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Stoffers, Gottfried [Hrsg.]; Deutsch-Nationale Kunst-Ausstellung <1902, Düsseldorf> [Hrsg.]; Industrie- und Gewerbe-Ausstellung für Rheinland, Westfalen und Benachbarte Bezirke <1902, Düsseldorf> [Hrsg.]
Die Industrie- und Gewerbe-Ausstellung für Rheinland, Westfalen und benachbarte Bezirke verbunden mit einer deutsch-nationalen Kunst-Ausstellung: Düsseldorf 1902 — Düsseldorf, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.34831#0261

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LOTTERIE

243

Lotterie


ie Veranstaltung einer Lotterie gehört zu dem ständigen Programm ailer Ausstellungen.
Sie giebt die erfreuliche Gelegenheit, durch Ankauf der Gewinne eine nicht unbedeutende
Zahl der Aussteller für die Opfer, welche sie dem Ausstellungsunternehmen gebracht haben,
einigermafsen zu entschädigen. Auch bietet sie zahllosen Ausstellungsbesuchern die
Möglichkeit, ein Andenken an die Ausstellung mitzunehmen mit der Anwartschaft auf
hübsche Gewinne, und sie bezweckt endlich, dem Ausstellungsunternehmen einen nicht unerheb-
lichen Gewinn zuzuführen. Auf Grund der günstigen Erfahrungen, welche man bei der 80 er Aus-
stellung mit dem leichten Absatz der Lose gemacht hatte, erteilte daher schon am 24. März i8gg
der nach dem Organisationsplan zuständige Gesamtvorstand seine grundsätzliche Zustimmung zur
Veranstaltung einer Lotterie, indem er im übrigen die Bestimmung über die Zahl der Lose und
Gewinne dem Arbeits-Ausschufs überliefs.
Zweifelsohne würde es für den finanziellen Erfolg der Lotterie bedeutsam geworden sein, wenn
die Möglichkeit Vorgelegen hätte, die Gewinne ausschliefslich in barem Gelde bestehen zu lassen.
Da aber eine Genehmigung für eine reine Geldlotterie nicht zu erwarten war, so beschlossen
Finanz- und Arbeits-Ausschufs, wenigstens den Versuch zu machen, dafs eine sogenannte gemischte
Lotterie die behördliche Zustimmung finden möge. Dieser Weg erwies sich als gangbar. Der
unter dem 1. März igoi dem Herrn Regierungspräsidenten zu Düsseldorf überreichte Lotterieplan
sah bei 1200000 Losen ä 1 M. insgesamt iyg53 Gewinne im Werte von 300000 M. vor. Diese
Gewinne sollten für einen Betrag von 133000 M. in barem Gelde bestehen mit einem Höchst-
gewinn von 80000 M., während für den Rest von 363000 M. Wertgegenstände von Ausstellern
angekauft werden sollten. Als Absatzgebiet war die gesamte preufsische Monarchie in Antrag ge-
bracht. Durch Erlafs vom 23. Juli igoi erklärten die zuständigen Ressortminister, sie seien bereit,
das Gesuch um Genehmigung einer gemischten Lotterie zu befürworten, doch sei die Lotterie auf
Rheinland, Westfalen, Hessen-Nassau und Hannover zu beschränken und die Geldgewinne von
zusammen 133000 M. seien derart zu verteilen, dafs der Höchstgewinn von 80000 M. auf höchstens
40 000 M. herabgesetzt werde.
Der nunmehr aufgestellte Lotterieplan enthielt bei insgesamt iy g3ö Gewinnen y Geldgewinne
von 40000, 30000, 20000, 15000 und dreimal je roooo M., ferner an Wertgegenständen 4 Gewinne
zu je 5000 M., 10 zu je 3000 M., 10 zu je 2000 M., 15 zu je 1000 M., 60 zu je 500 M., 150 zu je
300 M., 200 zu je 100 M., 500 zu je 30 M., 1000 zu je 30 M., 2000 zu je 20 M., 4000 zu je 10 M.,
10000 zu je 5 M. Dieser abgeänderte Plan fand durch Kabinetsordre vom 11. November igoi die
Allerhöchste Genehmigung mit der Einschränkung, dafs der Vertrieb der Lose nur für die Provinzen
Rheinland, Westfalen und Hessen-Nassau unter Ausschlufs von Hannover gestattet wurde. Schon
vor Eingang der Allerhöchsten Genehmigung waren eingehende Verhandlungen mit Banken und
Lotteriegeschäften wegen Übernahme des Gesamtvertriebs für feste Rechnung geführt worden,
indes ohne Erfolg. Die Ausstellungsleitung hatte bei einem Gesamtabsatz von 1200000 Losen
auf einen Gewinnüberschufs von 300000 M. gerechnet. In den Verhandlungen mit den Lotterie-
geschäften ergab sich aber mit Sicherheit, dafs bei einer etwaigen Übertragung gegen feste Rechnung
unter keinen Umständen der etatsmäfsig erwartete Gewinn zu erreichen sei, da einmal ein besonderes
Interesse zur Übernahme der Lotterie bei den Lotteriegeschäften mit Rücksicht auf das beschränkte
Absatzgebiet überhaupt nicht vorhanden war und da zum weitern die Erhöhung der Reichsstempel-
abgabe von 10 auf 20 °/o die Angebote der Lotteriehrmen ungünstig beeinflufste. Bei dieser Sachlage
erachteten die zuständigen Ausschüsse es für ratsam, den Vertrieb der Lose in eigener Regie zu
bewirken und sich hierbei der Mitwirkung eines erfahrenen Lotteriekollekteurs zu bedienen. Es
wurde daher dem Lotteriekollekteur Herrn Ferdinand Schäfer zu Düsseldorf der ausschliefsliche
Vertrieb der Lose übertragen gegen eine Provision, welche für die in dem Verkaufslokal in
Düsseldorf sowie innerhalb des Ausstellungsgeländes verkauften Lose 10 "/o, für die nach auswärts
 
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