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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 32.1933

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Heft 3
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Modersohn, Wilhelm: Wie beurteilen Juristen Bilderfälschungen?: Urteilsgründe der Berufungsinstanz im Wacker-Prozeß
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https://doi.org/10.11588/diglit.7617#0097

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Wie beurteilen Juristen Bilderfälschungen?

Urteilsgründe der Berufungsinstanz im Wacker-Prozeß

Anmerkungen der Redaktion:

Die folgenden Ausführungen sind Auszüge der schriftlichen Urteilsgründe
der Berufungsinstanz im Bilderfälschungsprozeß Wacker. Mitgeteilt wer-
den hier nur einige Feststellungen, die grundsätzlich Wichtigkeit insofern
haben, als sie zeigen, wie die Aufgabe der Beurteilung von Kunstwerken
vom Gericht angesehen worden ist. Das ganze Urteil ist sehr ausführlich.
Allein der Teil, der sich besonders mit der Frage der Bilderfälschung be-
schäftigt und der für die hier mitgeteilten Auszüge in Frage kam, um-
faßt mehr als sechzig Schreibmaschinenseiten. Das Urteil ist in diesem
Teil aufschlußreich, weil es eine objektive Darstellung des in wochen-
langer Verhandlung gesammelten Materials nebst dessen kritischer Wür-
digung gibt, und weil es denen, die sich mit Kunst beschäftigen, zeigt,
inwieweit die Methoden der forensischen Praxis sich von den Methoden
der Kunstforschung unterscheiden müssen, in welcher Richtung also die
Untersuchungsmethoden bei Fälschungen für die Zwecke von Recht und
Wirtschaft auszubauen sind.

Im wesentlichen sind die angewandten Methoden die folgenden gewesen:
die kunstkritische Methode (im weitesten Sinne einschließlich maltechni-
scher und kunstwissenschaftlicher Untersuchungen) - die philologische Me-
thode auf der Grundlage des Briefwechsels van Goghs mit seinen Ver-
wandten _ chemisch-physikalische Untersuchungen der Farbe - Unter-
suchungen mit der Quarzlampe - röntgenologische Untersuchungen -
daktyloskopische Untersuchungen - sonstige kriminologe Untersuchungen.
Ferner sind Ermittelungen nach einem früheren Vorkommen der Bilder
angestellt worden.

Besonders interessant ist die Stellungnahme des Gerichts zur kunstkritischen
Methode. Auf die röntgenologischen Untersuchungen, die allein zwanzig
Schreibmaschinenseiten umfassen, kann hier des beschränkten Raumes
wegen nicht näher eingegangen werden. Das Gericht spricht der röntgeno-
logischen Methode bei der Aufdeckung von Bilderfälschungen viel Be-
deutung zu.

Aus dem Urteil

Bei Würdigung aller Untcrsuchungsergebnissc ist sich das Gericht darüber
klar gewesen, daß die Prüfung von Fälschungen van Goghscher Gemälde
durch gewisse Tatsachen erschwert wird, die sich aus der Eigenart des

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