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Allgemeine Literaturzeitung: Supplemente zur allgemeinen Literatur-Zeitung — 1785 (1787)

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Supplemente zur Allgemeinen Literatur-Zeitung vom Jahre 1785 - Erste Lieferung
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Numero 8
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https://doi.org/10.11588/diglit.47940#0039
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31

ZUR A. L. Z.

Nachtripperg tadelt der Verf. mit Recht, empfiehlt
aber gleich nachher Oele, die durch Reiben in ei-
nem bleyernen Mörsel einen guten Theil Bley in
(ich genommen haben, von denen, wie er unstrei-
tig zu rasch behauptet, niemals einiger Schaden
entliehe, auch da nicht, wenn schön Neigung zur
Abzehrung und Verhärtung der Drüsen vorhanden
sey. Von mehrern andern Veranlagungen des Nach-
trippers , z. B, von der Gichtmaterie u. s. w. spricht
er nicht. Ohne die nothtyendige Rücksicht auf
die Constitution und Ursachen zu nehmen, behaup-
tet er allgemein, dass der gutartige weisse Fluss
bey Frauen immer auf abführende und Harkende,
und der mit Schärfe verwickelte auf Quecksilber-
mittel weiche. Wider den Krebs derGebärmutter wird
unbedingt, und ohne dass der Verf. die nöthigen
Einschränkungen beybringt, das Rattenpulver em-
pfohlen. Zur Heilung der allgemeiner geworde-
nen Seuche wird die Flenkische Ausiösung des ro-
hen Quecksilbers und der Sublimat am meisten ge-
rühmt und von dem letztem versichert, dass er nie
Speichelssuss errege, noch sünsten sehr bedenklich sey.
GESCHICHTE.
Frankfurt an der Oder, beyStrauss: Sitten
lind Gebrauche der Europäer im Fund FI psahr.
hundert. Aus einem alten Denkmale beschrieben
von Friedrich Chrißoph Jonathan Fischer, 1784.
216 S. 8.
Zwar sind wir von den Sitten und Gebräuchen
unserer Vorfahren nicht so enthusiastische Vereh-
rer, als Hr. Prof. Fischer, welcher uns versichert:
„nirgends herrsche eine solche Einfachheit in den
„Begrisfen, nirgends eine solche Harmonie in den
„Grundsätzen, als in ihrer Sittenlehre und Gesetz-
„gebung; die Menschheit scheine hier wiederum
„ihre ächten und unwandelbaren Rechte ungestört
„zu geniessen, und mit dem edeln Stolze einer un-
ä,angetastetenFreyheit zu triumphiren; die Tugend
„zeige lieh hier ganz ungeschmückt in ihrer ersten
„Einfalt; die Nachforschung derselben sey mit ei-
niger Demüthigung verknüpft: denn wir würden
„auf jedem Schritte gewahr werden, dass wir heut-
zutage mit ihnen beynahe nichts mehr, als den
„Namen gemein hätten, und dass eben so sehr, als
„sie lieh ehemals bestrebten, es allen Nationen an
„Rechtschaffenheit und Heldenmuthe zuvor zu thun,
„wir uns itzt bemühten, allen diesen an Unart und
„Thorheiten nichts nachzugeben.,, Wir halten Viel-
mehr solche übertriebene Lobsprüche für eine gro-
sse Ungerechtigkeit gegen unser Zeitalter, und sie
machen uns mit Recht den Schriststeller, welcher
mit solchen Gesinnungen die Geschichte unserer
Stammväter erläutern will, verdächtig. Indeisen
räumen wir dem Verf. die Wahrheit einer andern
Behauptung gern ein, dass es dem unerachtet al-
lerdings der Mühe werth sey, der genauem Unter-
suchung der Sitten und Gebräuche unserer Vorfah-
ren mehrere Aufmerksamkeit zu widmen, als der

Untersuchung der GrlecWschen Uhd Romifchen, in-
dem diese freylichlängst mehr und genauer erforscht
worden sind, als jene. Doch wir müßen zum Bu-
che selbst kommen. Es ist dies eigentlich nichts
anders als ein neuer Commentar über das von ihm
1780 herausgegebene Gedicht de prima expeditione
Attilae ac de rebus geftis IFaltharii Aquitanorum
principis, welches auch Hr. Bibliothekar Molter
1782 metrisch übersetzt herausgegeben hat. Nach
Anleitung desielben erläutert er hier mit seiner ge-
wöhnlichen grossen Belesenheit die Sitten und Ge-
bräuche der Europäer jenes Zeitalters, und bestärkt
die von ihm schon ehemals vorgetragene Meinung,
dass dies Gedicht nicht viel später, als im sechsten
Jahrhunderte geschrieben sey. Wir hätten sehr ge-
wünseht, und gewiss wiinseht jeder Leser es mit
uns, dass dies in einiger Ordnung geschehen , und
die ganze Abhandlung nach den verschiedenen
Sitten und Gebräuchen in gewiße Kapitel eingetheilt
worden wäre. Denn so würde sie nicht nur weit
angenehmer zu lesen, sondern auch beym Nach-
schlagen, besonders da sie, nach der schliinmen
Mode unsers Zeitalters, gar kein Register hat, weit
brauchbarer seyn. Aber man weiss leider schon,
dass eine solche Ordnung des Verfasiers Sache gar
nicht ist. Man findet daher auch hier alles unor-
dentlich unter einander. So werden z. B. die da-
mals üblichen Waffen nicht auf einmal und zusam-
men erläutert, sondern es kommt bald hier, bald
da etwas davon vor, untermischt mit Erläuterun-
gen der damals üblichen Gastmähler, historischen
Anmerkungen u. s. w. Uebrigens aber werden
Freunde der deutsehen Geschichte und Alterthü-
mer unter manchen schon bekannten, und hier nur,
manchmal zum Ueberssusse, aufs neue bestärkten,
auch verschiedene angenehme und nützliche Be-
merkungen hier finden, von denen wir aber, des
Raums wegen, keine Beispiele geben können. S.
156 ff. kommt auch eine ßestreitung der Todes-
strafen vor, worinn man jedoch nichts Neues fin-
den wird. Lächeln aber muss man, wenn der Verf.
sogar bey dieser Gelegenheit behauptet, dass schon
in dem veralteten CTiminairechte unserer Vorsah-
ren alle Verbesserungen der heutigen Criminalrech-
te enthalten wären.
Riga: Fersuche in der livländifchen Gefchichts-
kunde und Rechtsgelehrfamkeit. Erster Band. Sechs
Stücke. Von Friedrich Konrad Gadebufch. 1779-
1734. I Alphabet 8.
Von diesem Buche gehören höchstens nur die
beiden letzten Stücke in den Plan der A. L. Z., bey
denen wir daher auch bloss stehen bleiben. Sie ent-
halten folgende Aufsätze: Fon den Tfchuden, von
Herr Aiselsor und Pastor Tresurt zu Narva. Herr
Hofr. SchlÖzer, und mehrere Ge ehrte nach ihm,
welche der Verf. anfuhrt, sind der Meinung, der
Name Tfchild bezeichne die Esthen, Liwen und
Kuren, welche in.der Nachbarl'chast der rulsischen
Slaven wohnten, Dem Verf. ist dagegen ein Zwei-
ti 3 fei
 
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