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Stoffers, Gottfried [Hrsg.]; Deutsch-Nationale Kunst-Ausstellung <1902, Düsseldorf> [Hrsg.]; Industrie- und Gewerbe-Ausstellung für Rheinland, Westfalen und Benachbarte Bezirke <1902, Düsseldorf> [Hrsg.]
Die Industrie- und Gewerbe-Ausstellung für Rheinland, Westfalen und benachbarte Bezirke verbunden mit einer deutsch-nationalen Kunst-Ausstellung: Düsseldorf 1902 — Düsseldorf, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.34831#0295

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FINANZWIRTSCHAFT

277

Garantie-Schein
No.
Für Mark ....
D . . Endesunterzeichnete . . verpflichte . . sich zur Leistung eines Beitrages von
Mark. .
zwecks Bildung eines Garantiefonds, der zur Deckung eines sich etwa ergebenden Fehlbetrages bei der Ver-
anstaltung der Ausstellung dienen soll.
Zur Bekräftigung dieser Verpflichtung zahl . . d . . Unterzeichnete . . 5" o des obigen Betrages bis spätestens
zum 1. April 1899 bei einer der bekannt zu gebenden Zahlstellen ein. Ist eine Inanspruchnahme des Garantie-
fonds demnächst nicht erforderlich, so wird der gezahlte Betrag nach Beendigung der Ausstellung, spätestens
am 1. Januar 1905, zurückgezahlt, und zwar mit Zinsen bis zur Höhe von 3'/2^'o ab 1. April 1899 berechnet,
wenn und insoweit ein etwaiger Überschuss dies zulässt.
Eine Einforderung der Beiträge ist auch vor endgültiger Rechnungslage über die Veranstaltung zulässig.
Die Feststellung des Gesamtausfalles sowie die Umlage desselben auf die einzelnen Verpflichteten unterliegt
der endgültigen Prüfung und Feststellung durch den Gemeindevorstand der Stadt Düsseldorf.
Die Verpflichtung aus dieser Garantie-Zeichnung ist eine unteilbare Bring-Schuld. Aufrechnung oder Zurück-
behaltung gegen dieselbe ist ausgeschlossen.
Der Ort der Erfüllung ist Düsseldorf.
Für die Klage auf Zahlung des gezeichneten Beitrages ist das Amtsgericht in Düsseldorf ohne Rücksicht
auf den Wert ausschliesslich als Gericht erster Instanz zuständig.
Als Berechtigte stehen den Zeichnern die Herren Geh. Kommerzienrat H. Lueg, Dr. Beumer und Ingenieur
E. Schrödter, sämtlich zu Düsseldorf, als Gesamtgläubiger mit dem Rechte der Übertragung auf Dritte gegenüber.
Düsseldorf, den.1899.
Name bezw. Firma:.
Wohnung:.
In der beispiellos kurzen Zeit von zwei Wochen wurde ein Garantiebetrag von nahezu 3 Millionen Mark
gedeckt, und der gröfste Teil dieser Summe wurde durch Zeichnungen aus den Kreisen der Düssel-
dorfer Bürgerschaft sichergestellt. Die Garantiefondszeichner mufsten zum 1. April 189g 5 °/o des
gezeichneten Betrages einzahlen, und es darf zum Ruhme der Zeichner mitgeteilt werden, dafs bei
der Einziehung sich kaum Schwierigkeiten ergeben haben. Erfreulicherweise ist eine weitere
Inanspruchnahme der Garantiefondszeichner nicht erforderlich gewesen, im Gegenteil ermöglichte
es uns der günstige Abschlufs unserer Geschäfte, schon zu Weihnachten 1902 den Garantiefonds-
zeichnern die eingezahlten Beträge nebst Zins und Zinseszins zurückzuerstatten.
II. Bankkredit
Wenngleich die Summen nicht unbedeutend waren, welche dem Ausstellungsunternehmen aus
der Einzahlung der freiwilligen Leistungen zugeführt wurden, so reichten sie doch entfernt nicht
aus, den Geldbedarf der Ausstellung zu decken bis zu demjenigen Zeitpunkte, wo sie über eigene
Einnahmen verfügen konnte. Es hatten daher in entgegenkommendster Weise die sämtlichen
Düsseldorfer Banken bereits im Januar 1899 ihre Bereitwilligkeit ausgesprochen, der Ausstellungs-
leitung einen Bankkredit zu eröffnen. Sie gaben aber Verhandlungen mit der Landesbank der
Rheinprovinz anheim, sofern diese günstigere Bedingungen stellen könne. Diese Erwartung traf
ein. Im Januar 1899 teilte der Direktor der Landesbank Herr Regierungsrat Dr. Lohe dem Vor-
sitzenden der Ausstellung mit, er sei bereit, dem Kuratorium der Landesbank folgende Vorschläge
über die Eröffnung eines Konto-Korrents für die Ausstellung zu unterbreiten:
a) Die Landesbank gewährt dem Ausstellungskomitee resp. den in den Garantiescheinen genannten
Treuhändern gegen Verpfändung der aus diesen Scheinen sich ergebenden Ansprüche einen
in seiner Höhe noch näher zu vereinbarenden Kredit.
b) Die Landesbank vergütet für das Guthaben der Ausstellung bei der Landesbank einen festen
Zinsfufs von 3^/2 °/o jährlich; sie berechnet für Vorschüsse den Banksatz der Reichsbank,
mindestens 3^/4 °/o Zinsen jährlich.
c) Die ganze Rechnung wird provisionsfrei geführt.
Das Kuratorium der Landesbank erteilte laut Schreiben vom 11. März 1899 diesen, für die Aus-
stellung überaus vorteilhaften und von warmem Interesse für das Ausstellungs-Unternehmen ein-
gegebenen Vorschlägen seine Zustimmung; es bestimmte gleichzeitig, dafs der Kredit zunächst
30 °/o des Garantiefonds nicht übersteigen solle. Behufs Sicherstellung der Landesbank wurde
sodann die Verpfändung der Garantiescheine zu Gunsten der Landesbank seitens des Ausstellungs-
Vorstandes bewirkt, nachdem die in den Garantiescheinen genannten Treuhänder zunächst ihre
Ansprüche an den Ausstellungsvorstand übertragen hatten. Auch wurde eine scharfe Prüfung über
die Bonität der Garantiezeichner durch Sachverständige vorgenommen, wobei sich erfreulicherweise
ergab, dafs nur ein verhältnismäfsig geringer Bruchteil als zweifelhaft anzusehen sei.

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