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Wolf, Gunther
Satura mediaevalis: Gesammelte Schriften ; Hrsg. zum 65. Geburtstag (Band 2): Ottonenzeit — Heidelberg, 1995

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https://doi.org/10.11588/diglit.15264#0018

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DD C EL: Nr. 17 (c. 860):infra ipsosfines designatas

32:cum designatisfinibus et terminationibus (881)

183:,... pertinent cum designatis atque descriptis lateribus
D O. I. 340:,... sicut longa consuetudodesignat(967)

Formuhe Merov. et. Carol. aevi, 317:sex (leugas) ... confirmaret atque undique desig-
nari iuberet'.

232, 234,242,245:,... loca designala
Hrotsvitae opera (she. ZRG GA 73, S. 374 Anm. 5 und Ed. P. v. Winterfeld, 1902 indi-

ces p. 301 - keine Bel.-Stelle thematisch hier von Bedeutung!)
Trad. Hochstift Freising (ed. Bitterauf) 337:nominatim non constrinvit vel designavit

...'.(815)

1315q:ad altare supra memoratum designatum persolvant censum

Trad. Hochstift Passau 92:carta ... in publico recitata designabat

Translatio Libor. 1,2 (she. IX. ex):parrochias ... servandas designans

Vita Corbiniani 1,18 (S. X. in.):lapsis penitentiam designavit'.

Vita Liutgard. I, 3 (she. IX. med.):in verbis et moribus designabat'.

Vita Rimb. 24 (888/909):manus quibus operatio designatur ...'.

Wandalbert martyr. (848), 444:Abdon et Sennen designat tertia sanctos
709:,... Caesarius prima designat fronte Novembrem ...'.
789:,... tibi sub luce Decembrem prima designat condigno praesul honore'.

Betrachten wir die vorstehende Übersicht, so fällt die häufige Verbindung von ,desig-
nare' mit ,partes', ,loca', fines' und ,tempus' auf. Auch ergibt sich aus den Texten vielfach
(z. B. in den Capitularien) ein synonymer Gebrauch mit ,denominare'. Wichtig ist dabei
auch die vorkommende Synonymverbindung mit xonstringere' = beschränken, die durch
,vel' klar bedeutet wird. (Trad. Höchst. Freis. 337). Aus allen diesen Belegen ergibt sich
zunächst eine unbegrenzte Provenienz der Belegstellen und die Wortbedeutung be-
zeichnen' als allgemein passend.

Aus dieser Aufstellung fallen aber einige Belegstellen auf, die einen, über diesen all-
gemeinen Wortsinn hinausgehenden, engeren Rechtssinn haben. Es sind dies: Wi-
dukind, Ruotger, der Poeta und die Annales Fuldenses. Diese allein kommen für die ei-
gentliche Betrachtung des Rechtssinnes von .designare' in Frage3. Da ist zunächst einmal
die geographische Herkunft unserer erzählenden Quellen auffallend: der Poeta, wie
Ruotger, wie Widukind stammen aus dem sächsischen Sprachbereich. Nur die Fuldaer
Annalen scheinen mit ihrem Abfassungsort Mainz eine Ausnahme zu bilden. Freilich ist
aber damit noch nichts erwiesen, da wir zwar wissen, daß die Annales Fuldenses in der
hier vorliegenden Stelle 882 und 887 in Mainz geschrieben wurden, aber - wie Hell-
mann nachwies4 - unter Benutzung einer Vorlage, die recht gut aus dem erweiterten
sächsischen Sprachbereich stammen könnte.

Es ergäbe sich also, daß sich .designare', im engeren Rechtssinne (in welchem, wird
noch zu zeigen sein) im 9. und 10. Jahrhundert, nur auf der sprachlichen Grundlage des
Sächsischen findet. Man wird dabei sehr vorsichtig sein müssen und keine voreiligen
Schlüsse ziehen dürfen. Trotzdem bleibt der Befund merkwürdig.

Leider fehlt uns, wie Plassmann richtig bemerkt, die as. Entsprechung, wenn wir aus
einem germanischen (hier: as.) aus germanischen (sächs.) Verhältnissen heraus einen
Vorgang dargestellt finden, in dem das beschrieben wird, was uns in dem gleichen Zu-
sammenhange als mlat. .designare' bekannt ist5. - Welcher Vorgang aber ist das? Welchen

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Rechtssinn spiegeln die zu betrachtenden Quellen wider? Ist er unterschiedlich oder
stimmt er überein?

Wir versuchen, auf diese Fragen eine Antwort zu finden: Da über die Bedeutung des
.designare' bei Widukind ja schon sehr oft gehandelt wurde, mag sie zunächst außer acht
bleiben. Der Poeta Saxo schreibt: ,imposito diadeinate designavit successorem paterni regni'6,
die Annales Fuldenses:,... designasse, ut post se regnigubernacula susciperet, missis insigniis
regalibus ... '7.

Sowohl der Poeta wie die Annales betonen also im Satzgefüge mit .designare' die Be-
deutung der Insignien. Findet sich im .Einzugsbereich' von .designare' diese Erscheinung
auch anderwärts? Liutprand von Cremona schreibt bei Konrads I. Bitte an seinen Bruder
Herzog Heinrich von Sachsen als Nachfolger zu nehmen: .Heredem regiaeque dignitatis Vi-
carium regalibus his ornamentis Heinricum constituo ...", der Continuator Reginonis führt
aus:,... ut eligerent, iussit...' .sceptrum ei et coronam ceteraque regiae dignitatis ornamenta
... transmisit'9.

Nun betrachten wir auch noch diese Vorgänge bei Widukind: .Sumptis igitur his insi-
gniis, lancea sacra, armillis aureis cum clamide et veterum gladio regum ac diademate,
ito ad Heinricum ,E. adiit Heinricum seque cum omnibus thesauris Uli tradiditde-
signavit eum regem ...'w

Fehlt bei Liutprand und dem Continuator das Wort .designare', so doch nicht die Sache
- bei Widukind ist das, was uns klar und deutlich der Poeta und die Annales Fuldenses
vermitteln, verschleiert durch ein Verteilen über mehrere Sätze hin: der Inhalt des desi-
gnare' gehört eng zusammen mit den ,regalia insignia' (seil. ,ornamenta').

Und in der Tat ist in der unserer Betrachtung zugrunde liegenden Zeit, wie auch noch
später, der Besitz der Königsinsignien von außerordentlicher, entscheidender Wichtig-
keit". Heinrich von Bayern sichert sich 1002, wohl wissend um die Bedeutung, die könig-
lichen Insignien12 - Konrad III. übersendet seinem Neffen Friedrich die Königsinsignien
und designiert ihn so.

Sehen wir also von der erwiesenen Tatsache des erforderlichen ,Umstands' ab, so ist
das .designare' mit einer Überreichung bzw. Übersendung der regalia insignia verbunden.

Plassmann glaubt nun in einer altnorwegischen Rechtsquelle (aufgezeichnet im 13.
Jahrhundert) eine schlagende Parallele gefunden zu haben13, .designare = .laeggia a konon-
gs aefni konongs nafn'. Freilich vermag ich ihm - auch nach erläuternden Ausführungen
Plassmanns14 - darin nicht ganz zu folgen. Was haben die regalia insignia, die ja m. E.
zum unabdingbaren Bestandteil des Vorganges gehören, mit ,designare' = ,den Königsna-
men auf ihn legen' zu tun? Hier scheint mir eine Unstimmigkeit aufzutauchen!

Der Wort-Sinn von ,designare' ist also bezeichnen' (auszeichnen aus einer — wenn
auch virtuellen - Mehrzahl) - diesen Wortsinn hat ,designare' auch hier bei den für eine
Königwerdung rechtserheblichen Quellen. Dazu kommen als notwendig: die regalia in-
signia als Mittel, der ,umstand' = populus (in einer Form, die hier dahingestellt bleiben
mag) als Zeuge des ,designare'.

Aber dieser rechtserhebliche Sinn des ,designare' im 10. Jahrhundert ist nicht nur auf
den Vorgang der Königwerdung beschrankt, sondern erfährt in der Vita Brunonis, unter
Bezug auf den Erzbischof, eine interessante Ergänzung. Besonders aufschlußreich er-
scheinen mir die beiden Stellen cap. 18 und 4615: fiitums et iam designatus ... sacerdos' und
,iam electus, licet nondum designatus, fuerat presul'. Demnach ergäbe sich für den Bischof
nach den Vorstellungen Ruotgers folgende Abstufung: .sacerdos electus', ,sacerdos designa-
tus', ,sacerdos plena auetoritate' - also ,electio sacerdotis' vor ,designatio sacerdotis'?! Bei aller

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