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Vergleichung der Steuerkräfte der thüringischen Staaten mit
den nunmebr gesteigerten Lasten dürfte jene ministerielle Er-
klärung rechtfertigen.
Für Sachsen-Weimar beträgt der finanzielle Mehraufwand
für die Zeit vom 1. Oktober 1867 bis 31. Dezember 1868,
bis zum Beginn der neuen Finanzperiode, 365,028 Thlr. Zur
Deckung dieses Mehrbedarfs sind die bereiten Mittel, die aus
den Rechnungsjahren 1867 und 1868 sich ergebenden etats-
mäßigen Ueberschüsse, die außerordentliche Schuldentilgung u.
dgl. bestimmt, womit 195,331 Thlr. aufgebracht werden; zur
Deckung des Restes von 169,697 Thlr. werden alle Sporteln
um 50 Prozent und die gejammte Einkommensteuer ebenfalls
um 50 Prozent erhöht.
In Reuß j. L., mit jährlicher Staatsausgabe von circa
300,000 Thlr., berechnet sich die Mehrausgabe vom 1. Juli
bis 31, Dezember 1868, also für 14/r Jahre, ohne die Marine-
beiträge, auf 134,370 Thlr. Zur Deckung muffen noch 2 Ter-
mine Grund- und 3 Termine Gewerbe- und Personalsteuer
mehr für 1867, und 4 Grund-, 5 Gewerbe- und 9 Personal-
steucr-Termine mehr für 1868 ausgeschrieben; ferner die
Etatsüberschüsse vom 1. Juli 1867 bis 31. Dezember 1868,
auf 9754 Thlr. veranschlagt, dann die etatisirte Schuldcntil-
gungsrate für 2 Jahre mit zusammen 8400 Thlr., endlich ein
Theil der Bestände der Haupt-Staatskasse, zur Zeit circa
100000 Thlr. betragend, verwendet werden. Kurz, die Steuer-
kraft wird bis zum Höchsten angespannt, cs werden keine
Schulden getilgt und der letzte Sparpfennig im Haushalt auf-
gezehrt.
Das sind die verzweiflungsvollen Mittel, welche die einzel-
nen thüringischen Kleinstaaten zur Fristung ihrer Existenz auf-
zuwcnden gezwungen sind.
Man wird allerdings im Innern mit Ersparungen und
Verbesserungen vorgehen müssen, und hat auch damit thcil-
weise schon begonnen. Aber im Ganzen können diese Erspar-
nisse doch keinen erheblichen Ausschlag geben, und erst allmälig
sich geltend machen. Werden z. B. Beamte entlassen, so müssen
sie pensionirt und dafür andere besser bezahlt werden.
Nach der bekannten Konvention mit Preußen steigt nun
aber der jährliche Einheitssatz von 162 Thlr. für den Solda-
ten allmählich bis 225 Thlr. Für Reuß j. L. würde die
Erigenz für das Militär in jedem Jahr um 7938 Thlr. stei-
gen, bis sie im Jahr 1875 die Summe von 198,450 Thlr.
jährlich erreichte d. h. 43,659 Thlr. mehr, als im Jahr 1869.
Schon im Jahr 1869 würden im Ganzen 19 Termine Grund-
und 24 Termine Gewerbe- und Pcrsonalsteuer nothwendig
werden.
Wenn also bis zum Jahr 1875 die Staatskasse nicht
außerordentliche Einnahmen erhält oder ganz erheblich gespart
werden kann, so müßten dann durch direkte Steuern mindestens
233000 Thlr. aufgebracht werden, oder es käme, bei entspre-
chendem Zuwachs der Bevölkerung, eine direkte Steuerlast von
circa 2 Thlr. 13 Sgr. auf den Kops.
Werden nun die kleinen Staaten Thüringens im Stande
sein, eine so bedeutende und nachhaltige Steuerkraft aufzu-
wenden ?
Die Regierungen hoffen dies ihrer Souveränetät willen, die
einzelnen Landesvertretungen und das Volk selbst haben keinen
rechten Glauben an solche Möglichkeit, obwohl ihnen der gnte
Wille nicht fehlt. Und wir werden, bei einem kurzen Blick
aus die einschlägigen Verhältnisse, diesen Unglauben nur zu
gerechtfertigt finden.
Jugendwehr und Turnen.
k So wünschenswerth eine thunlichste Abkürzung der
militärischen Präsenzzeit erscheint, so ist andrerseits kein Ein-
sichtiger darüber in Zweifel, dnß wir für eine Folgezeit, deren
Dauer sich gegenwärtig noch keineswegs absehen läßt, eines
nach den höchsten Anforderungen der neueren Kriegskunst fach-
mäßig geschulten Heeres nicht entbehren können. Wir müssen
namentlich unseren westlichen Nachbarn gegenüber in jedem
Augenblick schlagfertig dastehen, nicht nur für die Defensive,
sondern unter Umständen auch für den Angriff. Den Nach-
weis der Unerläßlichkeit dieser unserer Pflicht zu führen wird
uns Niemand zumuthcn, der irgend die heutige Weltlage zu
übersehen fähig ist. Mit sogenannten Milizen können wir
uns, wie gesagt, nicht begnügen. Ein tüchtiges stehendes
Heer ist zur Wahrung unserer Sicherheit unentbehrlich.
Wie aber trotzdem eine Abkürzung der Präsenzzeit er-
möglichen?
Mancher wohlmeinende Patriot glaubt, das Jugendwchr-
wesen sei ein angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwe-
ckes. Daß hier eine grobe Selbsttäuschung vorliegt, wollen
wir etwas eingehender darzuthun suchen.
Ein tüchtiger Soldat muß unstreitig noch verschiedenes
Andere verstehen als seine Waffen handhaben und in Reih'
und Glied marschircn zu können. Er soll vor Allem neben
einer gründlichen technischen Ausbildung (und die Kriegswis-
senschaft hat in den letzten Jabrzehnten sehr bedeutende Fort-
schritte gemacht,) auch die Fähigkeit erworben haben, harte
Anstrengungen und Entbehrungen mannigfacher Art zu er-
tragen. Dies will aber gleichfalls erlernt sein. Er muß sich
ferner als integrircndes Glied einer größeren Gemeinschaft
zu fühlen, sich unterzuordnen wissen; er muß Geistesgegen-
wart, ausdauernden Muth, rasche Entschlußkraft gewinnen,
er muß endlich zu seinen Führern in einem engeren sittlichen
Verhältniß stehen, da er nur so ihnen willig zu gehorsamen
und Noth und Gefahr mit ihnen srcudig zu theilen befähigt
sein wird.
Die so eben bezeichneten Eigenschaften kann auch Derjenige,
der vielleicht acht Jahre lang Mitglied einer Jugcndwehr
war, und allwöchentlich ein paar Stunden paradeexercirt und
nach der Scheibe geschossen hat, unmöglich in wenigen Mo-
naten sich aneignen. Was der Jugcndsoldat lernt, ist nur
ein überaus geringer Bruchtheil der großen Summe von Kennt-
nissen und moralischen Errungenschaften, die dem heutigen
Soldaten nicht fehlen dürfen. Die Zeitersparnis', welche durch
das in der Jugcndwehr Erlernte erzielt wird, beträgt nach
dem Urtbeil von Sachverständigen unter günstigen Umständen
etwa fünf bis sechs MAA
noch keineswegs siche
Here Jugcndsoldat b
neucS Exercicrrcgler
vielleicht mehr Müh
mann, weil ihn die
es ferner geschehen,
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eine viel allgemeinere
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unterliegt nach zahlrei
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Vergleichung der Steuerkräfte der thüringischen Staaten mit
den nunmebr gesteigerten Lasten dürfte jene ministerielle Er-
klärung rechtfertigen.
Für Sachsen-Weimar beträgt der finanzielle Mehraufwand
für die Zeit vom 1. Oktober 1867 bis 31. Dezember 1868,
bis zum Beginn der neuen Finanzperiode, 365,028 Thlr. Zur
Deckung dieses Mehrbedarfs sind die bereiten Mittel, die aus
den Rechnungsjahren 1867 und 1868 sich ergebenden etats-
mäßigen Ueberschüsse, die außerordentliche Schuldentilgung u.
dgl. bestimmt, womit 195,331 Thlr. aufgebracht werden; zur
Deckung des Restes von 169,697 Thlr. werden alle Sporteln
um 50 Prozent und die gejammte Einkommensteuer ebenfalls
um 50 Prozent erhöht.
In Reuß j. L., mit jährlicher Staatsausgabe von circa
300,000 Thlr., berechnet sich die Mehrausgabe vom 1. Juli
bis 31, Dezember 1868, also für 14/r Jahre, ohne die Marine-
beiträge, auf 134,370 Thlr. Zur Deckung muffen noch 2 Ter-
mine Grund- und 3 Termine Gewerbe- und Personalsteuer
mehr für 1867, und 4 Grund-, 5 Gewerbe- und 9 Personal-
steucr-Termine mehr für 1868 ausgeschrieben; ferner die
Etatsüberschüsse vom 1. Juli 1867 bis 31. Dezember 1868,
auf 9754 Thlr. veranschlagt, dann die etatisirte Schuldcntil-
gungsrate für 2 Jahre mit zusammen 8400 Thlr., endlich ein
Theil der Bestände der Haupt-Staatskasse, zur Zeit circa
100000 Thlr. betragend, verwendet werden. Kurz, die Steuer-
kraft wird bis zum Höchsten angespannt, cs werden keine
Schulden getilgt und der letzte Sparpfennig im Haushalt auf-
gezehrt.
Das sind die verzweiflungsvollen Mittel, welche die einzel-
nen thüringischen Kleinstaaten zur Fristung ihrer Existenz auf-
zuwcnden gezwungen sind.
Man wird allerdings im Innern mit Ersparungen und
Verbesserungen vorgehen müssen, und hat auch damit thcil-
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nisse doch keinen erheblichen Ausschlag geben, und erst allmälig
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aber der jährliche Einheitssatz von 162 Thlr. für den Solda-
ten allmählich bis 225 Thlr. Für Reuß j. L. würde die
Erigenz für das Militär in jedem Jahr um 7938 Thlr. stei-
gen, bis sie im Jahr 1875 die Summe von 198,450 Thlr.
jährlich erreichte d. h. 43,659 Thlr. mehr, als im Jahr 1869.
Schon im Jahr 1869 würden im Ganzen 19 Termine Grund-
und 24 Termine Gewerbe- und Pcrsonalsteuer nothwendig
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Wenn also bis zum Jahr 1875 die Staatskasse nicht
außerordentliche Einnahmen erhält oder ganz erheblich gespart
werden kann, so müßten dann durch direkte Steuern mindestens
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chendem Zuwachs der Bevölkerung, eine direkte Steuerlast von
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rechten Glauben an solche Möglichkeit, obwohl ihnen der gnte
Wille nicht fehlt. Und wir werden, bei einem kurzen Blick
aus die einschlägigen Verhältnisse, diesen Unglauben nur zu
gerechtfertigt finden.
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k So wünschenswerth eine thunlichste Abkürzung der
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Dauer sich gegenwärtig noch keineswegs absehen läßt, eines
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sondern unter Umständen auch für den Angriff. Den Nach-
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tragen. Dies will aber gleichfalls erlernt sein. Er muß sich
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er muß endlich zu seinen Führern in einem engeren sittlichen
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