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Volkszeitung: Tageszeitung für die werktätige Bevölkerung des ganzen badischen Unterlandes (Bezirke Heidelberg bis Wertheim) (1) — 1919

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Nr. 61 - Nr. 70 (10. Dezember - 20. Dezember)
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HsWelSeeg, Msmiüg- 46. GeZSMßsx 'LMS
Ar. 66 » -1. JÄHrgsttg


SaMGMtW W die WskMLiKs BevMsnrW Sek AWtsSeMs HsiKMerg, Mieszsch, GrttsheiW, GppiWerr, MerSach, WssLsch, BLche»/ AösksHsiM, BoBekK,
TksKeMchsfsHeim.8Nö Werchrim.

s und vvm deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag zu Le-
nennen sind. Hier ist also auch für eine angemessene Vertretung
der Arbeiter- und Angestelltenschaft Sorge getragen.
Auf sozialdemokratischen Antrag wurde dann noch eine neue
Bestimmung zum besonderen Schutz der Arbeiter und
Angestellten in das Gesetz hineingebracht. Danach müssen
alle in den vom Reich übernommenen Anlagen und Werken be-
schäftigten Arbeiter und Angestellten mit übernommen werde;;, und
zwar zu den Bedingungen der bestehenden oder neu mir den M-
ständigen Berufsorganisationen abzuschließenden Tarifverträge. Die
Festlegung des T a r i f v e r t r a g z w a n g c s für diese Reichs-
betriebe bedeutet einen wesentlichen Fortschritt. Ferner ist für die-
jenigen Arbeitnehmer, die nachgewiesenermaßen auf Grund der
Durchführung dieses Gesetzes innerhalb der nächsten zwei Jahre
arbeitslos oder durch einen Berufswechsel geschädigt werden, für
die eingetretene Schädigung eine Unterstützung zu gewähren,
die mindestens Dreiviertel des entgangenen Ar-
beitsverdienstes betragen muß. Diese Bestimmung geht irr
ihrer Bestimmtheit erheblich über die entsprechende Bestimmung
des englischen Gesetzentwurfes hinaus.
Die Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft, die in höchstem
Matze von der Entwicklung des Wirtschaftslebens und der Elek-
trotechnik abhängig ist, kann durch dieses Gesetz nur eingelcitet
werden. Ihre Beendigung mutz sich aus den Erfahrungen bei der
Durchführung dieser Maßnahmen ergeben. Ein neues, bis zum
1. Orkober 1921 zu erlassendes Gesetz soll das ganze Reichsgebiet
nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten - in Bezirke einteilen, für bis.
unter Führung des Reiches Körperschaften oder Gesell-
schaften zu bilden sind, die die gesamte ElektrizitäLsbewirtschaf-
tung übernehmen sollen. Lediglich die Frage, ob' auch hie Ver-
teilung des Stromes an die Kleinverbraucher diesen Gesellschaften
übertragen oder den Kommunen belassen werden soll, ist noch offen-
gelassen und soll später nach dem Gebot der Zweckmäßigkeit ent-
schieden werden.
Nach alledem wird dieses Gesetz, an dessen Eestaltun-g unsere
Genoffen in der Kommission in hervorragender Weise mitgearbrittt
haben, eins der wichtigsten Gebiete unserer Volkswirtschaft unter
den bestimmenden Einstich der Volksgesamtheit stellen. Ein wich-
tiger Schritt zur Verwirklichung der Sozialwirtschast ist damit
wiederum getan.

ZA? deutschen AntWorLrwLe.
Paris, 16. Dez. (W.B.) Die' Times melden, daß Herr von
Lersner im Laufe der Unterredung, die er am Montag morgen bei
der Ueberreichung der deutschen Antwortnote mit dem General-
sekretär der Friedenskonferenz Dutasta hatte, die Gründe der Ver-
zögerung bei der Uebsrgabe der Note erklärte und bestätigte, daß
die Uebermittlung von der deutschen Regierung nicht absichtlich hin-
gezogen worden sei. Times fügt hinzu, daß die deutschen Sachver-
ständigenkommissionen am Dienstag morgen erwartet wird und daß
sie noch am Nachmittag mit dem Sachverständigen der Alliierten
zusammentreffen.
Weiteres EKLgegenksmMöR DeZLLfchLKKds.
Berlin, 16. Dez. (W.B.) Die Antwortnote der deutschen
Regierung auf die Ementenvte vom 8. Dez. bringt den Alliierten
Zur Kenntnis, daß die deutsche Regierung sich bereit erklärt, den
Alliierten aus der Versenkung der Scapa-Flow-Flotte entstandenen
Schäden in der Weiss zu ersetzen, daß in gewissen Zeitabschnitten
neuproduzisrkes Material abgeliefert wird. Eine Kommission, die
den Alliierten die Gründe hierfür klarlegen soll, wird nach Paris
entsandt. Infolge dieses Entgegenkommens gibt sich die deutsche
Regierung der Hoffnung hin, daß der Unterzeichnung des-Friedens-
vertrages und des Protokolls und somit dem Eintritt des endgülti-
gen FriedenszrrstandcL nichts mehr entgegensteht.
Das Ende der Arbeiter-Md Soldateüräte.
Berlin, 16. Dez. (W.B.) Wie der „Vorwärts" und dis
„Freiheit" mitteilt, traf gestern-bei der Reichsbruckerei eine Verfü-
gung ein, weiche folgendes besagt: sür die Unterhaltung von Ar-
beiter- und Soldatenräten können Reichsmittel nicht mehr zur Ver-
fügung gestellt werden. Soweit Kosten noch aus der Reichskaffs
bestritten werden, sind die Zahlungen sofort einzustellen. Die Ver-
fügung ist gerichtet an die Oberpostdirektisn, die Reichsdruckerei,
das Telegraphenversuchsamt, das Telegraphenarbeitsamt und an
bas Funkbetriebsamt.

BsHAgsps-Äs: Monatlich slnW, TrZgerkobrr 1.SS M., durch hie Kost
V«oM, mönaLkich 1.V0 Vk., kirrtsliährlich 4.SS Mk. susschl. tzuflsklung.
UnzÄge-Msffe- Die emspöMge PMZmle iZSmm. breit) so pfg., Re-
AamoMitzriskn (SZ mm breit) 1.SS M. Sei Wiederholungen Rachlaß
nach Laris. GcheiMmRel-Bnzsigen werde« nicht änfqsnomme».
KvstfchEsms Karlsruhe M.WZ2?. Tel.-Adr.: BoWzerümg Heidelberg.

SersnivsM.: Für innere u. SußereKolMDolkSvtrtschast «. FeuiLeton: Br,
G. Kraus; für Komm Males u. soziale ^ttmdschm: I.Kühn; sürLvkÄsS:
O.Gelbelr für die Anzeigen: H. Hoffmann, -sämtlich' in HUbokSsrH.
BmS und Verlag der ilnterbadischen Verragsänsta« G. m. b. H., SridslSckg,
GeschSftSMe: Gch rSderstraß« SS, Zemfprecher 2623; RedsKon: LS4S.
GeschLMßuaden: S—'/»ü Llhr. Sprechstunde« der Redaktion: la -12 Lhr-

Die SsziMfiermNZ Lsr
WEkLriziLLLsWiVLföMfL»
Bon F r a n zKrüge r, M. d. N.
Bors. d « s ElekLrizitätsausfchusses d. N a t.-V e r s.
Auf der heutigen Tagesordnung der Nationalver-
sammlung steht das Gesetz über die Sozialisierung der
ElckttiZitätswerks. Zum Verständnis und Beurteilung
-dieses wichtigen wirtschaftspolitischen Gesetzwerkes brin-
gen wir nachstehenden Artikel zum Abdruck. Die Red-
In wenigen Tagen durfte die Vorlage über die Sozialisierung
der Eelektrizitätswirtschaft auch vom Plenum verabschiedet werden.
Dieser Gesetzentwurf ist seit seiner Veröffentlichung in schärfster
Weise von, den Interessentenkreisen bekämpft worden. Es ist er-
klärlich, daß gerade die in der Elektrizitätswirtschaft maßgebenden
großen Konzerne (A.E.G., Siemens) sich nicht gern und wider-
standslos aus ihrer gegenwärtig monopolistisch herrschenden Stel-
lung verdrängen lassen wollen. Für uns muß aber das Gesomt-
mterests des Volkes maßgebend sein. Nach langwierigen Beratun-
gen und Einholung zahlreicher Sachversrandigen-Gutachten haben
die jetzigen Beschlüsse des Ausschusses nicht nur die Zustimmung
der drei Mchrheitsparteien, sondern auch die der Deutschnationalen
und der Deutschen Bolkspattei gefunden. Die llttabhäagkg-m habe»
sich nicht aktiv, a» den Arbeiten des A«ssch«sies beteiligt.
Gerade dieses Gesetz bringt in seiner Weiterentwicklung eine
So - i a l 1 si eru n g nn wahrsten Sinne des Wortes. Die bessere '
und wirtschaftlichere Versorgung des ganzen Reichsgebietes mit
Elektrizität soll in der Hauptsache erreicht werden dura) systemati-
sche, alle technischen Vorteile ausnutzende Organisierung der Elek-
LriziLätsdewirsschaftung unter Führung bes Reiches und
Äeber'tragLng eines erheblichen Teiles der Erzeugung^ und Fort-
leitukasanlagen in das Eigentu m des Reiches.
Bisher geschah dib. Elektrizitätsversorgung hauptsächlich durch
die Orte oder kleineren Bezirke. Neben privalen Gesell-
schaften befaßen zum großen Teil die Kvm m u n e n die Elek-
trizitätswerke. In der letzten Zeit schritt man mit dem Fortschreiten
der Eelektrotechnik immer stärker Zum Baü größerer Lieber«-
l a n d z e n 1 r o-i e n, resp. man faßte durch Verbindung mehrerer
Werks mittels HochspyNNUngsfernleitungen große Versor-
gung s g e b i e L e zusammen. Diese großen Anlagen befinden sich
vielfach im Besitz gemischt-wirtschaftlicher Uniernchrmmgen, an de-
nen neben dem Prwatkapital auch größere Kommunalverbände,
Provirrzen, Länder, beteiligt sind. Auch das Reich besaß schon einige
große Werke. Diese Entwicklung trieb die Interessen der Elektri-
zitätsversorgung immer mehr über die Gemeinden und Kommunal-
verbände hinaus. Dazu kommt jetzt die unbedingte Notwendigkeit,
Kohlen zu sparen, dis Eisenbahn vom Kohlsntranspsrt zu entlasten.
Die Sozialisierung der Elektrizitätswerke soll die Möglichkeit geben,
großzügige, unbeengt durch kurzsichtige Einzelinteressen, Kohle durch
elekirischen Strom zu ersetzesn, diesen Strom unter möglichster Er-
sparung der kostbaren Steinkohle durch Wasserkraf t, minder-
wertige Braunkohle usw. sofort am Orte der Gewinnung
zu erzeugen. Fernleitungen können diesen Strom zur
Zeit bis zu etwa 400 Km. noch in wirtschaftlicherer Weise noch
übertrügen, ein Netz solcher Werke-Verkuppelungsleitungeir kann
eine geminsams Stromversorgung für große Bezirke schaffen.
- Solche großen Wirtschaftsbezirke müssen zusammengefaßt werden.
Die Regelung dieser Groß-Versvrgun-g kann nicht mehr den einzel-
nen Orts- und Bezirksinleressenten überlassen bleiben, sondern muß
im wesentlichen dem Vertreter des gesamten Volksinteresiess dem
Reich übertragen werden. Noch weniger darf sie dem Priv a t-
kapital verbleiben, das sich lediglich von seinen Provit-
interessen leiten läßt. Uebenviegend landwirtschaftliche Gegen-
den z. B. erhielten dann k eine n oder nur sehrteuren Strom.
Das Gesetz gibt dem Reich das Recht, alle Hochspannungs-
leitungen mit einer Spannung von 50 000 Bolt und mehr, -die meh-
rere Kraftwerke verbinden, ferner die im PrivaLunternehmerbefitz
befindlichen Elektrizitätswerke mit einer Erzeugungsfähigkeit von
mindestens 5000 Kilowatt zu erwerben. Kleinere Werke, unrentabel
und kohlensressend, sollen möglichst stiilgelegt werden und ihren
Strom durch Fernleitung erhalten. Dasselbe Uebernahme-
recht des Reiches gilt sür Wasserkräfte im-Privatbesitz. Wäh-
rend bei den Fernleitungen auch Landes- und Kvm-
m unaleigentum auf das Reich übergeht, bleiben Strom-
erzeug ung'd werke und Wassert r ä f L e im Landes- und
Kommunalbesitz diesem erhalten. Nur der privatkapitalistische
Besitz unterliegt dem Rsichszugriff. Soweit derartige Kraftanlagen
im Besitz von gemis ch t-w irische, st lichen Gesellschäf-'
t e n sind, also solchen, an denen außer privaL'en Unternehmern
auch Gemeinden, Kommunalverbände ^nd Länder
beteisigt sind, ist das Reich berechtigt, sie zu übernehmen, wenn der
Anteil derprivaten Besitzer mindestens 25 P rozsnt des Ee-
sellschaftskapitals beträgt. Ist der private Anteil geringer,
so können in erster Linie die beteiligten Kommune n und L ä n-
d e r auch diesen B e st andüeil übernehmen. Tun sie das nicht
in bestimmter Frist, so tritt das Uebernahmerecht des Reiches in
Kraft.
Das Reich will in der H a u p ts a ch e nur Fernleitungen und
Krafterzeugungswerke übernehmen. Es würde dem Gesetzeszweck
aber widersprechen, wenn die Verteilungsanlagen, die -den Strom
zum Kleinverbraucher leiten, im Besitz privater Gesellschaften ver-
bleiben würden. Deshalb wird den KvMMWken das Recht gegeben,
diese Vsrteilrmgscmlagen zu übernehmen. Das ist außerordentlich
wichtig, weil- damit dieStromMfühnrng an den Verbraucher, die
FeUetzsng der Strompreise usw. im wesentlichen -den Kommunen
übergeben wird. .
Mit gewissen Ausnahmen übernimmt das Reich alle Anlagen
mit ihren Rechten und Pflichten. Steht einer Ge-
meinde vertraglich das Recht zu, bis zum 1. April 1925 das Werk
zu übernehmen oder würde es ihr vertraglich innerhalb dieser Frist
ohne weiteres anheimfallen, so kann sie dieses Recht noch bis zum
genannten Termin ausüben, wenn das Werk sieb im wesentlichen
mit der Stromversorgung dieser Gemeinde und örtlich mit ihr zu-
. sammenyängcnden anderer Gemeinden befaßt. In diesem Falle hat
das Reich nicht das Uebernahmerecht auf dis Anlagen. 8n allen
.- -- oncb die Keimfallreckte -der Gemeinden

Politische Übersicht
Die Umsatzsteuer.
Berlin, 15. Dez. Der Ausschuß der. NationalversammlunH
für das Umsahsteuergesetz gab in seiner heutigen abschließende«
Sitzung der Ansicht Ausdruck, daß die Erhöhung der allgemeinen
Umsatzsteuer um 1 Prozent, nicht wie sie die' Regierungsvorlage
vorgeschlagen hat, um 1>L Prozent, nur als ein Provisorium im
Hinblick auf die gegenwärtige Finanznot des Reiches anzusehen sei.
Ein Jehnerratt
1(. Köln, 15. Dez. Die „Köln. Ztg." meldet aus London:
Die Konferenz in Downing Street meldet aus London: Die Kon-
ferenz in Downing Street hat dazu geführt, daß ein Rat von 10
Mitgliedern gebildet wurde. In diesem Rat traten als Mitglie-
der auf: Lloyd George, Curzon, Balfour und Chamberlain für
England, Clemenceau, Cambon, Loucheur und der französische Bst^. "
schafter-in London für Frankreich, Scialoja und der italienische
Botschafiermn London für Italien. In einer Beratung von fran-
zösischen und englischen Staatsmännern wurde die "französische Va-
luta behandelt.
Nitti gegen Geheimpslitik.
Berlin, 15. Dez. Nach dem „B. TT hat der Premier-
minister Nitii in/der Kammer erklärt, die Regierung werde kern«
wilden Verträge mehr ohne Zustimmung des Parlaments abschlie-,
ßen. Dazu schreibt Eislittis Organ Giornale: Diese Erklärung
bildet die Grundlage zu einer wahrhaft liberalen demokratischen
Politik. Schon Tittoni habe das Ende der Geheimpoutit angekün-
digt. Nitti bestätigte dies und fügte hinzu, daß künftig allein das
Parlament über das Schicksal der Nation entscheiden soll. Tat-
sächlich fand NM den lebhaften Beifall der gesamten Kamme?
einschließlich der Sozialisten.
Deutsch-demokratischer Parteitag.
Leipzig, 15. Dez. Der Parteitag hat das neue Programm
der Deutsch-demokratischen Partei nach einigen Abänderungen
einsti m m ig angenommen. Damit waren die Arbeiten
des Parteitags beendigt und Dr. Petersen schloß mit einem
Rückblick ans die Arbeiten des Parteitags denselben.
Der Oberste Nat bleibt in Paris.
Haag, 15. Dez. Aus Paris wird nach der „N. Bad. L.-
Ztg." gemeldet: Sofort nach Clemenceaus Rückkehr wurde eine Mit-
teilung über die Londoner Konferenz veröffentlicht, die die dort er-
zielten Erfolge als erheblich/bezeichnet. Der Oberste Rat wird nach
wie vor seinen Sitz in, Paris haben und keineswegs nach London
übersiedeln. Am heutigen Montag sand keine Sitzung statt, da
Clemenceau wegen seines auf der Fahrt erlittenen Rippenbruchs
nickt verhandlungssähig war. In seinen nächsten Besprechungen
wird der Oberste Rat sich über die Deutschland gegenüber einzu-
nehmende Haltung zu einigen haben. Morgen soll Staatskanzler
Dr. Renner empfangen werden. Dann harrt noch der Friede mit
Ungarn seiner Erledigung. Die Friebensbedingungen für Ungarn
find bereits ausgearbeitet.
Ein Wettamt für Statistik.
Ein Wellamt für Statistik plant das Generalsekretariat des
Völkerbundes. Das. Amt soll aus Vertretern des Internationalen
Landeswirtschaftlichen Instituts in Nom, des Internationalen Ar-
beitsamts, dessen Gründung bei der Arbeitskonferenz in Washington
beschlossen worden ist und des internationalen Instituts im Haag
und aus vom Bunde zu ernennenden Statistikern bestehen. Die
Arbeit des Instituts ist so gedacht, daß es die Arbeit bereits be-
stehender internationaler Institute dauernd fördert und die Zen-
tralstelle für alle Statistik bildet. Es wird der Wirtschaft«- und
Finanzabteilung des Völkerbundfekretariats angegkiedert werden.

mit der Uebernahme durch bas Reich, jedoch ist in diesem Falle den
Kommunen, Ländern usw. eine angemessene Entschädigung
zu gewähren.
Besonders schwierig , war die E nts ch ä d i g u n g s f r a g e.
Die Vorlage sah vor, daß die Herstellungskosten nach Abzug ange-
messener Abschreibungen ersetzt werden sollen. Das ist grundsätzlich
eine angemessene und billige Entschädigung, kann jedoch bei dem ge°
gnwärtigen Geldwert sehr ungerecht wirken. Es ist daher zugelas-
sen worden, daß die Entschädigung für Anlagen, die bereits vor -dem
Kriege bestanden, nach den Herstellungskosten oder nach dem Er-
trags» ert der drei letzten Friedensjahre berech-
net werden kann. Sorgfältige Prüfungen ergeben. Laß auch bei
dieser Entschädigungsform das Reich die Anlagen noch zu einem
Preise übernehmen kann, der keine Uebervorteilung des allgemeinen
Interesses darstellt und einen durchaus wirtschaftlichen Verlieb er-
möglicht. Bei Aufhebung von Pacht vertragen wird den Pächtern
nur der nachweislich entstandene Schaden erseht. Weist er als
Schaden einen entgangenen Gewinn für den Rest der Pacht-
zeit nach, so wird dieser für höchstens e : n Jahr ent chädiM.
Für die dem Reich gegen Erstattung der Herstellungskosten
übertragenen Anlagen ist ein besonderer Vorteil ae «assen worden.
Für die vom Reich nicht übernommene Kleinverteiiungsanlage eines
solchen Unternehmens kann der bisherige Besitzer resp. die Kom-
mune, die diese Verteilungsanlage übernimmt, verlangen, daß zur
Verteilung an den Konsumenten der Strom vom Reiche zu demsel-
ben Preise in der bisherigen Menge geliefert wird, zu dem ihn der
bisherige Unternehmer selbst unter Berücksichügung einer eventl.
Steigerung der Produktivnskopen hätte Herstellen können. Dadurch
wird insbesondere die möglichst billige Stromlieferung an den
Konsumenten gesichert und verhindert, daß das Reicy die Soziali-
sierung der Elektrizitätswirtschaft in zu starkem Maße in fiskalischem
Sinne ausnützen könnte.
Ebenso trifft bgs Gesetz die Bestimmung, daß die in den ein-
zelnen Ländern aus natürlichen Energiequellen (Wasserkräfte) ge-
wonnenen Elektrizitätsmengen, soweit sie im eigenen Lande ge-
braucht werden, in erster Linie diesem zur Versügung stehen müs-
sen. Dadurch ist z. B. -die Befürchtung Bayerns, daß die aus
seinen Wasserkräften gewonnene Elektrizität nur den „Preußen"
zugute kommen könnte, hinfällig.
Die Verwaltung der sozialisierten Reichs-Elektrizitätswirtschaft
wird nicht einem bureautratischenBeamtenap parat
in die Hand gegeben, sondern nach - kaufmännisch-technischen Ge-
sichtspunkten und nur nach den Bedürfnissen der allgemeinen Volks-
wirtschaft betrieben werden.
Der Reichsregierung wird zur beratenden Mitwirkung bei der
Durchführung dieses Gesetzes ein Beirat zur Seite gestellt aus
je 5 Vertretern des Reichstages, des Reichsrates und der Arbeiter-
und Angestellten-Organisationen, ferner 20 Sachverständigen, von
denen je 4 von der Reichsregierung, den Ländern, den Vertretun-
gen -der Provinzen, Kommunalverbände und Gemeinden, dem
deurichen Landwirtschaftsrat und der Zentral-Arbeitsgemeinschaft
der industriellen mrd gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zu wählen sind, ferner je 2 VNttretern der gewerblichen Groh- und
Kleinverbraucher, die vom deutschen Industrie- und Hqndelstag

Keme SLimKMKg für einen Generalstreik.
Berlin, 16. Dez. (W.B.) In drei Versammlungen der Un-
abhängigen und Kommunisten, die in Landau, abgehalten worden
sind, forderten die Redner die Arbeiter zum Generalstreik auf. Die
Mehrheit der Arbeiter hielt sich gestern mit dem Gedanken, einen
24stündigen Sympathiestreik gegenüber ablehnend.
Hüfe für Österrchch«- -
Amsterdam, 16. Dez. (W.B.) Nach dem Telegraph melden
die Times aus Buenos Aires, daß die Regierung -beschlossen hat,
den Antrag um Gewährung einer Unterstützung an Oesterreich in
Form einer Anleihe zu kleiden.
 
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