Frage kommenden Plätze erörtern wollte,
zumal da das Urteil nicht bloss in Bezug auf die
Platzfrage, sondern auch in Bezug auf die Gestaltung
des Denkmals selbst keinen sicheren Ausgangspunkt
für irgend eine erspriessliche Diskussion geschaffen
hat. Unter welchen Gesichtspunkten man auch das


 
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