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Stoffers, Gottfried [Hrsg.]; Deutsch-Nationale Kunst-Ausstellung <1902, Düsseldorf> [Hrsg.]; Industrie- und Gewerbe-Ausstellung für Rheinland, Westfalen und Benachbarte Bezirke <1902, Düsseldorf> [Hrsg.]
Die Industrie- und Gewerbe-Ausstellung für Rheinland, Westfalen und benachbarte Bezirke verbunden mit einer deutsch-nationalen Kunst-Ausstellung: Düsseldorf 1902 — Düsseldorf, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.34831#0203

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VERSICHERUNGSWESEN

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analog dem Speditionsmonopol — wurde den Gesellschaften nicht erteilt. De facto bestand aller-
dings ein gewisses Monopol, da die Gesellschaften die Einzelversicherung der in den allgemeinen
Hallen befindlichen Ausstellungsgüter ablehnten. Die Aussteller der vier Industriehallen und der
Maschinenhalle erhielten Antragsformulare zur Erklärung ihrer Beteiligung an der Versicherung mit
Angabe des Versicherungswertes ihrer Gegenstände. Hierauf gingen 833 Anträge über insgesamt
g 40g 028 M. ein. Die Ausstellung richtete ein besonderes Versicherungsbureau ein, dessen Arbeiten
dem Herrn Versicherungs-Inspektor Korn übertragen wurden. Eine Police erhielt nur die Ausstellung
selbst, nicht der einzelne Aussteller, ausgefertigt. Die Prämie betrug für Gegenstände in den
Hallen I bis III 13'^ "/oo, in der Halle IV 2o°/oo, in der Maschinenhalle 4°/oo. Wie bei den Bauten war
als Versicherungsdauer die Zeit vom 1. April bis zum 20. November festgesetzt, doch konnte schon
für den Monat März gegen eine Zusatzprämie von 3°/oo eine Vorversicherung bewirkt werden. Für
die Schadenregulierung galten dieselben Grundsätze wie im Vertrag I, nur mit weit stärkerer Ab-
nahme des zu ersetzenden Bruchteiles; es sollten nämlich vergütet werden: im Juni 80, im Juli 60,
im August 40, im September 20, im Oktober und November nur noch io°/o des objektiv ermittelten,
die Versicherungssumme nicht übersteigenden Schadens ohne Berücksichtigung von Verschleifs und
Entwertung. Entgegen den allgemeinen Versicherungsbedingungen erstreckte sich die Versicherung
auch auf goldene und silberne Sachen, Uhren, Gemälde, Skulpturen, Spitzen und sonstige Kunstsachen
sowie auf Gegenstände von blofsem Liebhaberwert. Ein Wechsel der Gegenstände selbst oder
ihrer Inhaber während der Ausstellungszeit blieb ohne EinHufs auf die Gültigkeit der Versicherung.
Der einzelne versicherte Aussteller brauchte sich im Schadensfälle nicht an die Ausstellung zu
wenden, sondern konnte unmittelbar die Gesellschaften in Anspruch nehmen, nötigenfalls auf dem
Klagewege. Gerade diese Bestimmung hatte anfänglich seitens der Gesellschaften den meisten
Widerspruch gefunden.
Für die Sonderbauten und ihren Inhalt hatten die Gesellschaften den Abschlufs einer Gesamt-
versicherung nicht verlangt; sie übernahmen die Versicherung dieser Gegenstände einzeln auf
besondern Antrag, jedoch im allgemeinen nur zu dem hohen Satze von 20°/oo.
Insgesamt waren auf der Ausstellung Werte in Höhe von etwa 37 Millionen Mark gegen Feuer-
schaden versichert. Hiervon entfielen auf die allgemeinen Hallen über 1,4 Millionen, deren Inhalt
etwa g,4 Millionen, den Kunstpalast und dessen Inhalt über 12 Millionen, die Krupphalle über
4 Millionen, das Gebäude des Bergbaulichen Vereins über Millionen, den Doppelbau der Gute-
hoffnungshütte und der Deutzer Gasmotorenfabrik über 1 Million u. s. w. Schätzungsweise
6 Millionen blieben unversichert, hauptsächlich wohl, weil einzelne Aussteller angesichts der hohen
Prämien es vorzogen, das Risiko selbst zu tragen. Auch diese Unvorsichtigen sind ungeschädigt
davongekommen; die Ausstellung hatte nur einen einzigen nennenswerten Brand zu verzeichnen, der
im Bergbau-Gebäude infolge Durchbrennens einer Sicherung einige hundert Mark Schaden verursachte.
Die Ausstellung selbst war aufser gegen Feuersgefahr auch gegen Haftpflicht versichert und zwar
gegen Ansprüche aus Einzelunfällen jedesmal bis zu 100000 M., aus Katastrophen jedesmal bis zu
300 000 M., gegen Ansprüche aus Sachbeschädigungen jedesmal bis zur Höhe von 20 000 M. Diese
Versicherung hatte die Vaterländische Lebensversicherungs-Akt.-Ges., Elberfeld, zu mäfsigen
Bedingungen übernommen; die Prämie betrug bei Zugrundelegung einer Einnahme an Eintrittsgeldern
und Abonnements von 3 Millionen und einer Gesamt-Lohn- und Gehältersumme von 300 000 M.
etwa 3200 M. Zu ordnen waren nur wenige, fast durchweg unerhebliche Schadenfälle, mit Aus-
nahme eines Falles, in dem ein Ausstellungsbesucher erhebliche Ansprüche aus einem ihm auf
dem Platze zugestofsenen Unfall erhob.
Schon in der Vorbereitungszeit war mit der Allianz ein Versicherungsvertrag zum Schutz der
auf dem Gelände beschäftigten Beamten der Ausstellung, einschliefslich der ehrenamtlich thätigen
Personen, abgeschlossen worden. Nach diesem Vertrage waren bei Unfällen bestimmte Tagesgelder
und für den Todesfall bestimmte Pauschalsummen vorgesehen.
Bezüglich einer Versicherung der während des Ausstellungsbetriebes und der Aufbau- und Ab-
bruchszeit beschäftigten Arbeiter war lange Zeit die Frage offen, zu welcher Berufsgenossenschaft
die Ausstellung zu rechnen sei. Sie wurde von der zuständigen Stelle dahin entschieden, dafs die
Ausstellung zur Rheinisch-Westfälischen Maschinenbau- und Kleineisenindustrie-Genossenschaft
gehöre. Die Berufsgenossenschaft unterstellte zunächst den ganzen Betrieb der Versicherungspflicht
und liefs der Ausstellung nachfolgenden Bescheid zugehen:
1. Die Industrie- und Gewerbe-Ausstellung ist auf Grund der §§ i und 2 des Gewerbe-Unfallversicherungs-
gesetzes vom 30. Juni 1900 als ein versicherungspflichtiges Unternehmen in das Kataster unserer Berufs-
genossenschaft aufzunehmen.
2. In die berufsgenossenschaftliche Versicherung sind alle diejenigen Personen einzubeziehen, die in Diensten
der Ausstellungsleitung stehen, also von dieser Gehälter oder Löhne gezahlt erhalten, mit alleiniger Ausnahme
derjenigen Betriebsbeamten, deren Jahresgehalt 5000 Mark übersteigt, und ferner mit Ausnahme derjenigen
 
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