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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 32.1933

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Heft 1
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Eisenstadt, Mussia: Prozeß Wacker: der Tragikomödie zweiter Teil
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https://doi.org/10.11588/diglit.7617#0046

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Prozeß Wacker

Der Tragikomödie zweiter Teil
von MUSSIA EISENSTADT

Wiederkehr des Gleichen: sieben Wochen lang Aufmarsch der Sachverständigen, in ver-
doppelter Besetzung. Spezialisten für Frühschwundrisse, für Spätstil, vergleichende Bo-
tanik, südliche Landschaft, nordischen Menschen, Baumvision und für Vision überhaupt.
„Von gentleman zu gentleman" schrieb und sagte man sich Sottisen. Einzelne Sachver-
ständige faßten ihren Auftrag als Ehrenpflicht auf, den Gegner nicht zu verstehen. [Es
gab sachliche Querverbindungen unter Gegnern: Meier-Graefe und Thormaehlen, Justi
und Bremmer, doch das Geltungsbedürfnis schien in anderen Fällen der leidenschafts-
losen Wahrheitserforschung im Wege zu stehen.] Die Zusammenstöße auf der Vorver-
handlung, Veths Broschüre, Scherjons „Catalogue" und sein letzter Aufsatz im Maandblad,
Justis „Philologia Wackeriana" färbten manche, nach bestem Wissen gegebene Auskunft.
Im Gegensatz zu der wenig interessierten deutschen Presse brachte die holländische
spaltenlange Berichte über die einzelnen Sitzungstage. Sie beschirmte das, ihrer Ansicht
nach, von einer „Kamarilla deutscher Kunstgelehrter und Kunsthändler" gewalttätig at-
tackierte Trüpplein holländischer Experten; De la Faille ausgenommen, der, wie die Vor-
fälle seiner Impressionistenauktion beweisen, ein Magnet für Fälschungen zu sein scheint.
In Wirklichkeit bestand unter allen Experten Einmütigkeit darüber, daß die Wackerbilder
in ihrer Mehrzahl Fälschungen sind, Uneinigkeit unter den Holländern über die Echtheit
einer Anzahl von Streitobjekten. Bremmers unbezweifelte große Kenntnis van Goghs
hielt sich, durch die Art ihrer Äußerung, für andere ganz unverbindlich, in der Sphäre
einer privaten Ergriffenheit. Die sonst angeführten Beobachtungen ttugen dazu bei, die
Fehlerquellen der ersten Wacker-Expertisen zu erschließen, nicht aber Vincent wiederum
mit dem Wacker-Oeuvre zu belasten. Eine konstruierte Rangordnung der Annäherungs-
werte an die Malerei van Goghs, mit dem Versuch einer faktisch zum Teil widerlegten
Chronologie des Auftauchens der Fälschungen, ergab fruchtlose Diskussionen über den
Stil und die Fortschritte des Fälschers oder die Scheidung der verschiedenen Fälscher-
hände. Zugunsten des Angeklagten machte man ernstlich den in „Kunst und Künstler"
als Paradoxon angeführten Satz geltend: „van Gogh hat sich zuweilen selbst gefälscht"!
Man wies auch darauf hin, daß nach zeitgenössischen, von Meier-Graefe überlieferten
Berichten aus St. Remy, ein Verrückter abgekratzt habe, was ein anderer (Vincent) malte.
Indessen erklärte Meier-Graefe selbsr, er finde die in Umnachtung entstandenen Bilder
in den guten, allzu virtuos gemalten Fälschungen - um die allein der Streit ging -
nicht wieder.

Das Gericht lauschte den, gegenüber der ersten Verhandlung sehr präzisierten stilkritischen
und philologischen Erörterungen mit höflicher Aufmerksamkeit, um sich dann ein Urteil
auf Grund der genauer erfaßbaren technischen Beobachtungen und Experimente zu bil-
den. In sinnfälliger, ja amüsanter Montage ordnete Wehlte vor seinem Gutachten
34 Röntgenbilder nach zeitlichen und sachlichen Momenten, seine schon gefundenen Er-
gebnisse (s. Maiheft „Kunst und Künstler", Dezember-Januarhefte „Kunst und Wirt-
schaft") vertiefend. Seine zwei prägnanten Reihen der echten und falschen Bilder be-
stätigte ein von der Verteidigung als Gegencxpert ernannter Chemiker ebenso rückhaltlos
wie die Ergebnisse der ebenfalls an größerem Material als in der Vorverhandlung nach-
geprüften Untersuchungen, von Geheiinr.it Täuber mikrochemisch vorgenommen und von
Ruhemann auf einer kleinen, der Maltechnik der Wackerbilder angenäherten „Fälschungen-
studie" anschaulich demonstriert.

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